Das Bundeshaus, le Palais fédéral, ein schräges politisches Umfeld/ un terrain politique glissant? Foto/Photo: TES

Ein Staatsstreich à la Suisse und die Europäische Union

Die politischen Diskussionen über das angestrebte neue institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union zeigen ein diffuses Bild. Auf der einen Seite stehen Parteien, die wenig Sympathie, Verständnis und Unterstützung für die Wirtschaft aufbringen (Grüne und SP) und als begeisterte Befürworter im Hinblick auf das (vermeintliche) Interesse der Wirtschaft auftreten.

Auf der anderen Seite steht eine Partei (FDP), die Gründerin (im Jahr 1848) der heutigen Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Verfassung ist, die jedoch die Kantone ignoriert. Die Mitte ist, wie bei vielen Fragen, gespalten, und die grösste Partei (SVP) ist, wie bekannt, gegen weitere (institutionelle) Annäherung an die EU.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bern, 12.9.1848. Faksimile. Das Original befindet sich im Bundesarchiv Bern

Die Erosion der Schweizer Demokratie und des Modells 

Was diese Diskussion jedoch deutlich macht, ist die Erosion des schweizerischen demokratischen Systems und der politischen Parteien. Die Grünen und die SP entpuppen sich mangels Zielgruppen immer mehr als Aktivisten (Ameti ist keine Ausnahme).

Bei der einen hat der internationale Sozialismus dem europäischen Föderalismus Platz gemacht, dem vermeintlichen Bruderbund der europäischen Länder und Völker sowie der Unterdrückten der Erde und der Schweiz, gegen die „üblichen Verdächtigen” und nicht gegen Iran, Afghanistan, Russland, China, Weissrussland, Venezuela, Kuba, Christenverfolgung, Islamismus, nichteuropäischen Rassismus und Diskriminierung.

Die andere sieht ihre Existenzberechtigung als Klimapartei bedroht und sucht nach anderen Formen des Aktivismus sowie nach Rechtfertigungen für ihr Bestehen.

Was die FDP bewegt, ist nicht ganz klar, aber eine ausgewogene institutionelle Diskussion über die weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen des angestrebten Abkommens hat nicht stattgefunden.

Ein Staatsrechtler behauptete kürzlich in einer Tageszeitung, der Bundesrat habe offenbar keine Juristen mehr in seinen Reihen. Aktivismus und Opportunismus im Bundesrat sind jedoch vielmehr die Ursache für das Fehlen einer fundierten Diskussion über die verfassungsrechtlichen Folgen des angestrebten Abkommens. Diese Diskussion, wenn überhaupt, hat einen normativen Inhalt (der Buchstabe des Gesetzes ist das Gesetz), der im 19. Jahrhundert nicht fehl am Platz gewesen wäre.

Bundeshaus die 26 Kantone

Moderne Rechtsfindung und Auslegung des Gesetzes

So wird beabsichtigt, dass ein obligatorisches Referendum nicht zur Anwendung kommen kann, da die Verfassung dies nicht vorsieht. Es liegt ja keine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation vor (Art. 140 b). Von moderner Rechtsfindung, teleologischer, historischer und systematischer Auslegung des Gesetzes ist keine Rede, obwohl diese Grundsätze auch in der Schweiz, insbesondere nach 1945, allgemein anerkannt sind.

In einem kürzlich veröffentlichten Artikel in derselben Tageszeitung behauptet eine Professorin für Rechtswissenschaften, dieses Abkommen sei nach seinen „verfassungsrechtlichen“ Implikationen zu beurteilen. Anschliessend kommt auch diese hochgelehrte Juristin zu dem Schluss, dass keine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation vorliegt und daher kein obligatorisches Referendum stattfinden kann. Die Uhr wird, um ein politisches Ziel zu erreichen, um zwei Jahrhunderte zurückgedreht.

Bundeshaus, der Gesetzgeber

Die grossen und noch unvorhersehbaren verfassungsrechtlichen Folgen des Abkommens

Die verfassungsrechtlichen Folgen sind nämlich enorm und noch nicht einmal vollständig absehbar. Die Europäische Union ist schliesslich ein dynamischer Prozess mit ihrem Gerichtshof als „Motor der Integration“.

Das dezentrale, föderale, auf direkte Demokratie, Subsidiarität, Milizsystem und Massarbeit ausgerichtete Schweizer Bottom-up-Modell wird juristisch und faktisch einer zentralistischen internationalen top-down Organisation von Bürokraten, Berufspolitikern und mächtigen Lobbyisten mit einem „One size fits all“-Prinzip von Spanien bis Finnland, von Italien bis Bulgarien untergeordnet.

Die Schweiz gibt einen Teil ihrer gesetzgebenden, exekutiven und rechtsprechenden Gewalt an eine internationale Organisation ab, die zudem demokratisch nur mässig legitimiert ist und sich manchmal auch durch Rhetorik, Misswirtschaft, grössenwahnsinnige Projekte und Ambitionen auszeichnet.

Die angestrebte politische, bürokratische, richterliche, gesetzgeberische und exekutive Verflechtung mit der EU fällt qualitate qua unter Artikel 140 (b).

Die Schweizer Verfassung ist doch eindeutig:

Art. 1: Das Schweizervolk und die Kantone bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Art. 2: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

Art. 3: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Wenn  die gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt sowie die Exekutive  an den Bund, geschweige denn an eine internationale Organisation, übertragen werden, ist die Zustimmung der Kantone obligatorisch. Dies ist in der Schweiz im obligatorischen Referendum nach dem Willen des Gesetzgebers geregelt und der Bericht ‚Rechtliche Übersicht und Analyse des Bundesamts für Justiz vom 27. Mai 2024′ ändert daran nichts, im Gegenteil.

In der Regel werden dem obligatorischen Referendum jene Vorlagen unterstellt, die tiefgreifend in die Rechtsstellung der Bürger oder in die Organisation des Staates eingreifen.

Zudem herrscht völlige Unklarheit über die zahlreichen gegenwärtigen und künftigen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die in der dezentralisierten Schweiz nach wie vor unter die Souveränität der Kantone fallen (beispielsweise Steuern, Naturparks oder das monopolistische Unternehmen Salinas, der Besitz der 26 Kantone).

Kurz gesagt: Jeder Eingriff der Europäischen Union muss einem obligatorischen Referendum unterzogen werden, um dieser Kompetenzübertragung eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben. Tatsächlich hat der Bundesrat keine Ahnung von den gegenwärtigen und zukünftigen Kompetenzen der EU gegenüber den Kantonen.

Lausanne, Bundesgericht

Die Europäische Union und die Schweiz

Das heisst nicht, dass die Kernaufgaben der Europäischen Union in ihrer ursprünglichen Konzeption gescheitert sind. Im Gegenteil, aber sie ist eine Art aus den Fugen geratenes und nicht zu reformierendes bürokratisches und politisches Perpetuum mobile mit (zu) vielen (maroden) Mitgliedern geworden, die wenig oder gar keine Verbindung zueinander haben. „Zämme“ in Europa (so die Auffassung in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt) existiert vor allem auf geduldigem Papier und steht für Aktivismus und Ideologie, nicht für Fakten.

Wie dem auch sei, verfassungsrechtlich müssen der Souverän (das Volk) und in diesem Fall auch die Kantone über dieses Abkommen entscheiden, das vielleicht kurzfristig wirtschaftliche Vorteile bringt, aber ein zu bequemer Weg in eine für die Schweiz verhängnisvolle faktische EU-Mitgliedschaft ist. Und dabei bleibt es nicht.

Die ETH in Zürich

Im Bereich Wissenschaft und Forschung spielt die Schweiz zudem eine prominente Rolle, und Angst vor neuen (illegalen) Sanktionen ist ein schlechter Ratgeber für die langfristige Perspektive. Das EU-Programm Horizon hat zwar viel Geld, aber das sagt wenig über Qualität, Integrität und (politische) Korruption aus. Der Euro wird auch mit Tausenden von Milliarden (illegal) subventioniert, hat aber seit 2002 etwa 40 % seines Wertes gegenüber dem CHF verloren. Die EU steht für Quantität, die Schweiz für Qualität.

Ein Vertrag mit der EU kann auch nicht einseitig gekündigt werden, obwohl er für das Land viele voraussichtliche und noch mehr unvorhersehbare negative Folgen haben wird.

Dann würde die EU wegen Vertragsbruchs enorme Sanktionen verhängen und der Wirtschaft jahrelange Unsicherheit bescheren. Darüber hinaus wird dieses Abkommen eine Dynamik in Gang setzen, die innerhalb von 15 Jahren zur Einführung des Euro, zur Abschaffung des Schweizer Modells und zur EU-Mitgliedschaft führen wird.

Mitspracherecht oder decision-shaping

Das Mitreden der Schweiz ist zudem etwas anderes als Mitentscheiden, und die niederländische Erfahrung hat gezeigt, dass selbst Mitentscheiden sehr relativ ist (3 % Einfluss) und  dass die „Schuldner“ im Widerspruch zum EU-Vertrag beispielsweise eine französisch-italienische Währung und eine französisch-italienische Europäische Zentralbank geschaffen haben.

Dieses Mitspracherecht ist nicht nur eine Farce, sondern auch eine Beleidigung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für die Schweizer Beamten, Rechtsanwälte und Lobbyisten interessant!

Die Niederlande können beispielsweise auch nicht mehr aus dem Euro austreten, da das Land inzwischen bereits mit rund 500 Milliarden Euro bürgt und dafür eine französisch-italienische Währung, die EZB, sowie eine hohe Inflation hat. Die EU hat systematisch gegen den Vertrag verstossen!

Das Felslabor Mont-Terri in Saint-Ursanne

Immigration, Zuwanderung und die Verfassung

Auch in einem anderen Bereich ist das Abkommen nicht nur schlecht durchdacht, sondern verstösst zudem gegen die Verfassung:

Art. 121a Abs. 1: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

Art. 121 a (2): Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

Art. 121 a (4): Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

Das Abkommen mit der Europäischen Union, einer internationalen Organisation, ignoriert auch hier die Verfassung auf eklatante Weise.

Die Schweizer Einwanderungspolitik wird aufgehoben, denn jeder EU-Bürger erhält nach fünf Jahren eine permanente Aufenthaltsgenehmigung, einschliesslich des Familiennachzugs und der Sozialleistungen. Selbst das EU-Mitglied Dänemark hat bei der gescheiterten EU-Einwanderungspolitik eine Opt-out-Klausel gefördert, jedoch nicht die Schweiz.

Das Abkommen ignoriert, dass Millionen von Migranten/Flüchtlingen in EU-ländern, nicht nur in Deutschland,sehr einfach einen Pass erhalten haben und somit auch Zugang zur Schweiz haben. Spanien vergibt beispielsweise 500.000 Illegalen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, ohne weitere Prüfungen.

Hotel Tarasp

Die Kantone und der Bund dürfen nach EU-Gesetzen auch vorbestrafte Kriminelle aus EU-Ländern nicht kontrollieren und eine Aufenthaltsbewilligung enthalten, um nach fünf Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.

Die vielen geschlossenen Restaurants, Hotels und anderen (Gastronomie-)Betriebe im Land bieten auch Kriminellen günstige Möglichkeiten, sich in der Schweiz als Unternehmer niederzulassen und somit den Status „Erwerbstätig“ sowie Arbeitsverträge für Familienangehörige, Freunde und andere Clanmitglieder ohne weitere Überprüfung zu erhalten. Wer ist in Sachen Einwanderung souverän: Brüssel oder die Kantone und die Regierung?

Die Voraussetzung eines „Arbeitsvertrags“ ist nichtssagend, da Familien-, Freundes- und Clanstrukturen problemlos einen Job bei den vielen (obskuren) Unternehmen verschaffen. Die Loyalität liegt oft nicht beim Land und seiner Regierung, sondern bei Familie, Freunden und Clans. In Diktaturen ist es eine Überlebensstrategie: „Wenn du nicht vom Staat stiehlst, stiehlst du von der Familie.“ Das war im Kommunismus so und ist in vielen heutigen Auswanderungsländern noch immer der Fall.

In den Niederlanden, zum Beispiel, ist Betrug mit Kindergeld und anderen Sozialleistungen an der Tagesordnung, weil 1) die Situation in den Herkunftsländern kaum zu kontrollieren ist und 2) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Kontrolle pro Land verboten hat, weil dies „ethnisches Profiling“ wäre.

Es ist zudem nicht an den Schweizer Behörden oder Richtern, sondern am Gerichtshof der Europäischen Union zu entscheiden, was ein Arbeitsvertrag ist. Und dieses Gericht ist sehr flexibel, ganz zu schweigen vom ebenfalls grosszügigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Ein automatisches Aufenthaltsrecht nach fünf Jahren wird eine grosse, dauerhafte „Zuwanderung“ zur Folge haben. Und das sind nicht die traditionellen Expats, die nie ihre Eltern und andere Familienmitglieder nachholen und meist nach ein paar Jahren wieder gehen.

Genf, am 22. September 2022, ein fakultatives Referendum 

Direkte Demokratie und die Europäische Union

Es ist auch Unsinn zu behaupten, dass die direkte Demokratie durch dieses Abkommen nicht beeinträchtigt wird. In den Niederlanden, einem der Gründerstaaten der EU, haben selbst das Parlament und die politischen Parteien oft keine Ahnung, was in Brüssel vorbereitet wird, oder sie werden zu spät oder unvollständig informiert.

Ausserdem wird die Niederlande regelmässig, auch in wichtigen Fragen, von (bankrotten) Ländern überstimmt (z. B. Fischerei, Einwanderung, Euro, Staatsbeihilfen, Subventionen, Klima – wegen EU-Vorschriften gibt es faktisch einen Baustopp, ein schlechtes Omen auch für die dicht besiedelte Schweiz). Die Europäische Kommission hat auch ein Verfahren gegen die Niederlande wegen des Monopols der relativ gut funktionierenden Niederländischen Eisenbahnen eingeleitet (die SBB und die Salines AG seien gewarnt!).

Schweizer Bürger haben oft schon Schwierigkeiten mit der Häufigkeit und den technischen Fragen bei nationalen Referenden, geschweige denn, dass es Menschen, Energie und Experten für Referenden zur EU-Gesetzgebung gibt! Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission das Volk sogar bestraft, wenn es „Nein“ zu sagen wagt. Wer ist der Souverän im neuen Abkommen?

Bohrkopf des Basistunnels. Verkehrshaus der Schweiz, Luzern

Fazit

Abgesehen von anderen Diskussionspunkten (u. a. Strom, Lohnschutz) gibt es auf lange Sicht noch mehr offene Fragen und unerwünschte Überraschungen. Es sieht jedoch ganz danach aus, dass eine institutionelle Zusammenarbeit mit einer internationalen Organisation ohne die weitreichenden Konsequenzen zu berücksichtigen unbedingt realisiert werden muss. Aus diesem Grund werden die Kantone ignoriert.

Das kann auch nicht überraschen, wenn man sieht, wie ein Mitglied des Bundesrates auf eine Frage zum EU-Beitritt „Warum auch nicht?“ antwortete oder ein anderes Mitglied sich durch Selfies, Selbstdarstellung, Inkompetenz auf juristischem Gebiet und Aktivismus auszeichnet.

Und ja, die Europäische Union ist in vielerlei Hinsicht eine wichtige, sinnvolle und für die Schweiz bedeutende Organisation und Partnerin. Doch das Schweizer  gesellschaftliche, monetäre, politische, demokratische, wirtschaftliche, administrative und soziale Modell ist mit dieser Organisation und anderen EU-Mitgliedern unvereinbar.

Verträge mit der EU sind notwendig, aber dieses Abkommen reicht einfach nicht aus, verstösst in einigen Punkten gegen die Schweizer Verfassung, ist mit dem Schweizer Modell unvereinbar und gefährdet das Funktionieren und die Existenz der Schweiz.

Die EU ist ausserdem für die Schweiz kein sicherer Hafen, sondern eine Organisation mit vielen Widersprüchen. Nicht die Schweiz ist das Problem, sondern das Funktionieren der heutigen EU mit ihren vielen (maroden) Mitgliedern, ihrer privilegierten Bürokratie, ihrer Instabilität, ihrem Zentralismus und ihrem Protektionismus.

In verschiedenen Bereichen müssen bei Annahme des Abkommens ausserdem Verfassungsänderungen vorgenommen werden, zum Beispiel, dass die höchste gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt in einer Vielzahl (auch jetzt noch nicht absehbarer) Bereiche in Brüssel und Luxemburg liegt, dass nicht das Volk, sondern die Europäische Kommission der Souverän ist, dass die EU die Schweizer Einwanderungspolitik bestimmt und dass Art. 84 (Alpeninitiative) auch seit 1994 durch die EU ignoriert wird, trotz neuer Tunnel und Milliardeninvestitionen.

Art. 84 A: Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden. Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstraßen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Das ist die Zukunft der direkten Demokratie in diesem Abkommen. Wenn das Volk und die Kantone dieses Abkommen annehmen, ist das eine Entscheidung gemäss der Schweizer Verfassung. Aber ein obligatorisches Referendum ist in Bezug auf dieses Abkommen verfassungsrechtlich obligatorisch. Die Diskussion weist jedoch bisher alle Anzeichen eines Staatsstreichs à la Suisse auf.

Giuanna Egger-Maissen, Korrektorin und Lektorat