Der Permafrost lässt die Schweizer Berge einstürzen. Das geplante neue Abkommen mit der Europäischen Union untergräbt nicht nur die direkte Demokratie, das Vertrauen in die Institutionen und die Souveränität der Kantone, sondern auch die verbindenden Elemente des dezentralen, föderalen und auf Subsidiarität ausgerichteten erfolgreichen Schweizer Modells. Symbolischer geht es nicht – vielleicht spürt die Natur die politische Lage in der Confoederatio Helvetica sehr genau.
Irreführung und falsche Darstellung der Sachlage
„Das obligatorische Referendum kommt aus gutem Grund nur beschränkt zur Anwendung – um eben die Stimme des Volkes und den Volkswillen zu schützen. Für die Bilateralen ist das in der Verfassung nicht vorgesehen.“ (www.Bilafacts.ch)
Verschiedene Juristen, Professoren für Verfassungsrecht, Lobbyorganisationen wie Regio Basiliensis, Economiesuisse, Avenir Suisse, Journalisten, die Sozialistische Partei (SP) und andere Mitglieder des Parlaments teilen diese Auslegung von Art. 140 (B) der Bundesverfassung. Es handelt sich nämlich nicht um eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation, daher auch der euphemistische Titel „Bilaterale III“.
Dieser Titel des Bundesrats ist jedoch irreführend und sachlich falsch. Es handelt sich nämlich um einen institutionellen Vertrag mit einer internationalen Organisation, der gesetzgebende, richterliche und exekutive Befugnisse überträgt. Es liegt also sowohl faktisch als auch rechtlich eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation vor.
Auch die Tatsache, dass die EU im Falle einer Ablehnung eines EU-Gesetzes bei einem hypothetischen Referendum Massnahmen ergreifen kann, deutet auf eine Mitgliedschaft hin. Denn Verbände, in casu die EU, können Disziplinarmassnahmen nur gegen Mitglieder und niemals gegen Nichtmitglieder ergreifen. Dass es sich (vorerst) um eine begrenzte Mitgliedschaft handelt, spielt juristisch gesehen keine Rolle.
Der Begriff „Mitgliedschaft“
Dass der Begriff „Mitgliedschaft“ in diesem Vertrag bewusst nicht vorkommt, sagt nichts über die rechtliche Einstufung aus. Im Recht geht es zunächst um die Feststellung des Sachverhalts und erst danach um die rechtliche Einstufung, wobei im 21. Jahrhundert nicht der Wortlaut des Gesetzes, sondern die Absicht und der Zweck des Gesetzgebers im Mittelpunkt stehen.
Dieses Gesetz (Art. 140 (B) der Bundesverfassung) entstand zudem zu einer Zeit, als von einer Organisation nach dem Vorbild der Europäischen Union noch keine Rede war. Damals gab es lediglich einige internationale Organisationen, die nicht über die sehr weitreichenden gerichtlichen, gesetzgebenden oder exekutiven Befugnisse der Europäischen Union verfügten.
Zudem konnte der Gesetzgeber damals nicht ahnen, dass Mitglieder des Bundesrats bewusst eine falsche Darstellung der Sachlage vornehmen würden, um ein für sie gewünschtes politisches Ergebnis zu erzielen.
Es erinnert auch an die Niederlande: Seit 1815 hat es im zentralistisch regierten Land kein Referendum gegeben, auch nicht in Bezug auf die EU. 2005 war es so weit und 62 % wollten keine weitere EU-Integration (der Titel des Referendums war: „Eine europäische Verfassung ja oder nein“). Fazit: Das Referendum wurde nicht nur ignoriert, sondern gleich wieder abgeschafft und die Politik änderte nur den Titel des neuen Vertrags: Vertrag von Lissabon. Heute haben nur noch sehr wenige Vertrauen in Politik und Krawallen und Ausschreitungen sind an der Tagesordnung. Das Ignorieren des Ständemehrs wird etwas Ähnliches verursachen. Das Vertrauen in Politik, Institutionen und Bundesrat schwindet rasch.
Eine Rechtsfindungsmethode aus dem 19. Jahrhundert
Bilafacts, die Professorin Astrid Epiney – offenbar eine Spezialistin für Europarecht und schweizerisches Verfassungsrecht – sowie andere Politiker, Juristen, Journalisten und Lobbygruppen wenden ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert mit einer Rechtsfindungsmethode aus dem 19. Jahrhundert an. Das Recht und die Rechtsfindung werden um zwei Jahrhunderte zurückgedreht, um das politisch gewünschte Ergebnis zu erzielen. Bundesrat Cassis war zumindest ehrlich in dieser Hinsicht, was seine Irreführung jedoch nicht weniger schwerwiegend macht.
Vom Justizminister ist man eine solche falsche Darstellung der Sachlage mittlerweile gewohnt. Erst kürzlich berichtete er noch, dass der neue Migrationspakt der EU funktioniere und „die Lage auf Ceuta unter Kontrolle“ sei. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Frauen und Mädchen werden täglich vergewaltigt, die Einwohner von Ceuta leben unter dem ständigen Terror Tausender Migranten. Die „Normalisierung“ dieses Justizministers.
Der Migrationspakt
In den Niederlanden hat ein Richter erst kürzlich die Abschiebung von Migranten nach Italien verhindert, weil dort angeblich Folter (sic) praktiziert werde, nachdem er zuvor bereits eine Abschiebung nach Belgien wegen „unmenschlicher Aufnahme von Flüchtlingen“ verhindert hatte. Das war’s mit dem Migrationspakt, dem x-ten gescheiterten EU-Projekt. Nur meist bizarre Gesetze einer bis zum Absurden privilegierten Bürokratie werden erfolgreich auf den Weg gebracht: Sozialismus mit menschlichem Antlitz.
Zuwanderung
„Die Bilateralen III enthalten jedoch nur für einen sehr begrenzten Personenkreis neue Aufenthaltsrechte (Schätzungen gehen von weniger als 200 Personen aus). Das neue Daueraufenthaltsrecht wiederum, das wesentlich mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger betrifft, gilt für Personen, die bereits in der Schweiz leben und somit keine Zuwandernden sind“ (www.Bilafacts.ch).
Auch das ist falsch. Der neue Vertrag steht nicht nur in eklatantem Widerspruch zur Bundesverfassung (Art. 121). Er sieht zudem ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens eine neue Zuwanderung vor, einschliesslich (grosser) Familien aus armen und neuen EU-Ländern (sowie Millionen von Migranten, die in EU-Ländern leicht die Staatsbürgerschaft erhalten haben), und nicht nur die üblichen Expats.
Schlussfolgerung
Die wesentlichen Elemente einer Mitgliedschaft sind vorhanden. Ein Ständemehr ist verfassungsrechtlich zwingend erforderlich. Dies zu ignorieren, kommt einem Staatsstreich gleich, ganz abgesehen von weiteren offensichtlichen Verfassungsverletzungen, etwa im Bereich der Zuwanderung, der Souveränität der Kantone und sowie der direkten Demokratie.
Einige behaupten sogar, dass das Volk diesen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Volksinitiative einseitig kündigen könne. Ein Vertrag kann jedoch nicht einseitig gekündigt werden ohne Konsequenzen. Zudem kann die EU bereits bei einem Referendum über eines der vielen EU-Gesetzen Sanktionen verhängen, ganz zu schweigen davon, wie die Reaktion auf eine einseitige Kündigung durch das Volk ausfallen würde.
Weg ist weg, und damit nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch das erfolgreiche dezentrale, föderalistische Schweizer Modell, das auf Subsidiarität, Innovation und Vertrauen ausgerichtet ist. Die Schweiz wird auf das Niveau Deutschlands, der Niederlande, Italiens oder Frankreichs sinken.