Was Permafrost und Bilaterale III gemeinsam haben
30 September 2026
Der Permafrost lässt die Schweizer Berge einstürzen. Das geplante neue Abkommen mit der Europäischen Union untergräbt nicht nur die direkte Demokratie, das Vertrauen in die Institutionen und die Souveränität der Kantone, sondern auch die verbindenden Elemente des dezentralen, föderalen und auf Subsidiarität ausgerichteten erfolgreichen Schweizer Modells. Symbolischer geht es nicht – vielleicht spürt die Natur die politische Lage in der Confoederatio Helvetica sehr genau.
Irreführung und eine falsche Darstellung
„Das obligatorische Referendum kommt aus gutem Grund nur beschränkt zur Anwendung – um eben die Stimme des Volkes und den Volkswillen zu schützen. Für die Bilateralen ist das in der Verfassung nicht vorgesehen.“ (www.Bilafacts.ch)
Verschiedene Juristen, Professoren für Verfassungsrecht, Lobbyorganisationen wie Regio Basiliensis, Economiesuisse, Avenir Suisse, Journalisten, die Sozialdemokratische Partei und andere Mitglieder des Parlaments teilen diese Auslegung von Art. 140 (B) der Bundesverfassung. Es sollte sich nämlich nicht um eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation handeln, daher auch der euphemistische Titel „Bilaterale III“.
Dieser Titel des Bundesrats ist jedoch irreführend und falsch. Es handelt sich nämlich um einen institutionellen Vertrag mit einer internationalen Organisation, der gesetzgebende, richterliche und exekutive Befugnisse überträgt. Es liegt also faktisch und rechtlich eine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation vor. Dass es sich (vorerst) um eine begrenzte Mitgliedschaft handelt, spielt keine Rolle.
Die angestrebte politische, bürokratische, richterliche, gesetzgeberische und exekutive Verflechtung mit der EU fällt qualitate qua unter Artikel 140 (b). In der Regel werden dem obligatorischen Referendum jene Vorlagen unterstellt, die tiefgreifend in die Rechtsstellung der Bürger oder in die Organisation des Staates eingreifen.
Mitgliedschaft
Dass der Begriff „Mitgliedschaft“ in diesem Vertrag bewusst nicht vorkommt, sagt nichts über die rechtliche Einstufung aus. Im Recht geht es zunächst um die Feststellung des Sachverhalts und erst danach um die rechtliche Einstufung, wobei im 21. Jahrhundert nicht der Wortlaut des Gesetzes, sondern die Absicht und der Zweck des Gesetzgebers im Mittelpunkt stehen.
Dieses Gesetz (Art. 140 (B) der Bundesverfassung) entstand zudem zu einer Zeit, als von einer Organisation nach dem Vorbild der Europäischen Union noch keine Rede war. Damals gab es lediglich einige internationale Organisationen, die nicht über die sehr weitreichenden gerichtlichen, gesetzgebenden oder exekutiven Befugnisse der Europäischen Union verfügten.
Zudem konnte der Gesetzgeber damals nicht ahnen, dass Mitglieder des Bundesrats und Politiker bewusst eine falsche Darstellung der Sachlage vornehmen würden, um ein für sie gewünschtes politisches Ergebnis zu erzielen.
Es erinnert auch an die Niederlande: Seit 1815 hat es im zentralistisch regierten Land kein Referendum gegeben, auch nicht in Bezug auf die EU. 2005 war es so weit und 62% wollten keine weitere EU-Integration (der Titel des Referendums war: ‚eine europäische Verfassung ja oder nein‘). Fazit: Das Referendum wurde nicht nur ignoriert, sondern gleich wieder abgeschafft, und die Politik änderte nur den Titel des neuen Vertrags : Vertrag von Lissabon. Heute haben nur noch sehr wenige Vertrauen in Politik, und Krawalle und Ausschreitungen sind an der Tagesordnung. Das Ignorieren des Ständemehrs wird etwas Ähnliches zur Folge haben. Das Vertrauen in Politik, Institutionen und den Bundesrat verschwindet schnell.
Eine Rechtsfindungsmethode aus dem 19. Jahrhundert
Bilafacts, die Professorin Astrid Epiney – offenbar eine Spezialistin für Europarecht und schweizerisches Verfassungsrecht – sowie andere Politiker, Juristen, Journalisten und Lobbygruppen wenden ein Gesetz mit einer Rechtsfindungsmethode aus dem 19. Jahrhundert an. Das Recht und die Rechtsfindung werden um zwei Jahrhunderte zurückgedreht, um das politisch gewünschte Ergebnis zu erzielen. Bundesrat Cassis war zumindest ehrlich in dieser Hinsicht, was seine Irreführung jedoch nicht weniger schwerwiegend macht.
Von dem Justizminister ist man eine solche falsche Darstellung mittlerweile gewohnt. Erst kürzlich berichtete er noch, dass der neue Migrationspakt der EU funktioniere und „die Lage auf Ceuta unter Kontrolle“ sei. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Frauen und Mädchen werden täglich vergewaltigt, die Einwohner von Ceuta leben unter dem ständigen Terror Tausender Migranten. Die „Normalisierung“ dieses Justizministers.
Das Migrationspakt
In den Niederlanden hat ein Richter erst kürzlich die Abschiebung von Migranten nach Italien verhindert, weil dort angeblich Folter (sic) an der Tagesordnung ist, nachdem er zuvor bereits eine Abschiebung nach Belgien wegen „unmenschlicher Aufnahme von Flüchtlingen“ verhindert hatte. Das war’s mit dem Migrationspakt, wieder ein gescheitertes EU-Projekt. Nur meist bizarre technokratische Gesetze einer bis ad Absurdum privilegierten Bürokratie werden erfolgreich auf den Weg gebracht: Sozialismus mit menschlichem Antlitz.
Zuwanderung
„Die Bilateralen III enthalten jedoch nur für einen sehr begrenzten Personenkreis neue Aufenthaltsrechte (Schätzungen gehen von weniger als 200 Personen aus). Das neue Daueraufenthaltsrecht wiederum, das wesentlich mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger betrifft, gilt für Personen, die bereits in der Schweiz leben und somit keine Zuwandernden sind“ (www.Bilafacts.ch).
Auch das ist falsch.
Art. 121a Abs. 1: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
Art. 121 a (2): Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
Art. 121 a (4): Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
Das Abkommen mit der Europäischen Union, einer internationalen Organisation, ignoriert auch hier die Verfassung auf eklatante Weise.
Die Schweizer Einwanderungspolitik wird aufgehoben, denn jeder EU-Bürger erhält nach fünf Jahren eine permanente Aufenthaltsbewilligung, einschliesslich des Familiennachzugs und der Sozialleistungen. Selbst das EU-Mitglied Dänemark hat bei der gescheiterten EU-Einwanderungspolitik eine Opt-out-Klausel gefördert, jedoch nicht die Schweiz.
Der neue Vertrag steht nicht nur in eklatantem Widerspruch zur Bundesverfassung. Er sieht zudem ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens eine neue Zuwanderung vor, einschliesslich (grosser) Familien aus armen und neuen EU-Ländern (sowie Millionen von Migranten, die in EU-Ländern leicht die Staatsbürgerschaft erhalten haben), und nicht nur die üblichen Expats.
Direkte Demokratie
Es ist auch Unsinn zu behaupten, dass die direkte Demokratie durch dieses Abkommen nicht beeinträchtigt wird. In den Niederlanden, einem der Gründerstaaten der EU, haben selbst das Parlament und die politischen Parteien oft keine Ahnung, was in Brüssel vorbereitet wird, oder sie werden zu spät oder unvollständig informiert.
Direkte Demokratie bedeutet weit mehr als nur ein Referendum. Es ist ein Prozess der Kommunikation, der Einbindung aller Gesellschaftsschichten und vor allem der Bürger und der Wirtschaft. Davon kann bei der EU keine Rede sein, geschweige denn, dass die Schweizer direkte Demokratie in der EU funktioniert.
Das ist schlichtweg ‚Fake News‘ des Bundesrates. Es gibt höchstens einen Dialog oder ein (fiktives) ‚Mitspracherecht‘, aber europäische Politiker, Richter, Beamte und mächtige Lobbyorganisationen in Brüssel und Luxemburg entscheiden.
Ausserdem wird die Niederlande regelmässig, auch in wichtigen Fragen, von (bankrotten) Ländern überstimmt (z. B. Fischerei, Einwanderung, Euro, Staatsbeihilfen, Subventionen, Klima – wegen EU-Vorschriften gibt es faktisch einen Baustopp, ein schlechtes Omen auch für die dicht besiedelte Schweiz). Die Europäische Kommission hat auch ein Verfahren gegen die Niederlande wegen des Monopols der relativ gut funktionierenden Niederländischen Eisenbahnen eingeleitet (die SBB und die Salines AG seien gewarnt!).
Schweizer Bürger haben oft schon Schwierigkeiten mit der Häufigkeit und den technischen Fragen bei nationalen Referenden, geschweige denn, dass es Menschen, Energie und Experten für Referenden zur EU-Gesetzgebung gibt! Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission das Volk sogar bestraft, wenn es „Nein“ zu sagen wagt. Wer ist der Souverän im neuen Abkommen?
Schlussfolgerung
Die wesentlichen Elemente einer Mitgliedschaft sind vorhanden. Ein Ständemehr ist verfassungsrechtlich zwingend erforderlich. Dies zu ignorieren, kommt einem Staatsstreich gleich, ganz abgesehen von weiteren offensichtlichen Verfassungsverletzungen, etwa im Bereich der Zuwanderung, der Souveränität der Kantone und sowie der direkten Demokratie.
Zudem herrscht völlige Unklarheit über die zahlreichen gegenwärtigen und künftigen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die in der dezentralisierten Schweiz nach wie vor unter die Souveränität der Kantone fallen (beispielsweise Steuern, Naturparks oder das monopolistische Unternehmen Salinas, der Besitz der 26 Kantone).
Kurz gesagt: Jeder Eingriff der Europäischen Union muss einem obligatorischen Referendum unterzogen werden, um dieser Kompetenzübertragung eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben. Tatsächlich hat der Bundesrat keine Ahnung von den gegenwärtigen und zukünftigen Kompetenzen der EU gegenüber den Kantonen.
Einige behaupten sogar, dass das Volk diesen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Volksinitiative einseitig kündigen könne. Ein Vertrag kann jedoch nicht einseitig gekündigt werden ohne Konsequenzen. Zudem kann die EU bereits bei einem Referendum über eines von vielen EU-Gesetzen Sanktionen verhängen, ganz zu schweigen davon, wie die Reaktion auf eine einseitige Kündigung durch das Volk ausfallen würde.
Weg ist weg, und damit nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch das erfolgreiche dezentrale, föderalistische Schweizer Modell, das auf Subsidiarität, Innovation und Vertrauen ausgerichtet ist. Die Schweiz wird auf das Niveau Deutschlands, der Niederlande, Italiens oder Frankreichs sinken.
