Kanton Basel-Landschaft 1833 bis zur Gründung des SAC 1863

Bad Bubendorf (Kanton Basel-Landschaft) ist der Ort, an dem am 18. Oktober 1830 die Bewegung Gestalt annahm, die 1833 zur Abspaltung des Kantons Basel führte. In Bad Bubendorf, einem Weiler und Kurort in der Nähe von Bubendorf, fanden 1830 die ersten Versammlungen statt, die 1833 zur Unabhängigkeit von Basel-Landschaft führten, obwohl gerade das Dorf Bubendorf Basel bis zuletzt treu blieb. Die Abspaltung von Basel erfolgte 1833 und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entstanden.

Wildenstein

Das jahrhundertealte Schloss und Landgut Wildenstein (erbaut im 13. Jahrhundert) liegt etwa 1 Kilometer weiter südlich in Richtung Oberdorf.  Es ist eines der letzten Naturgebiete der Schweiz mit einer mittelalterlichen Kulturlandschaft. Auch das Ansehen des Schlosses, seine (englischen) Gärten, Quellen und Bauernhöfe spiegeln die Kulturgeschichte vieler Jahrhunderte wider. Das Anwesen ist vor allem für seinen Eichenhain und den Weidewald (Witwald) bekannt. Die ältesten Eichen stammen aus dem 15. Jahrhundert (um 1490)!

Die Verbindung zwischen dem Eichenhain und dem Witwald war jahrhundertelang das Wildschwein. Wildschweine lieben Eicheln und fressen sich daher ordentlich fett, um sich zwischendurch im Witwald auszuruhen. Der Eichenhain ist kein dichter Wald, sondern besteht aus Eichen, die auf offenem Gelände (dem Witwald) stehen.

Der Wert eines solchen Eichenwiesengebiets wurde daher anhand der Anzahl der Schweine (Schweine-Einheiten) ausgedrückt, die es beherbergen konnte. Eichenholz war zudem ein sehr gutes Baumaterial. Im 18. Jahrhundert änderte sich die landwirtschaftliche Nutzung, und man ging zum Gemüseanbau über. Der Eichenrain und der Witwald in Wildenstein blieben jedoch erhalten und sind heute Teil eines Naturparks.

 Der Wasserfall Giessen

Noch weiter südlich, in Richtung Oberdorf, erstreckt sich eine andere Naturlandschaft. Ein Auenwald mit Ahornen, Eschen, Erlen und Pappeln und mit dem  Wasserfall „Giessen“ und dem Kegel bzw. dem Stalagmit unterhalb des Wasserfalls – Ablagerungen des kalkreichen Wassers.

Nomen est omen im Auenwald

Das Volumen des bekannten Wasserfalls hat sich jedoch verändert. Vor nicht allzu langer Zeit war der Wasserfall in der Schlucht noch ein echter Wasserfall. Heutzutage ist er nur noch ein kleiner Bach.

Oberdorf

Von Oberdorf (Kanton Basel-Landschaft) nach Bad Bubendorf sind es nur etwa 13 Kilometer. Doch selbst diese kurze Strecke bietet Einblicke in Geschichte, Kultur und Natur – nicht nur in die Schweiz, sondern auch in den Schweizer Alpen-Club (SAC).

Nach dem Abzug der Römer im 5. Jahrhundert gehörte Oberdorf fast 100 Jahre lang zum ersten Königreich Burgund (446–534). Danach liessen sich die Alemannen in dieser Region nieder. Verschiedene Gräber und Kunstwerke aus jener Zeit erinnern an ihre Einwanderung. Die erste Kirche stammt aus dem 8. Jahrhundert. Jahrhundertelang gehörte Oberdorf dem St.-Ursen-Stift, das 1874 aufgelöst wurde.

Von Onoldswil bis Oberdorf

Oberdorf und Niederdorf bildeten lange Zeit gemeinsam eine Gemeinde namens Onoldswil. Im Jahr 1295 zerstörte jedoch eine Lawine den Ort. Der Wiederaufbau führte zur Entstehung der heutigen Dörfer. Der Name Oberdorf wird erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1305 erwähnt, als das Dorf zusammen mit Lommiswil noch eine Kirchgemeinde bildete.

Die Zerstörung der Kirche von Lommiswil durch die Gugler im Jahr 1375 leitete für Oberdorf eine neue Epoche ein. Die Gugler waren englische und französische Söldner, die Ende 1375 während des englisch-französischen Hundertjährigen Krieges in das Schweizer Mittelland einfielen und es plünderten. 1420 wurde in Oberdorf eine neue, der Jungfrau Maria geweihte Kirche errichtet. Sie wurde 1490 errichtet und in den folgenden Jahrhunderten mehrfach renoviert.

Der Schweizer Bauernkrieg 1653 und die Seidenbandweberei

Während des Schweizer Bauernkriegs von 1653 (nicht zu verwechseln mit dem Deutschen Bauernkrieg von 1525) spielte Oberdorf eine bedeutende Rolle. Einer der Anführer der Bauern, Uli Schad, stammte aus dem Dorf. Der Ausgang des Aufstands ist bekannt, doch Oberdorf erholte sich davon.

Ueli Schad (gehängt im Jahr 1653). Bild: Wikipedia, Sammlung: Historisches Museum Basel

Im 18. und 19. Jahrhundert entwickelte es sich sogar zu einem der wichtigsten Zentren der Seidenbandweberei. Zudem entstanden Fabriken für die Uhren- und technische Geräteindustrie. Heute ist Oberdorf vor allem ein schönes und ruhiges Dorf am Fusse des Oberen Hauensteins, dessen Passstrasse die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft verbindet.

Jahresfest der Sektion Basel des SAC

Die Sektion Basel des SAC veranstaltet jedes Jahr für ihre rund 4.000 Mitglieder ein Jahresfest. In diesem Jahr fand die Veranstaltung in Grosstannen bei Bubendorf statt.

 

Auch in diesem Jahr gab es wieder zahlreiche Jubilare, darunter sogar einige mit einer 65-jährigen Mitgliedschaft! Nicht nur Jubilare und viele Mitglieder waren anwesend, sondern auch eine Wanderführerin und ihr Jodelchor, das Frauen-Jodel-Chörli Basel!

Übrigens erfolgte die Gründung dieser Sektion einige Tage früher als die Gründung des landesweiten SAC. Die Gründung des SAC Basel fand am 17. April 1863 im Café Spitz in Basel statt. 14 Gründungsmitglieder haben am 21. April des gleichen Jahres mit 21 anderen Schweizern in Olten den Zentralclub des SAC gegründet. Die Sektion Basel ist demzufolge einige Tage älter als der SAC.

Zuerst fanden alle 14 Tage, später jeden Monat Veranstaltungen im Café Spitz, Café du Théâtre, Schützenhaus, Hotel Drei Könige (Les Trois Rois), in der Lesegesellschaft und ab 1950 an anderen Orten statt. Die damals gehaltenen Vorträge sind teilweise in 12 Büchern “Berg- und Gletscherfahrten der Sektion Basel des SAC“ niedergeschrieben (1863 – 1903)“.

EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg, Badischer Bahnhof und Paris-Basel

Bereits wenige Monate nach Ende des Zweiten Weltkriegs entstand bei Mulhouse (Elzass) auf französischem Boden innert kürzester Zeit eine erste provisorische Piste. Am 2. Mai 1946 landete das erste zivile Flugzeug auf dem provisorischen Flugfeld, bevor der Flughafen am 8. Mai 1946, offiziell eingeweiht wurde.

Seit 1946 hat sich der binationale Flughafen zum trinationalen Flughafen und zu einer zentralen Infrastruktur für die trinationale Region entwickelt – und zu einem Symbol erfolgreicher grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Europa.

Die Flugverbindung zwischen Basel-Mulhouse und Paris

Und am 7. Oktober 2026 feierte Air France das 80-jährige Bestehen ihrer Flugverbindung zwischen Basel-Mulhouse und Paris. Die Strecke wurde am 7. Oktober 1946 eröffnet, als eine Air France Bloch 220 aus Paris-Le Bourget den ersten kommerziellen Flug zum neu erbauten Flughafen Basel-Mulhouse durchführte.

Foto: © EuroAirport

Die Idee war damals ebenso pragmatisch wie visionär: Eine gemeinsame Flughafeninfrastruktur für die Region schaffen und Kräfte über die Grenzen hinweg bündeln. Mit der französisch-schweizerischen Staatsvertragslösung von 1949 wurde ein nachhaltiger Rahmen geschaffen, der bis heute Bestand hat.

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg

Der EuroAirport entwickelte sich seither zu einem einzigartigen Modell bi- und heute trinationaler Zusammenarbeit sowie zu einem wichtigen Motor für Mobilität, Wirtschaft und Beschäftigung am Oberrhein.

Heute verbindet der EuroAirport die Menschen und Unternehmen der trinationalen Region mit zahlreichen europäischen und interkontinentalen Destinationen. Gleichzeitig versteht sich der Flughafen als Akteur, der wirtschaftliche Entwicklung, Qualität und Nachhaltigkeit miteinander verbindet.

Inauguration am 8. Mai 1946. Foto: © EuroAirport

Das 80-jährige Bestehen fällt in eine wichtige Phase der Weiterentwicklung des Flughafens. Mit einem mehrjährigen Investitionsprogramm von über 600 Millionen Euro schafft der EuroAirport die Grundlage für die weitere Modernisierung seiner Infrastruktur und eine langfristige Verbesserung der Dienstleistungsqualität.

 Der Badische Bahnhof

Es gab bereits einen Vorgänger auf Rädern und Schienen aus dem Jahr 1855. Die weltoffene Schweizerische Eidgenossenschaft schloss 1852 einen Staatsvertrag mit dem Grossherzogtum Baden, um auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt einen Bahnhof für das Grossherzogtum zu errichten.

Dieser Bahnhof ist heute als Badischer Bahnhof bekannt. Der Bahnhof liegt auf Schweizer Gebiet, gehört jedoch der Deutschen Bahn. Auf der Grundlage des mehrfach angepassten Staatsvertrags von 1852 gelten besondere Regelungen für die Befugnisse der schweizerischen und deutschen Zoll- und Polizeibehörden.

Im Zweiten Weltkrieg war dies insbesondere für jüdische Flüchtlinge von grosser Bedeutung, doch leider  nicht immer zur Rettung.

Ursprünglich befand er sich an einem anderen Ort in Basel, steht seit 1913 jedoch an seinem heutigen Standort. Das Grossherzogtum Baden und damit der Badische Bahnhof gingen schliesslich in andere deutsche Staatsverbände und in das Bundesland Baden-Württemberg in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Die Gesellschaft der Straßburg-Basler-Eisenbahn

Auch der Badische Bahnhof war in gewisser Weise nicht der erste internationale Bahnhof. Im Juni 1843 beschloss Basel, die Eisenbahnverbindung Paris–Straßburg–Saint-Louis bis nach Basel zu verlängern. Die Konzession erhielt die „Gesellschaft der Straßburg-Basler-Eisenbahn“ (Compagnie du chemin de fer de Strasbourg à Bâle).

Feierliche Eröffnung des ersten Bahnhofs der Schweiz. Basel, 11. Dezember 1845. Abbildung aus der Zeitschrift «L’Illustré», Paris. Bild: Wikimedia

Am 15. Juni 1844 traf der erste französische Zug im neuen Bahnhof von Basel ein, und im Dezember 1845 folgte die Eröffnung des ersten Bahnhofs der Schweiz. Der Bahnhof befand sich zwar im Schweizer Besitz und die französischen Behörden hatten kein Mitspracherecht, doch handelte es sich um eine französisch-schweizerische Zusammenarbeit.

Basel, SBB-Bahnhof mit zwei Uhren: für die Schweizerische (links) und Französische Zeit (unterschiedlich bis 1894)

Der SBB-Bahnhof ersetzte bereits 1860 den ersten Bahnhof. Heutzutage ist er jedoch nach wie vor ein Grenzbahnhof mit Zollabfertigung, und die französischen Eisenbahnen werden manchmal sogar als Teil des SBB-Bahnhofs angekündigt, wenn sich der SBB-Zug dem Bahnhof nähert!

(Quelle und weitere Informationen: EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg)

Die Ruinen der Burg Farnsburg und der römische Tempel in der Grienmatt

Die Ruine der Burg Farnsburg (Kanton Basel-Landschaft) in der Nähe der Dörfer Buus, Ormalingen und Magden sowie die Ruine des römischen Tempels in der Grienmatt bei Kaiseraugst (Kanton Aargau) liegen weniger als 5 Kilometer voneinander entfernt.

Den Freiherren der Farnsburg war dieser römische Tempel jedoch nicht bekannt. Die Bewohner dieser ersten römischen Stadt (Colonia Augusta Raurica) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz hatten keine Ahnung von einer Burg auf der Farnsburg. Schliesslich konnten sie nicht in die Zukunft blicken.

Und doch haben sie einiges gemeinsam, nicht nur den Fluss Ergolz, sondern auch die Geschichte dieser Region der Kantone Aargau und Basel-Landschaft, die Herrschaft der Habsburger und der Stadt Basel.

Augusta Raurica, Augst und Kaiseraugst

Kaiseraugst hat seinen Namen von Augusta Raurica. Nach dem Abzug der Römer im 5. Jahrhundert verfiel diese römische Stadt mit 15.000 Einwohnern. Um 1300 war es ein Dorf namens Augst (heute Kanton Basel-Stadt) mit einigen hundert Einwohnern und römischen Ruinen, die als Steinbruch genutzt wurden. Der Fluss Ergolz floss wie eh und je durch dieses Dorf.

Die Römer hatten im 3. Jahrhundert am Ostufer des Ergolz zum Schutz des Limes (Grenze) eine Burg am Rhein errichtet. Im Jahr 1461 erwarb die Stadt Basel den westlichen Teil des Dorfes Augst, während Habsburg die Herrschaft über den östlichen Teil übernahm und ihn zur Unterscheidung von Augst „Kaiseraugst“ nannte.

Aubert Parent, Zeichnung der Anlage, um 1803. Sammlung: Museum Augusta Raurica

Der römische Tempel in der Grienmatt

Der grosse Tempelkomplex hatte vermutlich eine Länge und Breite von etwa 200 Metern. Der zentrale Teil mit Säulengang und Altar hatte eine Ausdehnung von etwa 125 bei 132 Metern. Ein Badehauskomplex oder Thermen befanden sich direkt neben dem Komplex. Man vermutet, dass es sich um ein Nymphäum oder einen gallorömischen Doppeltempel, Tempel mit einer Badeanlage, handelt.

Heutzutage ist es kaum noch vorstellbar, aber dieser grosse Komplex stand nicht isoliert auf einer Wiese, sondern mitten im bebauten Stadtgebiet von Augusta Raurica. Weiter östlich lagen das grosse Theater, das Amphitheater, das Forum, die Curia, die Basilika und beispielsweise der Schönbuhl-Tempel.

Verschiedene Strassen mit ihren Statuen, Säulen, Altären und anderen Bauwerken verbanden den Tempel mit diesem Teil von Augusta Raurica. Aufgrund der zahlreichen religiösen Versammlungen und Festlichkeiten zu Ehren des Kaisers im Rahmen des Kaiserkults fanden oft Prozessionen statt.

Rekonstruktion der Thermen. Sammlung: Museum Augusta Raurica

Das archäologische Interesse an den Ruinen des Tempels in der Grienmatt entstand erst im 16. und 17. Jahrhundert. Es dauerte jedoch bis ins 18. und 19. Jahrhundert, bis die Forschung in wissenschaftliche Hände überging. Zu den ersten wissenschaftlichen Forschern gehörten Daniel Schöphlin (1694–1771) und Aubert Parent (1753–1835).

Der Tempel in der Grienmatt ist heute Teil des Museums Augusta Raurica. Die wissenschaftliche Forschung ist in vollem Gange, und obwohl noch nicht alles geklärt ist, war der Tempel in der Grienmatt wahrscheinlich der bedeutendste Tempelkomplex in der Colonia Augusta Raurica.

Die Farnsburg

Bereits im 12. oder 13. Jahrhundert stand eine Burganlage auf dem Felssporn. Das Geschlecht der Grafen von Thierstein baute die Farnsburg zwischen 1319 und 1342 zu ihrem Sitz aus. 1418 kam die Farnsburg in den Besitz der Grafen von Falkenstein. Nachher waren die Habsburger einige Jahre Eigentümer. Die Stadt Basel kaufte 1461 diese Herrschaft.

Rekonstruktion der Farnsburg um 1750. Joe Rohrer, bildebene.ch 

Die Farnsburg wurde in der Folge Landvogteisitz und zahlreiche Baumassnahmen versetzten sie in ein zeitgemässes Gebäude. Die Burg wurde jedoch 1798 nach der französischen Invasion von der Bevölkerung verwüstet und diente anschliessend als Steinbruch.

Die Ruine mit ihrer erhaltenen und imposanten Schildmauer wurde in den Jahren 2019 bis 2023 saniert. Der Kanton Basel-Landschaft zeichnet sich durch eine hohe Burgendichte aus, aber die Farnsburg war damals die Königin der Burgen im Gebiet.

Schlussfolgerung

Was haben diese beiden Ruinen nun aber gemeinsam, dass sie in einem Artikel erwähnt werden sollten? Abgesehen von den unterschiedlichen Epochen verbindet sie die Darstellung von Macht. In Augusta Raurica war dies der Kaiserkult, in der Farnsburg die Macht lokaler Herrscher, danach für kurze Zeit der Habsburger und anschliessend der Stadt Basel.

Emanuel Büchel, die Farnsburg um 1750. Sammlung: Staatsarchiv Basel-Stadt, Bild Falk 10,4

Beide Orte bekamen die Folgen der Französischen Revolution und des Einmarsches von Napoleon unmittelbar zu spüren. Die Farnsburg wurde 1798 zerstört, Kaiseraugst wurde für kurze Zeit im Rahmen der Helvetischen Republik (1798–1803) Augst angegliedert, um 1803 dem Kanton Aargau zuzufallen.

Gasthof und Hofgut Farnsburg

Nach der Helvetischen Republik wurde die Farnsburg wieder Teil des Kantons Basel, um 1833 in den Kanton Basel-Landschaft eingegliedert zu werden. Es ist die faszinierende Geschichte der Schweiz auf wenigen Quadratkilometern.

 

Was Permafrost und Bilaterale III gemeinsam haben

Der Permafrost lässt die Schweizer Berge einstürzen. Das geplante neue Abkommen mit der Europäischen Union untergräbt nicht nur die direkte Demokratie, das Vertrauen in die Institutionen und die Souveränität der Kantone, sondern auch die verbindenden Elemente des dezentralen, föderalen und auf Subsidiarität ausgerichteten erfolgreichen Schweizer Modells. Symbolischer geht es nicht – vielleicht spürt die Natur die politische Lage in der Confoederatio Helvetica sehr genau.

Irreführung und falsche Darstellung der Sachlage

„Das obligatorische Referendum kommt aus gutem Grund nur beschränkt zur Anwendung – um eben die Stimme des Volkes und den Volkswillen zu schützen. Für die Bilateralen ist das in der Verfassung nicht vorgesehen.“ (www.Bilafacts.ch)

Verschiedene Juristen, Professoren für Verfassungsrecht, Lobbyorganisationen wie Regio Basiliensis, Economiesuisse, Avenir Suisse, Journalisten, die Sozialistische Partei (SP) und andere Mitglieder des Parlaments teilen diese Auslegung von Art. 140 (B) der Bundesverfassung. Es handelt sich nämlich nicht um eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation, daher auch der euphemistische Titel „Bilaterale III“.

Dieser Titel des Bundesrats ist jedoch irreführend und sachlich falsch. Es handelt sich nämlich um einen institutionellen Vertrag mit einer internationalen Organisation, der gesetzgebende, richterliche und exekutive Befugnisse überträgt. Es liegt also sowohl faktisch als auch rechtlich eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation vor.

Auch die Tatsache, dass die EU im Falle einer Ablehnung eines EU-Gesetzes bei einem hypothetischen Referendum Massnahmen ergreifen kann, deutet auf eine Mitgliedschaft hin. Denn Verbände, in casu die EU, können Disziplinarmassnahmen nur gegen Mitglieder und niemals gegen Nichtmitglieder ergreifen. Dass es sich (vorerst) um eine begrenzte Mitgliedschaft handelt, spielt juristisch gesehen keine Rolle.

Der Begriff „Mitgliedschaft“

Dass der Begriff „Mitgliedschaft“ in diesem Vertrag bewusst nicht vorkommt, sagt nichts über die rechtliche Einstufung aus. Im Recht geht es zunächst um die Feststellung des Sachverhalts und erst danach um die rechtliche Einstufung, wobei im 21. Jahrhundert nicht der Wortlaut des Gesetzes, sondern die Absicht und der Zweck des Gesetzgebers im Mittelpunkt stehen.

Dieses Gesetz (Art. 140 (B) der Bundesverfassung) entstand zudem zu einer Zeit, als von einer Organisation nach dem Vorbild der Europäischen Union noch keine Rede war. Damals gab es lediglich einige internationale Organisationen, die nicht über die sehr weitreichenden gerichtlichen, gesetzgebenden oder exekutiven Befugnisse der Europäischen Union verfügten.

Zudem konnte der Gesetzgeber damals nicht ahnen, dass Mitglieder des Bundesrats bewusst eine falsche Darstellung der Sachlage vornehmen würden, um ein für sie gewünschtes politisches Ergebnis zu erzielen.

Es erinnert auch an die Niederlande: Seit 1815 hat es im zentralistisch regierten Land kein Referendum gegeben, auch nicht in Bezug auf die EU. 2005 war es so weit und 62 % wollten keine weitere EU-Integration (der Titel des Referendums war: „Eine europäische Verfassung ja oder nein“). Fazit: Das Referendum wurde nicht nur ignoriert, sondern gleich wieder abgeschafft und die Politik änderte nur den Titel des neuen Vertrags: Vertrag von Lissabon. Heute haben nur noch sehr wenige Vertrauen in Politik und Krawallen und Ausschreitungen sind an der Tagesordnung. Das Ignorieren des Ständemehrs wird etwas Ähnliches verursachen. Das Vertrauen in Politik, Institutionen und Bundesrat schwindet  rasch.

Eine Rechtsfindungsmethode aus dem 19. Jahrhundert

Bilafacts, die Professorin Astrid Epiney – offenbar eine Spezialistin für Europarecht und schweizerisches Verfassungsrecht – sowie andere Politiker, Juristen, Journalisten und Lobbygruppen wenden ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert mit einer Rechtsfindungsmethode aus dem 19. Jahrhundert an. Das Recht und die Rechtsfindung werden um zwei Jahrhunderte zurückgedreht, um das politisch gewünschte Ergebnis zu erzielen. Bundesrat Cassis war zumindest ehrlich in dieser Hinsicht, was seine Irreführung jedoch nicht weniger schwerwiegend macht.

Vom Justizminister ist man eine solche falsche Darstellung der Sachlage mittlerweile gewohnt. Erst kürzlich berichtete er noch, dass der neue Migrationspakt der EU funktioniere und „die Lage auf Ceuta unter Kontrolle“ sei. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Frauen und Mädchen werden täglich vergewaltigt, die Einwohner von Ceuta leben unter dem ständigen Terror Tausender Migranten. Die „Normalisierung“ dieses Justizministers.

Der Migrationspakt

In den Niederlanden hat ein Richter erst kürzlich die Abschiebung von Migranten nach Italien verhindert, weil dort angeblich Folter (sic) praktiziert werde, nachdem er zuvor bereits eine Abschiebung nach Belgien wegen „unmenschlicher Aufnahme von Flüchtlingen“ verhindert hatte. Das war’s mit dem Migrationspakt, dem x-ten gescheiterten EU-Projekt. Nur meist bizarre Gesetze einer bis zum Absurden privilegierten Bürokratie werden erfolgreich auf den Weg gebracht: Sozialismus mit menschlichem Antlitz.

Zuwanderung

„Die Bilateralen III enthalten jedoch nur für einen sehr begrenzten Personenkreis neue Aufenthaltsrechte (Schätzungen gehen von weniger als 200 Personen aus). Das neue Daueraufenthaltsrecht wiederum, das wesentlich mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger betrifft, gilt für Personen, die bereits in der Schweiz leben und somit keine Zuwandernden sind“ (www.Bilafacts.ch).

Auch das ist falsch. Der neue Vertrag steht nicht nur in eklatantem Widerspruch zur Bundesverfassung (Art. 121). Er sieht zudem ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens eine neue Zuwanderung vor, einschliesslich (grosser) Familien aus armen und neuen EU-Ländern (sowie Millionen von Migranten, die in EU-Ländern leicht die Staatsbürgerschaft erhalten haben), und nicht nur die üblichen Expats.

Schlussfolgerung

Die wesentlichen Elemente einer Mitgliedschaft sind vorhanden. Ein Ständemehr ist verfassungsrechtlich zwingend erforderlich. Dies zu ignorieren, kommt einem Staatsstreich gleich, ganz abgesehen von weiteren offensichtlichen Verfassungsverletzungen, etwa im Bereich der Zuwanderung, der Souveränität der Kantone und sowie der direkten Demokratie.

Einige behaupten sogar, dass das Volk diesen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Volksinitiative einseitig kündigen könne. Ein Vertrag kann jedoch nicht einseitig gekündigt werden ohne Konsequenzen. Zudem kann die EU bereits bei einem Referendum über eines der vielen EU-Gesetzen Sanktionen verhängen, ganz zu schweigen davon, wie die Reaktion auf eine einseitige Kündigung durch das Volk ausfallen würde.

Weg ist weg, und damit nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch das erfolgreiche dezentrale, föderalistische Schweizer Modell, das auf Subsidiarität, Innovation und Vertrauen ausgerichtet ist. Die Schweiz wird auf das Niveau Deutschlands, der Niederlande, Italiens oder Frankreichs sinken.