Ardez, den 1. August 2026. Der Schweizerpsalm, la Cantique suisse. Foto/Photo: TES

Der Schweizerpsalm, die Internationale und die Demontage der Confoederatio Helvetica

Auf gewohnt zurückhaltende Weise wurde am 1. August in der Schweiz der Nationalfeiertag begangen. Die Schweizer Nationalhymne war in allen Landesteilen in deutscher (Schweizerpsalm), französischer (Cantique suisse), italienischer (Salmo svizzero) und rätoromanischer Sprache (Psalm svizzer) zu hören.

 Der Schweizerpsalm

Komposition und Text stammen von Alberych Zwyssig (1808-1854) und Leonhard Widmer (1808–1868) und wurden später ins Rätoromanische (Gion Antoni Bühler, 1825–1897), Französische (Charles Chatelanat, 1833–1907) und Italienische (Camillo Valsangiacomo, 1898–1978) übersetzt.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalhymnen besitzt dieses Lied weder einen bombastischen, historischen, nationalistischen noch ausdrücklich politischen Charakter. Die Begriffe Freiheit, Landschaft, Naturelemente und Vertrauen in den Schöpfer werden der Bezeichnung „Psalm“ voll und ganz gerecht. Die Komposition ist jedoch von bewegender Schönheit und lässt selbst Berge, Seen, Flüsse sowie die Flora und Fauna nicht unberührt.

 Die Internationale in der Kathedrale Saint-Pierre in Genf

Ganz anderer Natur war jedoch eine Darbietung in der Kathedrale Saint-Pierre in Genf am 18. Juni dieses Jahres. Diese seit 1536 reformierte Kirche (auf Französisch: Le Temple) dient noch immer diesem Zweck. Dies hielt die Teilnehmer der Gedenkfeier für den linken Aktivisten und Intellektuellen Jean Ziegler (1934–2026) jedoch nicht davon ab, die Internationale anzustimmen.

Nicht nur der Mangel an Respekt und Kenntnissen über den religiösen und historischen Hintergrund dieses Gotteshauses sagt etwas über die Mitorganisatoren (die Sozialistische Partei, SP) aus. Ebenso ernüchternd ist das Fehlen von Selbstreflexion, das viel über das Wesen dieser Partei verrät.

Die Internationale und Populismus

Dieses überholte Kampflied steht nicht für sich allein, sondern fügt sich in ein Muster ein. Noch immer werden weltweit Millionen Christen unter der Flagge der „Internationale“ verfolgt, unter anderem in den Heilsstaaten Nordkorea und China, wie damals bis 1989 in Osteuropa.

Der heutige Held dieser Partei ist der sozialistische, antisemitische und islamitische Bürgermeister von New York, der mit einer populistischen Kampagne nach Art Trumps seine Wählerinnen und Wähler mobilisiert.

Der Hintergrund vieler Teilnehmer dieser Gedenkfeier und insbesondere die Beileidsbekundungen Abwesender, darunter die des kubanischen Diktators, des notorischen Antisemit Jean-Luc Mélenchon sowie Francesca Albanese (UN-Sonderberichterstatterin), sind bezeichnend.

Die SP übernimmt beispielsweise ohne  rechtliches Beweismaterial, geschweige denn aufgrund eines richterlichen Urteils, den Vorwurf eines Völkermordes durch Israel. Die Stellungnahmen und Meinungen von UN-Experten haben genauso viel rechtlichen Wert wie die Äusserungen extremistischer israelischer Minister.

Damit verletzt die SP bewusst und opportunistisch im Hinblick auf ihre neue Zielgruppe einen Grundsatz des Rechtsstaats: die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht etwas anderes feststellt. Darüber hinaus können Hunderte Millionen Opfer, zerstörte Länder und Volkswirtschaften dieser Internationale (mit Nicaragua als jüngster Ergänzung) ihre Stimme nicht mehr erheben.

Dieser Mangel an Selbstreflexion, Respekt und historischer Einordnung betrifft auch die Schweiz. Die „Internationale“ statt des „Schweizerpsalms“ in Le Temple für einen offenbar ‚grossen‘ Schweizer Bürger ist zugleich eine Entscheidung zugunsten des internationalen Sozialismus, der Staatswirtschaft, einer gelenkten oder abgestuften Demokratie (im günstigsten Fall), der Zentralisierung und Bürokratie und gegen Föderalismus, Dezentralisierung, Marktwirtschaft, direkte Demokratie und Subsidiarität à la Suisse.

 Die Schweiz und die Europäische Union

Auch die Begeisterung für das neue Abkommen mit der Europäischen Union muss aus dieser Perspektive betrachtet werden. Weder die SP noch die Grünen gehören zu den Anhängern der Marktwirtschaft oder der Schweizer Wirtschaft, verwenden diese jedoch als wichtigstes Argument zur Unterstützung der „Bilateralen III“.

Dieses Abkommen überträgt jedoch gesetzgeberische, rechtsprechende und exekutive Befugnisse auf eine internationale Organisation und stellt damit nach Geist und Zweck von Art. 140 BV eine Mitgliedschaft dar. Ein Ständemehr ist verfassungsrechtlich zwingend erforderlich. Dies zu ignorieren, kommt einem Staatsstreich gleich, ganz abgesehen von weiteren offensichtlichen Verfassungsverletzungen, etwa im Bereich der Einwanderung, der Souveränität der Kantone und des Volkes sowie der direkten Demokratie.

Der Bundesrat

Dies führt auch zu einem Mitglied des Bundesrates, das bereits bei früheren Gelegenheiten öffentlich juristisch und faktisch unhaltbare Positionen vertreten hat, und kürzlich wieder in Bezug auf Ceuta und Immigration. Er erklärte in einer seiner Reden am 1. August, dass „die Schweiz zu Europa gehört“. Seine geografischen Kenntnisse mögen ausreichend sein, sein staatsrechtliches, juristisches und politisches Verständnis ist jedoch auch diesmal von Aktivismus geprägt.

Europa ist nicht die EU und die EU ist nicht Europa, Was dieser Bundesrat und seine Partei anstreben, ist an sich ein legitimes Ziel, allerdings unter Einhaltung transparenter, fairer und vor allem verfassungskonformer Verfahren. Und das ist nicht der Fall.

 Das Modell der EU

Die heutige EU ist ein bürokratisches, zentralistisches, protektionistisches, intransparentes sowie finanziell und monetär bankrottes Staatsgebilde, das mit dem schweizerischen Modell unvereinbar ist. Sie basiert auf dem Prinzip „one size fits all“, auf Quantität, auf immer mehr Schulden und Subventionen sowie auf immer weniger Transparenz und Bürgernähe, insbesondere gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen.

Die EU erweitert ihre Befugnisse, ihr Budget und ihre Bürokratie jedoch fortlaufend, nicht nur zulasten der Nationalstaaten, sondern auch zulasten des Europarates mit seinen 45 Mitgliedern, dessen Kernaufgaben einst Bildung, Kultur und Menschenrechte waren. Diese Bereiche wurden teilweise von der EU konfisziert.

Dies schmälert nicht die Verdienste der EU in verschiedenen Bereichen. Doch ihr finanzielles, politisches und administratives Modell ist nicht mehr zeitgemäss. Heutzutage gründet man auch keine Monarchien mehr; ebenso wenig sollte die Schweiz Mitglied der EU werden.

Die EU hätte sich bereits 2004 mit der Aufnahme von zehn (ehemaligen kommunistischen) Staaten reformieren müssen, hat dies jedoch unterlassen. Ihr institutionelles Modell beruht immer noch auf den Strukturen von 1957 mit sechs Mitgliedern, obwohl sie um 2035 voraussichtlich etwa 35 Mitglieder haben wird.

Sie kann sich nicht einmal auf den Sitz ihres Parlaments einigen. Aufgrund jahrhundertealter kultureller, sprachlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher, politischer, historischer und mentaler Unterschiede ist dies kaum möglich.

Gleichzeitig mischt sie sich immer stärker in nationale Angelegenheiten ein, etwa bei Renten, sozialen Systemen und Arbeitslosigkeit, Einkommens- und Vermögenssteuern, dem Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe, nationalen Eisenbahnen, Gesundheit, Unterricht, Bauvorschriften und vielen weiteren Bereichen. Auch die Vereinten Nationen und ihre „Experten“ (wer auch immer das sein mag – wer ernennt und kontrolliert sie?) erarbeiten zunehmend sogenanntes Soft Law, das über UN-Experten und Resolutionen Eingang in nationale Rechtssysteme findet.

 Schlussfolgerung

Die EU sollte zu den Grundlagen einer realisierbaren Integration stehen, nämlich dem Binnenmarkt sowie der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit und Koordinierung in anderen Bereichen (zum Beispiel Migration, Bildung, Polizei, Verteidigung, Aussenpolitik).

Auch die Schweiz kann und sollte vorzugsweise Teil dieser internationalen Zusammenarbeit sein, einschliesslich der Verteidigungspolitik. Die Zeiten haben sich seit dem 24. Februar 2022 verändert und sind nicht mehr mit 1914–1918, 1940–1945 oder 1989 vergleichbar.

Die Schweiz muss ihre Einwanderungspolitik  jedoch weiterhin selbst bestimmen, statt sie an die EU zu übertragen, wie es das neue Abkommen vorsieht.  Ceuta ist keine Ausnahme; Tausende illegale Migranten sind in Ceuta geblieben und haben das Recht auf Asyl. Auch die französische Grenze bei Calais, eine Schengen-Aussengrenze zum Vereinigten Königreich, ist eine Farce, wenn man von den vielen Einwanderern in der Schweiz ohne Dokumente gar nicht reden will.

Kurzum: ein Opt-out aus der gescheiterten EU-Migrationspolitik (wie Dänemark und Polen), kein automatisches Aufenthaltsrecht nach fünf Jahren, Überprüfung der strafrechtlichen Vergangenheit von Einwanderern aus anderen EU-Staaten und, sofern Verträge und insbesondere deren richterliche Auslegung nicht angepasst werden, die Kündigung jener datierten Menschenrechtsverträge aus einer anderen Epoche, die Familiennachzug und Minderjährige betreffen. Dies ist eine Pflicht des Schweizer Staates gegenüber seinen eigenen Bürgern und der Gesellschaft.

Die heutige EU entspricht jedoch genau der Vision der Befürworter des neuen Abkommens: der Auflösung der ‚mittelalterlichen‘ und des „Ungeheuers Schweiz“ (ein Begriff europäischer Grossmächte 1848–1945) zugunsten des Aufgehens in eine fiktive Union europäischer Brudervölker, europäischer Föderalismus statt sozialistischer Internationale.

Aus demselben Grund soll der Schweizer Pass für Einwanderer ab 16 Jahren leicht, günstig und rasch erhältlich sein. Mit Demokratie, Bürgersinn oder Swissness hat dies nichts zu tun, wohl aber mit der demokratischen Verelendung von unten.

Diese Europäische Union ähnelt immer mehr den Vereinten Nationen, und das ist nicht als Kompliment gemeint. Die erwähnte Gedenkfeier verdeutlicht eine klare Sichtweise auf die Demontage der Confoederatio Helvetica, obwohl auch sie in verschiedenen Bereichen reformiert und digital modernisiert werden sollte.