12. September 1848, die deutschsprachige Titelseite der Bundesverfassung. Sammlung: Bundesarchiv Bern.

Die Nachhaltigkeitsinitiative aus Perspektive der direkten Demokratie

Während in den Niederlanden laut den neuesten Umfragen nicht weniger als 76 % der Bürger eine Begrenzung der Zahl von Arbeitsmigranten, Asylbewerbern und Wirtschaftsflüchtlingen wünschen, haben in der Schweiz am 14. Juni 55% der Stimmberechtigten eine Obergrenze der Bevölkerung von 10 Millionen Einwohnern abgelehnt.

Nachhaltigkeitsinitiative, 14. Juni 2026

Die kleine Schweiz mit etwa 30 % unbewohnbarem Gebiet ist das am schnellsten wachsende Land Europas und nimmt absolut wie relativ viele Arbeitsmigranten und Flüchtlinge auf. Seit dem Jahr 2000 ist die Bevölkerung um mehr als 2 Millionen gewachsen, von 7,1 Millionen auf über 9,1 Millionen im Jahr 2026. Der Nettozuwachs beträgt jährlich mehr als 100’000 Einwohner.

Die niedrige Arbeitslosigkeit, die traditionell innovative Wirtschaft und hochwertige Industrie, die besten Universitäten Europas und eine hervorragende Berufsbildung, die Lebensqualität sowie die ausgezeichnete Infrastruktur und das Gesundheitssystem wirken wie ein Magnet.

Täglich arbeiten mehr als 400’000 Grenzgänger aus Frankreich, Deutschland und Italien im Land, 2 Millionen Ausländer leben und arbeiten dauerhaft dort. Inwiefern soll die Schweiz ein Profiteur der EU sein? Die EU und viele Bürger darüber hinaus profitieren von der Schweiz, die zudem auf eine jahrhundertealte erfolgreiche wirtschaftliche, konstitutionelle, wissenschaftliche, kosmopolitische und reislustige Geschichte zurückblicken kann.

Die Belastung für Infrastruktur, Wohnraum, Gesundheitswesen, Bildung, Integration ist jedoch zu gross geworden. Unbezahlbarer und knapper Wohnraum, überfüllte Strassen und öffentliche Verkehrsmittel, ein faktisch nicht mehr funktionierendes Bildungssystem aufgrund mangelhafter Integration, eine Zunahme schwerer Kriminalität. Parallele Gesellschaften, ein abnehmendes Sicherheitsgefühl (das früher selbstverständlich war) und ein Gesundheitssystem an seinen Grenzen sind die Realität.

Tatsachen, die auch in den Niederlanden und in anderen EU-Ländern bekannt sind. Eine zahlenmässige Begrenzung auf 10 Millionen ist möglicherweise weder geeignet noch praktisch umsetzbar, doch die Botschaft ist klar. Im schweizerischen Kontext wirken über 55% gegen diesen Vorschlag zwar überzeugend, doch das Ergebnis bedarf einer differenzierten Betrachtung.

Die öffentliche Debatte

Zunächst einmal ging die Initiative nur von einer einzigen politischen Partei (SVP) aus, die etwa 30 % der Bürger vertritt. Das gesamte Establishment (Radio, Fernsehen, (soziale) Medien, Universitäten, Regierung, andere politische Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeber, zahlreiche Flüchtlingsorganisationen und andere NGOs usw.) war gegen die Initiative. Auch das Budget spricht Bände: etwa 1,5 Millionen gegenüber rund 9 Millionen.

Gefühle von Scham (das „xenophobe“ und „isolierte“ Schweizbild, Abschottung, die rechtsextreme SVP), Angst vor dem vorhergesagten „Chaos“ und vor EU-Sanktionen waren die Hauptmotive der Gegner. Es fand keine Analyse des  Bevölkerungswachstums und der (fehlenden) Regierungspolitik statt. De facto handelte es sich um eine Kampagne gegen die ungeliebte SVP. Es war eher direkte Demagogie als direkte Demokratie – bis auf höchster politischer Ebene und in den Medien.

Bei Parteien wie der Sozialistischen Partei (eine Partei der alten Schule) und den Grünen überrascht dies wenig. Sie haben einfach die Sozialistische Internationale durch die Europäische Föderale ersetzt. Sie sind, wie sie sind, und das ist legitim – auf der Suche nach neuen Wählern (unter anderem 16-Jährigen, schneller Einbürgerung von Migranten, demokratischer Quantität statt Qualität, wie in der guten alten Zeit des Internationalen Sozialismus) neben der Blase urbaner „Hochgebildeter“ und Studierender. Das mündet oft in Populismus und Intoleranz, die auch auf der linken Seite des politischen Spektrums existieren und dabei vielleicht noch gefährlicher sind als Rechtsextremismus.

Der Bundesrat und der Justizminister

Im Widerspruch zu Gesetz und Verfassung steht jedoch das öffentliche Auftreten des Justizministers Beat Jans (SP). Dieser (ehemalige) Aktivist hat die offiziell verfassungsmässig anerkannte Bezeichnung „Nachhaltigkeitsinitiative“ gesetzeswidrig in „Chaosinitiative“ umbenannt. Dies wurde von Medien und Gegnern übernommen.

Doch dabei blieb es nicht. Er spekulierte und verbreitete Unwahrheiten über die Folgen (unter anderem, dass Spitäler bei Annahme sofort schliessen müssten, es handle sich um einen „Brexit“, das AHV-Rentenalter müsse steigen, ältere Menschen bekämen keine Pflege mehr und die Wirtschaft würde mangels Arbeitskräften zusammenbrechen). Statt das Land als Justizminister zu führen, führte er als Mitglied des Bundesrates eine private Kampagne.

Die Nachhaltigkeitsinitiative

Die Initiative zielte darauf ab, bei Erreichen von 9,5 Millionen Einwohnern konkrete Massnahmen zu ergreifen, einen Plan für die Arbeitsmigration zu entwickeln, abgewiesene und kriminelle Asylbewerber auszuweisen und den Familiennachzug zu begrenzen. Ob dies funktionieren würde, ist unbekannt, doch es ist zumindest ein Signal an eine passive bzw. versagende Regierung und Politik. In anderen Ländern ist die Stimmung ähnlich, nur gibt es dort keine direkte Demokratie.

Bemerkenswert ist, dass Mitglieder der SVP auch den Mut hatten, unabhängig vom Abstimmungsausgang auf die Notwendigkeit einer Erhöhung des AHV-Rentenalters (derzeit 65 Jahre) hinzuweisen. Die Parteien und der Bundesrat lehnten dies jedoch ab, drohten zugleich den „Ja“-Wählern mit einer Erhöhung und suggerierten, dass es bei einem „Nein“ keine Erhöhung geben werde. Über Populismus gesprochen. Die Medien übernahmen dies unkritisch.

In keinem Land – auch nicht in den Niederlanden mit einem Rentenalter von 67 Jahren (Tendenz steigend) – wird ein Zusammenhang mit der Migration hergestellt. Dies zeigt die Stimmungsmache – diesmal nicht von rechts, sondern von links, inklusive orientierungsloser bürgerlicher Parteien (eine Parallele zu den Niederlanden).

Die Schweiz und die Europäische Union

Die Initiative hat jedoch noch eine weitere Dimension: das von der Regierung vorgelegte Abkommen „Bilaterale III“ mit der EU. Das Abkommen umfasst eine weitreichende Übertragung von gesetzgebender, exekutiver und richterlicher Kompetenzen an die EU. Zudem wird es zu deutlich mehr Zuwanderung aus (künftigen) EU-Staaten führen.

Diese Migranten erhalten nach fünf Jahren automatisch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung inklusive Familiennachzug – in klarem Widerspruch zur Schweizer Verfassung (Art. 121) und zur bisherigen Praxis. Zwar ist die Freizügigkeit an ein Arbeitsverhältnis oder den Status als Selbstständiger gebunden, doch der Europäische Gerichtshof betrachtet bereits wenige Arbeitsstunden pro Woche als ausreichend. Und Recht auf soziale Unterstützung schon nach einigen Monaten.

In dem Wissen, dass Millionen Migranten in umliegenden Ländern – insbesondere in Deutschland – einen EU-Pass vergleichsweise leicht erhalten haben und familiäre sowie clanbasierte Strukturen oft überwiegen, lässt sich in der Schweiz schnell ein Arbeitsvertrag bei einem (zweifelhaften) Unternehmen finden.

Direkte Demokratie war einmal

Zudem wird die (direkte) Demokratie zur Farce – wie das niederländische Beispiel im Bereich des EU-Rechts zeigt. Das niederländische Parlament wird über EU-Gesetze systematisch nicht, zu spät oder unvollständig informiert, die EU hält sich nicht an rechtliche Vorgaben oder das Land wird regelmässig überstimmt (Euro, Klima, Migration, Baupolitik, Fischerei, Haushalt, Reformen usw.). Direkte Demokratie gibt es nicht, nur Wahlen alle 4 Jahre und über die EU haben die Bürgerinnen und Bürger nur einmal etwas zu sagen gehabt (2005, 62% gegen weitere Integration).

Die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz können schon jetzt die Vielzahl an Referenden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene kaum bewältigen, geschweige denn über Hunderte von EU-Gesetzen entscheiden oder Referenden organisieren. Zudem kann die EU Schweizer Bürger bei einem Referendum über EU-Recht sogar mit Sanktionen belegen, falls dieses abgelehnt wird. Die Niederlande haben außerdem lediglich etwa 3 % Einfluss auf Entscheidungen (und die Regierung wird sehr oft überstimmt); die Schweiz dürfte nur mitreden (rund 2 % Einfluss) und dafür gibt es schon viele Lobbyisten.

Das Abkommen ignoriert auf eklatanter Weise Art. 2 der Verfassung: Art. 2: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit des Landes.

Die direkte Demokratie ist vielleicht das wichtigste Recht, doch sie wird praktisch ausgehebelt, und die Unabhängigkeit wird zur Abhängigkeit von Bürokraten in Brüssel.

Ständemehr

Am problematischsten ist jedoch die Missachtung der Schweizer Verfassung im Hinblick auf das Ständemehr (Art. 140 BV). Das Volk und die Kantone sind die Gründer der Schweiz. Da viele Vertreter der politischen Parteien der föderalen Struktur und der Gründern misstrauen, ignorieren sie dieses Prinzip der Verfassung und es soll aus politischen und opportunistischen  Gründen kein Ständemehr geben.

Die Bundesverfassung:

Art. 1: Das Schweizervolk und die Kantone bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Art. 3: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Sie argumentieren, die Schweiz trete der EU nicht bei – obwohl sie durch die Übertragung institutioneller Kompetenzen genau dies tut. Sie hebeln ausserdem die Souveränität der Kantone mit dieser Übertragung aus.

Dies ist auch der Anfang eines dynamischen Prozesses, nicht das Ende. Diese Argumentation erinnert an dogmatische Juristen des 19. Jahrhunderts („Gesetz ist Gesetz“), während heute auch Zweck und Absicht des Gesetzgebers berücksichtigt werden, Dogmatik aus dem 19. Jahrhundert wird genutzt, um ein politisches Ziel im 21. Jahrhundert zu erreichen.

Und diese sind eindeutig: Bei institutionellen Kompetenzübertragungen an internationale Organisationen, bei Beschränkungen der  Souveränität der Kantone sowie bei Verfassungsänderungen ist das Ständemehr erforderlich. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Andere Ansichten sind nicht nur verfassungsrechtlich, sondern ausschlieslich opportunistisch-politisch geprägt.

Zudem herrscht völlige Unklarheit über die zahlreichen gegenwärtigen und künftigen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die in der dezentralisierten Schweiz nach wie vor unter die Souveränität der Kantone fallen (beispielsweise Steuern, Naturparks oder das monopolistische Unternehmen Salinas, der Besitz der 26 Kantone).

Kurz gesagt: Jeder Eingriff der Europäischen Union muss einem obligatorischen Referendum unterzogen werden, um dieser Kompetenzübertragung eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben. Tatsächlich hat der Bundesrat keine Ahnung von den gegenwärtigen und zukünftigen Kompetenzen der EU gegenüber den Kantonen.

Es erinnert auch an die Niederlande: Seit 1815 hat es im zentralistisch regierten Land kein Referendum gegeben, auch nicht in Bezug auf die EU. 2005 war es so weit und 62% möchten keine weitere EU-Integration. Fazit: Das Referendum wurde nicht nur ignoriert, sondern gleich wieder abgeschafft. Das Volk ist ja zu dumm. Heute haben nur noch 4% Vertrauen in Politik und Krawallen und Ausschreitungen sind an der Tagesordnung. Das Ignorieren des Ständemehrs ist etwas Ähnliches.

Schlussfolgerung

Diese Nachhaltigkeitsinitiative – unabhängig von ihrer Umsetzbarkeit – ist zu einem Kreuzzug gegen die SVP und die vox populi geworden. Tatsächlich empfinden weit mehr Menschen als die 45 % „Ja“-Stimmen Unbehagen angesichts des Bevölkerungswachstums und der Entstehung paralleler Gesellschaften. Das Signal dieser 45 % ist eindeutig.

Abgesehen von der aktivistischen Vergangenheit und dem heutigen Verhalten des Justizministers erklärt dies auch die Tonlage im Hinblick auf das kommende Referendum über die „Bilaterale III“ (voraussichtlich 2028) – eine Haltung, die eines Regierungsmitglieds unwürdig ist und sogar im Widerspruch zu Gesetz und Verfassung steht. Die EU und eine internationale Karriere sind augenscheinlich  seine Ambitionen, nicht die Verfassung, die Interessen der Schweiz oder die Sorgen des Volkes.

“….dass der Bundesrat durch das Kollegialprinzip dazu gezwungen wird, gefällte Entscheide als Gremium zu kommunizieren und persönliche Meinungen zurückzuhalten. Eine schweizerische Besonderheit besteht in der Aufgabe des Bundesrates, die Stimmberechtigten über die Vorlagen bei Volksabstimmungen zu informieren.

Im Ergebnis zeichnet sich die Argumentation der Regierung dadurch aus, dass sie eher informativ, pragmatisch, sachlich, deeskalierend und kaum konfrontativ ist. Der Bundesrat muss sich bei seinen Informationsaktivitäten vor Abstimmungen insbesondere an die Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit halten.

Es ist ihm untersagt, einseitige Propaganda für eine Vorlage zu betreiben. Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit durch die bundesrätlichen Erläuterungen aufgrund der Unterdrückung wichtiger Sachverhalte und der Weitergabe irreführender Informationen kommt vor. So wurde eine solche Verletzung vom Bundesgericht festgestellt.

Das Bundesgericht folgerte daraus, dass die falschen und intransparenten Informationen des Bundesrates eine schwerwiegende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darstellen würden (BGE 1C_315/2018)“. (Quelle: A. Vatter, Der Bundesrat, Zürich 2020).