Die Stadt und das Bistum Chur

Die Geschichte der Stadt Chur (Kanton Graubünden) reicht bis in die Zeit um 11’000 vor Christus zurück. Das Gebiet war bereits in prähistorischer Zeit besiedelt. Als die Römer das Gebiet zwischen 15 und 13 v. Chr. eroberten, lebten in dieser Region rätische Stämme. Chur (Curia) war die Hauptstadt der römischen Provinz Raetia Prima.

Die Anfänge des Bistums Chur gehen auf das 4. Jahrhundert zurück. Chur (Curia) ist eine der ersten christlichen Städte der Schweiz und eine der ersten Diözesen nördlich der Alpen. Der erste bekannte Bischof war Asinio, der in einem Dokument aus dem Jahr 451 erwähnt wird. Aus dieser Zeit stammen die erste Burg und die erste Kirche an der Stelle des heutigen Bischofskomplexes.

Die Grösse des Bistums entsprach der römischen Provinz Raetia prima und erstreckte sich auf den heutigen Kanton Graubünden, (das Fürstentum) Liechtenstein, Teile Österreichs (Vorarlberg und Tirol) und Italiens (Südtirol oder Vinschgau). Das Gebiet der Diözese wurde im Mittelalter Churrätien oder Rätien genannt.

Bischof Tello war der letzte Nachkomme der rätischen Herrscherfamilie der Zakonen oder Viktoriden. Er erbaute im 8. Jahrhundert die sogenannte Tellokirche. Die heutige spätromanische Kirche wurde nach 120-jähriger Bauzeit auf den Grundmauern dieser Kirche erbaut und am 19. Juni 1272 geweiht.

Die Diözese Chur gehörte bis 843 zum Erzbistum Mailand. Nach dem Vertrag von Verdun im Jahr 843 (Teilung des Karolingerreiches in drei unabhängige Königreiche) unterstand das Bistum bis 1803 dem Erzbistum Mainz.

Unter den karolingischen Herrschern und den Kaisern des Heiligen Römischen Reiches in der Zeit von 800 bis 1300 gewann der Bischof zunehmend an politischer und wirtschaftlicher Macht. Ab 1299 wurde ihm auch die Gerichtsbarkeit über Chur und die umliegenden Dörfer verliehen. Mit dem Ende des Mittelalters begann jedoch seine weltliche Macht zu schwinden. Die Bürger der Stadt waren schon seit einiger Zeit mit dem Bischof zerstritten.

Sie versuchten, die Rechte und Einnahmen der Stadt für sich zu behalten. Kaiser Friedrich III. (1415-1493) gewährte der Stadt 1464 die konstitutionelle Unabhängigkeit von der bischöflichen Herrschaft.

Regierungsgebäude des Kantons seit 1803

Obelisk, Monument der Drei Bünde

Die neue Verfassung der Stadt (1465) basierte auf den fünf Zünften (Weber, Schuster, Schneider, Schmiede, Bäcker). Diese Zunftverfassung übertrug die politische Macht vom Bischof auf die Zünfte. Mit der Reformation zu Beginn des 16. Jahrhunderts ging der politische Einfluss des Bischofs weiter zurück.

Während der Französischen Revolution und der napoleonischen Feldzüge wurde Graubünden ab 1798/99 zum Kriegsschauplatz. Chur war abwechselnd in französischer und österreichischer Hand.

Seit 1803 ist Graubünden ein Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.  Nach anfänglicher Konkurrenz durch Ilanz (Hauptort des Grauen Bundes) und Davos (Hauptort des Zehngerichtenbundes) konnte sich Chur (Hauptstadt des Gotteshausbundes) als Kantonshauptstadt durchsetzen.

Die Diözese ist seit 1803 direkt dem Vatikan unterstellt. Die österreichischen Gebiete (Vorarlberg und Tirol) wurden 1816 von der Diözese Chur abgetrennt und den beiden Diözesen Brixen und Trient zugeordnet. Damit endete eine 1.300-jährige Kirchengeschichte.

Nach der Abtrennung dieser Gebiete war die Fläche des Bistums auf den Kanton Graubünden, Teile des Kantons St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein beschränkt. Im Jahr 1819 wurden weite Teile des Bistums Konstanz dem Bistum Chur zugeschlagen. Heute umfasst das Bistum die Kantone Graubünden, Zürich, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Uri und Glarus.

Der Dichter Giachen Caspar Muoth 

Hauptgebäude der Lia Rumantscha

Die Stadt hat heute 15-mal mehr Einwohner (über 37.000) als vor 200 Jahren. Heute ist Chur eine moderne Stadt mit dem Sitz der Kantonsverwaltung und des Parlaments, dem Hauptsitz der Rhätischen Bahn, mehreren Museen (Rhätisches Museum, Kunstmuseum Graubünden, Domschatzmuseum, Ausstellung der Prähistorie, Fotostiftung Graubünden und Forum Würth), der Lia Rumantscha, Verlagshäusern und verschiedenen anderen kulturellen Institutionen und touristischen Attraktionen.

(Quelle: Historisches Lexicon der Schweiz, J. Simonett, Chur; H. Schlapp, die Kathedrale von Chur, Coire, 2009; R. Kaiser, Churrätien im frühen Mittelalter, Bâle, 2008)

Korrektorin: Eva Maria Fahrni

Eindrücke aus Chur

 

Von Planta, das Rote Haus, mit Familienwappen

Benedikt Fontana Monument 

Das Bundespräsidium in der Schweiz

Die wichtigsten Bestimmungen über den Bundesrat stehen in den Artikeln 174-179 der Bundesverfassung. Sie beschreiben die Wahl und die Zahl der Regierungsmitglieder (sieben), die Amtsdauer (vier Jahre), das Kollegialprinzip, die Aufgaben der Bundeskanzlei und die Rolle und die Wahl des Bundespräsidiums.

Das Bundespräsidium

Dieser Artikel befasst sich mit dem Bundespräsidium, dem (Vize)präsidenten und/oder der (Vize) Präsidentin (la (vice) présidente/ le (vice) président, il (vice) presidente, la (vice) presidenta/il (vice) president).

Sie werden jährlich von der vereinigten Versammlung der beiden Kammern für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich, jedoch nicht in aufeinanderfolgenden Jahren.

Seit 1890 erfolgt die Wahl nach dem Anciennitätsprinzip. Das dienstälteste Mitglied der Regierung wird zunächst für ein Jahr zum Vizepräsidenten/zur Vizepräsidentin  und im nächsten Jahr zum Präsidenten/zur Präsidentin gewählt (Rotationsprinzip).

Der Präsident steht der Regierung vor, aber nur als primus/prima inter pares: Die Person ist den übrigen Regierungsmitgliedern gleichgestellt. Er oder sie ist also weder Premierminister*in noch Ministerpräsident*in.

Die Aufgaben dieser Funktion sind die Koordinierung und Vorbereitung der Regierungssitzungen, die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen und mit den (sieben) Departementen und den beiden Kammern des Parlaments.

Der Präsident*in ist gleichzeitig der Minister eines der sieben Departemente. Er pflegt auch die Kontakte zu den Kantonen.

Darüber hinaus repräsentiert er/sie die Regierung und das Land auf nationaler und internationaler Ebene. Der/die Präsident*in ist protokollarisch gesehen der/die ranghöchste Beamte des Landes. Unterstützt wird er/sie bei diesen Aufgaben von dem Präsidialdienst der Bundeskanzlei.

Einfluss

Der/die Präsident*in kann dennoch Einfluss auf die Regierung und ihre Politik nehmen und seine/ihre Präferenzen für bestimmte Themen zeigen oder bestimmte Akzente in der Politik der Regierung setzen. Dies hängt von der Persönlichkeit und dem Interesse ab.

Auch in (inter-)nationalen Kontakten und zum Beispiel in der Rolle als Vermittler*in in (inter-)nationalen Konflikten und Diskussionen kann sich ein*e Präsident*in bewähren und Akzente setzen.

Schlussfolgerung

Die Abwesenheit derselben Premierminister(in) oder Staatsoberhäupt(in) für vier, zehn oder manchmal sogar sechzehn Jahre gibt der Politik eine permanente Dynamik und führt nicht zur politischen Starrheit und zu (parlamentarischen) Klientel- und Patronage-Netzwerken. Ein Nachteil ist das Fehlen einer Institution mit präsidentieller Statur und internationalem Prestige.

(Bron: A. Vatter, der Bundesrat, Basel, 2020)

St. Moritz, Bridge, Natur und Kultur

Gäste besuchten schon vor fast 500 Jahren die Mineralquellen im Oberengadin. Die Quellenkirche des Heiligen Mauritius (St. Moritz) war seit dem Mittelalter ein beliebter Wallfahrtsort. Anerkannte Ärzte wie Paracelsus (1494-1541) priesen die wunderbare Heilkraft des Wassers. St. Moritz gehörte, wie das ganze Oberengadin, zum Gotteshausbund. 1577 nahm das Dorf die Reformation an.

Paracelsus. Wandmalerei in Samedan.

St. Moritz hatte 1803 (bei der  Gründung des Kantons Graubünden) 183 Einwohner. Im Jahre 1870 waren es 400. Danach ging es schnell. Heute hat das Dorf mehr als 5000 Einwohner (ca. 3200 SchweizerInnen, ca. 1800 AusländerInnen).

St. Moritz ist nicht nur ein olympisches Dorf. Es beherbergt verschiedene Galerien, schöne Museen (Das Segantini Museumdas Museum Engiadinaisdas Berry Museumdas Forum Paracelsus, das Mili Weber Museum und eine großartige Bibliothek mit einer Sammlung von Literatur, Plakaten und Schriftstücken zur Geschichte und Kultur von St. Moritz und dem Engadin).

Segantini Museum

Museum Engadinais

Bemerkenswerte Denkmäler sind der Schieferturm, die Grand Hotels, verschiedene Kirchen und Gebäude. Der Schieferturm aus dem 12. Jahrhundert war ein Teil der 1890 abgebrochenen St. Mauritiuskirche. Er ist schiefer als der Turm von Pisa!

Der Schieferturm

Hotel (in 1856 noch Pension Faller). Die hauptsächlich englischen Sommergäste kamen damals nur zur Sommerzeit. Johannes Badrutt (1819-1889), der Eigentümer und Gründer des Hotels Kulm, lud sie zur Weihnachtszeit in sein Hotel ein. Sollten sie nicht zufrieden sein, übernehme er auch die Reisekosten.

Sie reisten tatsächlich ins Oberengadin und fuhren erst nach Ostern wieder heim, braungebrannt und zufrieden. Sie waren die ersten Wintertouristen der Alpen, und sie entdeckten eine neue Welt: die trockenen und weissen Winterferien voller Sonnenschein statt des feuchten, kalten und dunklen Winters in England. Der Wintertourismus in den Alpen war lanciert und St. Moritz ist seit 1928 (und 1948) ein olympisches Dorf!

Grand Hotel des Bains Kempinski

Kulm Hotel

Victoria Hotel

Badrutt’s Palace

1856 markiert den Start der reichen Grand-Hotellerie-Geschichte mit dem Kulm. 1868 wurde der erste englische Eislaufclub gegründet, 1880 der erste Curlingclub auf dem Kontinent, 1887 der Tobogganing- oder Skeletonclub, 1893 der erste Golfclub in der Schweiz. 1896 fand das erste Cricket-Spiel auf einem gefrorenen See statt, 1906 das erste Pferderennen auf Schnee, 1907 auf dem gefrorenen See, 1934 die ersten FIS Ski-Weltmeisterschaften und 1960 das erste Polospiel in den Alpen.

Eine besondere Erwähnung verdient der Bau des Cresta Runs im Jahr 1885 von St. Moritz nach Celerina und die Geburt der Urform des Bobschlittens in St. Moritz. Am 21. Dezember 1897 wurde der St. Moritz Bobsleigh Club (SMBC) gegründet.

St. Moritz beherbergt seit 1941 auch Europas erstes internationales und noch immer bestehendes Bridgeturnier. Und nicht nur das. Der Bridge Host im Suvretta House bietet als letzter seiner Generation den Gästen fünf Monate im Jahr Bridgeunterricht und Erholung. Eine alte Tradition aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg!

Suvretta House, International Bridge tournament 2023

St. Moritz heisst aber auch Natur. Der St. Moritzersee und die Alpen sind in allen Jahreszeiten wie Balsam für die Seele.

(Quelle und weitere Informationen: www.stmoritz.com)

Korrektorin: Petra Ehrismann

Confisserie Hanselmann

Die Bibliothek

Zur Erinnerung an Count, Jules de Bylandt (1863-1907), gestorben am 18. Februar 1907 auf dem „Cresta Run“.

Ilanz, Trun und der Graue Bund

Ilanz (Glion im romanischen/sursilvanischen Idiom) ist die erste und einzige Stadt am Rhein im Vorderrheintal. Der Rhein wird als Vorderrhein bezeichnet, von der Quelle im Gotthardmassiv über Disentis/Muster bis zur Mündung in den Hinterrhein bei Reichenau-Tamins.

Ilanz hat in der Surselva schon immer eine wichtige wirtschaftliche, religiöse und politische Rolle gespielt. Die Surselva ist die Region im Kanton Graubünden, in der das romanische Idiom Sursilvan gesprochen wird (oder wurde). Die einzige Ausnahme bildet (das deutschsprachige) Obersaxen und das Valsertal.

Obersaxen

Ilanz hat einen gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern. Die Pfarrkirche St. Martin wird erstmals im Jahr 765 erwähnt. Das Schloss, der Wehrturm und die Kirche St. Margarethen haben die Zeit gut überdauert. Sogar Teile der mittelalterlichen Stadtmauer sind noch erhalten.

Die Stadtmauer

St. Margareten-Kirche mit mittelalterlichem Taufbecken. Am 8. Januar 1526 begann hier die reformatorische Disputation

Rathaus (1893) mit der Freilichtausstellung über Gesteinsarten in den Alpen vor dem Rathaus

Die erste Rheinbrücke bei Ilanz im 14. Jahrhundert führte den Güter- und Personenverkehr über den Lukmanier und andere Strassen direkt in die Stadt.  Dies brachte der Stadt grossen Wohlstand und politischen Einfluss.

Im Jahr 1395 wurden in Ilanz die ersten Schritte zur Gründung des Grauen oder Oberen Bundes unternommen. Dieser Bund wurde 1424 im nahegelegenen Dorf Trun in der St. Annakapelle bestätigt.  Seit dem 15. Jahrhundert war Ilanz, als einzige Stadt des Grauen Bundes (Ligia grischa), Sitz des Bundestages, der höchsten Versammlung der drei Bünde, im Wechsel mit Chur (Gotteshausbund) und Davos (Zehngerichtenbund).

Trun, St. Annakapelle, mit der Heraldik des Grauen Bundes.

Die Delegierten des Grauen Bundes trafen sich in Trun. Das  Gebäude, in dem sie tagten, war auch das Gericht (Cuort ligia grischa) des Grauen Bundes. Das heutige Gebäude stammt aus den Jahren 1674 bis 1679. Heute ist es ein Museum.

Trun, cuort ligia grischa

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts erlangte Ilanz durch wichtige Entscheidungen grosse Bedeutung für Graubünden: 1524 entstand die erste gemeinsame Verfassung des Freistaats der Drei Bünde, 1526 die Ilanzer Religionsdisputation, die den Weg zur Einführung der Reformation in Graubünden ebnete, gefolgt von den Ilanzer Artikeln sowie 1526 und 1557 die Edikte zur Anerkennung des katholischen und protestantischen Glaubens (Gewissensfreiheit) im Freistaat und in den Untertanengebieten Bormio, Veltlin, Chiavenna.

Nicolaus Marie Joseph Chapuy (1790-1858), das Rheintor (La porta dil Rhein). Ilanz 1840.

Der heutige Name Ilanz/Glion spiegelt die sprachliche Situation im Kanton wider. Ilanz ist eine deutschsprachige Gemeinde (ca. 70 % der Einwohner sprechen Deutsch, ca. 30 % Romanisch). Durch den Zusammenschluss mit den 12 romanischsprachigen Gemeinden Castrisch, Duvin, Ladir, Luven, Pigniu, Pitasch, Riein, Rueun, Ruschein, Schnaus, Siat und Sevgein im Jahr 2012 entstand eine Gemeinde mit zwei Sprachen.

Das Museum Regiunal Surselva

Das Museum Regiunal Surselva präsentiert die Geschichte und Kultur der Surselva.

Quelle und weitere Informationen: Gemeinde Ilanz/Glion; Historisches Lexicon der Schweiz, Martin Bundi, Ilanz/Glion.

Korrektorin: Eva Maria Fahrni

Ehrenfriedhof aus dem Jahr 1920 neben der St. Annakapelle für bedeutende Persönlichkeiten der Romanischen-Sprache und -Kultur, darunter der Maler Alois Carigiet (1902-1985) und der Dichter Caspar Muoth (1844-1906).

Das olympische Dorf St. Mortiz

Die ersten Olympischen Winterspiele in St. Moritz (Kanton Graubünden) begannen am 11. Februar 1928. 464 Athleten aus 25 Ländern nahmen bis zum 19. Februar in sechs Sportarten mit vierzehn Disziplinen teil, darunter Eisschnelllauf, Eiskunstlauf, Eishockey, Bobfahren und Skeleton, Skifahren, Skispringen, Langlaufen und Nordische Kombination.

Plakat 1928 und der Weg zum Olympiastadion

Die Wahl von St. Moritz auf 1.856 m. ü. M war kein Zufall. Das Dorf war seit Jahrzehnten ein Wintersportort. Viele Einrichtungen waren vorhanden. Die Investitionen für die Organisation betrugen daher nur  700 000 CHF, davon 250 000 CHF für eine neue Schanze.

Das Olympiastadion war sehr bescheiden. Es gab kein Dorf für die Sportler. Sie wohnten, meist auf eigene Kosten, in Hotels. Die Atmosphäre innerhalb und ausserhalb der Spiele war (noch) olympisch. Die Athleten, darunter 27 Frauen, waren Amateure. Rund 40.000 Zuschauer*innen und 330 Pressevertreter*innen besuchten die Spiele. Auch das Radio war dabei.

Eröffnung der Spiele 1928

Auch im Jahr 1928 spielte das Wetter nicht immer mit: Am 14. Februar waren es 25 Grad, am Tag darauf 10 Grad und es regnete.

Die zweiten Olympischen Spiele in St. Moritz fanden vom 30. Januar bis zum 8. Februar 1948 statt. Das Olympiastadion diente wieder als Kulisse, ein Dorf für die Athleten gab es immer noch nicht und die olympische Idee, dass mitmachen wichtiger ist als gewinnen, war immer noch vorherrschend.

Eisschnelllauf, 5 000 Meter

Wie im Jahr 1928 war das Wetter ebenfalls zu warm. Es herrschten Temperaturen um den Gefrierpunkt, und an manchen Tagen taute es. 669 Sportler*innen, darunter 77 Frauen, aus 28 Ländern nahmen teil. Deutschland, Japan und die Sowjetunion waren nicht vertreten.

59 000 Zuschauer*innen und 570 Pressevertreter*innen verfolgten die fünften Olympischen Winterspiele. Die Anzahl der Sportarten war immer noch sechs, aber mit mehr Disziplinen im Skisport. Das Fernsehen war zum ersten Mal dabei: die BBC und drei US-Kanäle.

Plakat 1948 und Eröffungszeremonie 

St. Moritz ist nicht nur ein olympisches Dorf, sondern auch ein Ort der Sportpioniere im Bob- und Skeletonfahren, des ersten Curlingclubs ausserhalb Grossbritanniens, der Eisbahnen, des Polospiels auf dem Eis (Snow-Polo-Weltcup), der „White Turf“-Pferderennen (Skifahrer, die von Pferden auf dem St. Moritzersee gezogen werden) und mehrerer neuer Skidisziplinen.

Charakteristisch für einen der mondänsten Schweizer Orte ist aber auch die vorwiegend dörfliche und gemütliche Atmosphäre mit verschiedenen hochkarätigen  kulturellen Veranstaltungen und Institutionen.

(Quelle und weitere Informationen: www.st.moritz.com)

Korrektorin: Petra Ehrismann

Die Gemeinden

Definition

Jeder Kanton ist in Gemeinden unterteilt. Die Fläche eines Kantons ist die Summe dieser Gemeinden, so wie die Schweiz die Summe der sechsundzwanzig Kantone ist. Jeder Kanton hat auch Bezirke oder Regionen.

Im Gegensatz zu den Gemeinden ergeben sich diese Bezirke nicht aus der Bundesverfassung, sondern nur aus der Verfassung der Kantone.

Die Gemeinden haben einen bescheidenen Platz in der Verfassung. Art. 50 anerkennt nur die Existenz der Gemeinden. Die Kantone haben volle Autonomie bei der Einrichtung der Gemeinden (in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung und den internationalen Verträgen, Art. 50 (1).

Der Bund berücksichtigt die Autonomie der Gemeinden bei der Gesetzgebung und Beschlussfassung, Art. 50 (2). Städte und Berggebiete nehmen dabei eine besondere Stellung ein, Art. 50 (3).

Organisation und Aufgaben

Die Organisation der Gemeinden ist von Kanton zu Kanton verschieden.  In der Schweiz gibt es noch rund 2 200 Gemeinden. Die grösste hat rund 400 000 Einwohner (Zürich), die kleinste ist Corripo (Kanton Tessin) mit rund 20 Einwohnern. Scuol (Kanton Graubünden) ist die grösste, Rivaz (Waadt) die kleinste Gemeinde.

Es gilt der Grundsatz, dass die Gemeinden die Aufgaben erfüllen, die die Kantone nicht wahrnehmen, das Subsidiaritätsprinzip (die drei Stufen des schweizerischen Verfassungsrechts: Bund, Kantone und Gemeinden (Art. 3 und Art. 50 Bundesverfassung).

Die Kantone definieren in ihren Verfassungen die Rechtspersönlichkeit, die Verwaltung, die Aufgaben, die Behörden, die demokratische Institutionen, das Wahl- und Stimmsystem. Die Gemeinden haben die Autonomie, die ihnen jeder Kanton einräumt.

Für Streitigkeiten zwischen Gemeinden und Kantonen bestehen kantonale Gerichte. Das oberste Berufungsorgan ist das Bundesgericht in Lausanne.

Die lokalen Behörden können Rechtsfragen manchmal direkt an dieses Gericht überweisen.  Kantonale Gerichte entscheiden in zwei Instanzen über Streitigkeiten zwischen Bürgern und Gemeinden.

Gemeindearten

Es gibt, je nach Kanton, verschiedene Gemeindearten.

Die Einwohnergemeinde oder politische Gemeinde umfasst alle in der Gemeinde wohnhaften Personen. Das territoriale Element entscheidet über die Mitgliedschaft. Diese Gemeinde spielt die wichtigste Rolle im Staatsrecht.

Alle Stimmberechtigten üben ihre politischen Rechte in föderalen, kantonalen und kommunalen Angelegenheiten in der Gemeinde ihres Wohnsitzes aus (Bundesverfassung 39-2/4). Das Bürgerrecht in der Gemeinde ist Grundlage und Voraussetzung für die Erlangung des Bürgerrechts im Kanton und damit des Schweizerbürgerrechts (Bundesverfassung 37-1).

In der Hälfte der Kantone gibt es zudem die Bürgergemeinde. Sie umfasst alle Personen, die das Bürgerrecht der Gemeinde besitzen. Es handelt sich um eine Personengemeinschaft.

Alle Kantonen kennen die Kirchgemeinde. Diesen gehört an, wer Mitglied einer Kirche ist.

In einigen Kantonen existieren Spezialgemeinden (zum Beispiel Schulgemeinden, Ortsgemeinden, Schwellengemeinden), welche mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben betraut sind.

Demokratie

Die wesentlichen demokratischen Pfeiler jeder Gemeinde sind die direkte Demokratie und die von den Bürger*innen gewählten Parlamente (kleinste Anzahl Gemeinden) oder die Versammlung der Bürger*innen (die Mehrheit).  Diese Parlamente oder Versammlungen sind die Legislative und das oberste Organ der Gemeinde.

Jede kantonale Verfassung basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität und dem letzten Wort der Bürger*innen. Neben der direkten Demokratie (verschiedene Arten von Volksabstimmungen und Initiativen) haben die Bürger*innen auch das Initiativrecht.

Versammlung der Bürger*innen

Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden verfügt nicht über ein Parlament, sondern über eine Versammlung der Bürger*innen. Die Bezeichnung variiert von Kanton zu Kanton: Gemeindeversammlung, Bürgerversammlung, offene Dorfgemeinde, Assemblea communale in seduta pubblica, Conseil général, Urversammlung, Assemblée communale.

Sie findet mehrmals im Jahr oder auf Antrag von Bürgern oder der Gemeindebehörden statt. Bei diesen Sitzungen wird eine Tagesordnung zur Abstimmung gestellt.

Die Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Die Wahl oder Abstimmung an der Urne ist die häufigste Verfahrensregelung. Weiter gibt es das Handaufheben, die briefliche  (und elektronische in drei Kantonen als Versuchsmethode) Stimmabgabe.

In den Kantonen Glarus und Appenzeller Innerrhoden entscheidet nur das Handaufheben die Abstimmung. Diese Versammlungen entstammen der mittelalterlichen Tradition der direkten Demokratie der Landsgemeinde.

Bei den grösseren Gemeinden können sich nicht alle Bürger*innen  auf diese Weise versammeln, aber es gibt ein repräsentatives System. Jeder hat das Recht zu kommen und abzustimmen, aber in der Praxis ist dies nur eine kleine Anzahl aktiver Bürger, wie in jedem Verein, jeder Stiftung oder politischen Organisation.

Zudem schreibt das Kommunalrecht für wesentliche Entscheidungen in der Regel Abstimmungen an der Urne vor. Schliesslich beobachten die Bürger*innen die Behörden durch die direkte Demokratie.

Parlament

Die grösseren Städte und Gemeinden haben fast alle ein direkt gewähltes Parlament oder einen Gemeinderat (Gemeindeparlament, Grosser Gemeinderat, Conseil général, Einwohnerrat, Consiglio comunale, Conseil communal, Generalrat, Conseil municipal).

In Neuenburg und Genf ist sie für alle Gemeinden obligatorisch, im Waadtland ab 1 000 Einwohnern und im Tessin ab 5 000 Einwohnern.  Die grössten Schweizer Gemeinden ohne Parlament sind Solothurn und Rapperswil-Jona (Kanton St. Gallen). Die Zahl der Mitglieder dieser Räte ist sehr unterschiedlich, z.B. 125 in Zürich, 100 in Basel, 80 in Bern und 17 in Davos.

Die Exekutive

Die Stadtregierung, die Exekutive und das Präsidium werden direkt von den Bürgern gewählt, nach dem gleichen Prinzip wie in den Kantonen. Die Bezeichnungen variieren von Kanton zu Kanton: Stadtrat, Gemeinderat, administrativer Rat, Bezirksrat, Rat, Gemeindevorstand, Gemeindebehörde, Municipio, Municipalité, Conseil communal, Conseil administratif.

Kleinere Gemeinden delegieren die Regierungsaufgaben häufig an einen gewählten Bürger (Stadtpräsident, Gemeindepräsident, Gemeindeammann, Syndic, Maire, Sindaco). Die Verwaltung ist so gross, wie die Gemeinde braucht und der Kanton erlaubt (Art. 50 Abs. 1).

Das Milizsystem ist auch das Prinzip auf Gemeindeebene. Nur einige Funktionen, zum Beispiel die des Bürgermeisters in der  grösseren Gemeinden oder Stadtpräsidenten, werden bezahlt.

(Quelle und weitere Informationen: A. Auer, Staatsrecht der schweizerischen Kantone, Bern 2016).

Regionaler Naturpark Val Calanca

Der Parco Val Calanca (Kanton Graubünden) ist der kleinste Naturpark in der Schweiz. Im Norden grenzt das Gebiet an das Tal des Hinterrheins, im Osten ans Misox (Mesolcina), im Westen an den Kanton Tessin und im Süden an die Gemeinden Castaneda, Sta. Maria, San Vittore und Roveredo. Der aktuelle Perimeter umfasst die drei Gemeinden Buseno, Calanca und Rossa.

Die Veränderung der Landschaft durch den Rückgang der traditionellen Landwirtschaft ist unübersehbar, aber noch sind viele Elemente dieser in Jahrhunderten geschaffenen Kulturlandschaft sichtbar, zum Beispiel die weit verstreuten Einzelbauten und Siedlungen, die Ackerterrassen mit Trockenmauern, die Kastanienselven und die Lärchenweidewälder.

Eine kulturelle Besonderheit ist die gut erhaltenen gepflästerten Saumwege. Im steilen Calancatal mit seinen verstreuten Weilern war ein gut ausgebautes Wegnetz nötig.

Während im übrigen Graubünden um 1900 viel in den Bau von Strassen investiert wurde (obwohl der Kanton Autofahren bis 1925 verbot!), setzte man im steilen Calancatal noch länger auf Saumwege. Nach Landarenca und Braggio wurde noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts statt einer Fahrstrasse ein Saumweg gebaut!

Die ViaCalanca (www.viacalanca.ch) von Grono bis Rossa verläuft über diese traditionelle Saumwege.

Die Gemeindeversammlungen von Buseno, Calanca, Rossa und Santa Maria i.C. haben sich am 29. Januar 2023 positiv für das föderale Label „Regionaler Naturpark“ entschieden. Das neue Parklabel wird wahrscheinlich schon gegen Ende des Sommers vergeben.

(Quelle und weitere Informationen: Parco Val Calanca)

Römische Mozaiken in Vallon und Boscéaz

In der Gemeinde Vallon, an der Strasse von Avenches nach Yverdon im Kanton Waadt, wurden in einer römischen Villa zwei römische Mosaike von aussergewöhnlicher Qualität gefunden.

Die Villa wurde ebenfalls rekonstruiert und ist ein Zeitzeugnis für die Romanisierung und den zunehmenden Wohlstand in der Region.

Die erste Version einer einfachen Villa stammt aus den ersten Jahrzehnten nach Christus und war gleichzeitig eine Werkstatt zur Herstellung von Ziegeln aus Ton.

Aus diesem Grund befand sich die Villa in der Nähe eines Baches. Um 60 n. Chr. wurde die Villa um ein Lager und zusätzliche Wohnräume erweitert. Nach drei Generationen hatte die Villa ein typisch römisches Aussehen.:

Ein von einer Kolonnade umgebener Innengarten, Empfangs- und Speisesäle, Schlafräume, Küche, Bibliothek, gute Wasserversorgung, Kanalisation und ein Badekomplex.

Die Villa ist vor allem für ihre Bacchus-, Ariadne- und Jagdmosaike bekannt. Das Jagdmosaik  (Venatio im Amphitheater) war ein beliebtes Thema in römischen Villen.

In der nahe gelegenen Stadt Boscéaz, in der Nähe von Orbe, wurden in der grössten römischen Villa nördlich der Alpen neun fast unversehrte Mosaike gefunden.  Es handelt sich um eine 200 Meter lange Villa mit einer 400 Meter langen Umfassungsmauer.

Die Mosaike stellen Götter (darunter die sieben Götter, die die damals bekannten sieben Planeten repräsentieren) und mythologische Motive dar, darunter eine Episode aus dem Trojanischen Krieg (Odysseus auf der Insel Skyros).

Diese Villen, ihre Architektur, ihre Ausstattung und ihre Mosaike weisen auf einen hohen Grad der Romanisierung hin.

(Quelle und weitere Informationen: Musée romain de Vallon (museevallon.ch); Mosaïques | pro-urba).

Korrektorin: Carolina Bearth

Die Kantone

Die Schweiz (die Eidgenossenschaft) besteht aus sechsundzwanzig Kantonen (Artikel 1 Bundesverfassung).

Die Kantone   

Diese sind,  alphabetisch geordnet (mit der Angabe der Autokennzeichen); Aargau (AG), Appenzell Ausserrhoden (AR), Appenzell Innerrhoden (AR), Bern (BE), Basel-Landschaft (BL), Basel-Stadt (BS), Freiburg (FR), Genf (GE), Glarus (GL), Graubünden (GR), Jura (JU), Luzern (LU), Nidwalden (NW), Neuenburg (NE), Obwalden (OW), Schaffhausen (SH), Solothurn (SO), Schwyz (SZ), St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Tessin (TI), Uri (UR), Waadt (VD), Wallis (VS), Zug (ZG), Zürich (ZH).

Die Unterschiede in Bezug auf Fläche, Bevölkerung, ruralen und/oder urbanen Charakter, Sprache, Religion sowie geologische Merkmale sind gross.

Geschichte

Die Entstehung dieser Kantone war ein Prozess über Jahrhunderte, der in diesem Beitrag nicht behandelt wird.

Diese Kantone existierten bereits 1848. Seit 1979 ist der Jura ein neuer Kanton, der vom Kanton Bern abgespalten wurde. Artikel 1 der Bundesverfassung definiert auch das Gebiet der Schweiz: Es besteht aus den Gebieten der Kantone.

Die souveränen Kantone sind in Europa und vielleicht in der Welt einzigartige Konstruktionen in einem souveränen Land.

Die Kantone und das (männliche) Volk haben 1848 die Bundesverfassung und dadurch die Eidgenossenschaft und den Bund geschaffen.

Der Bund, also die föderalen Behörde (Nationalrat, Ständerat, Bundesrat, Bundesgerichte, Departemente und die weiteren föderalen Organisationen), ist also eine Schöpfung der Kantone und hat nicht weniger, aber nie mehr Kompetenzen, als Artikel 3 in der Bundesverfassung angibt.

In allen anderen Bereichen sind die Kantone souverän, vorbehaltlich der Bundesverfassung (Demokratie, Menschenrechte) und der internationalen Verträge.

Ebenso wesentlich wie diese Verfassungskonstruktion ist aber auch die sprachliche, kulturelle und politische Identität der Bewohner dieser zum Teil jahrhundertealten demokratischen Republiken im Herzen Europas.

Demokratische Republiken

Artikel 50 der Bundesverfassung bestätigt die Hierarchie: Bund, Kantone und Gemeinden.  Die Kantone sind, kurz gesagt, demokratische Republiken und souveräne Staaten, soweit Artikel 3 dem Bund keine Kompetenzen zuweist. Die Kantone sind auf Bundesebene auch im Ständerat im Parlament vertreten.

Im Jahr 1848 waren Verteidigung, Aussenpolitik, Zoll und Währung die Hauptbefugnisse des Bundes. Seither, vor allem nach 1945, wurden von den Kantonen immer mehr Kompetenzen an den Bund übertragen (mit Zustimmung des Ständerates und des Volkes mit dem obligatorischen Referendum) . 87 der 195 Artikel der Verfassung befassen sich mit dieser Übergabe.

Die Kantone sind in diesen Bereichen nicht mehr souverän, sondern setzen die Bundesgesetze um (Artikel 49-1 Verfassung).

In diesem Prozess sind die Kantone wieder souverän. Dies erklärt auch, warum der Bund nur wenige Beamte hat, rund 38.000.

Über Fragen dieser Implementierung des Bundesrechts entscheidet letztlich das Bundesgericht in Lausanne (Art. 46 BV).

Das Haus der Kantone in Bern beherbergt verschiedene Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund.

Internationale und kantonale Verträge

Internationale Verträge, unter anderem mit der Europäischen Union, haben Vorrang vor dem kantonalen Recht. Dies gilt auch für Hunderte von Verträgen zwischen zwei oder mehreren Kantonen: Das interkantonale Recht (Art. 48 BV).

Verfassungen

Die Verfassungen der sechsundzwanzig Kantone unterscheiden sich voneinander.

Selbstverständlich haben die Bürger*innen der Kantone verschiedene Möglichkeiten, auf die Gesetzgebung und die Verfassung der Kantone mittels Volksabstimmungen Einfluss zu nehmen.

Zudem können die Kantone über die Standesinitiative (Art. 160 BV) das Bundesparlament zur Gesetzesinitiative aufrufen. Mindestens acht Kantone können durch das kantonale Referendum (Art. 141 BV) auch das fakultative Referendum gegen Bundesgesetze ergreifen.

Die Kantone haben das Land geschaffen, sie entwickeln es durch die Gesetzgebung (als Gesetzgeber im Ständerat und in den Kantonen) und sie geben ihm Substanz.

(Source: Häfelin, W. Haller, H. Keller, D. Thurnherr, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, Basel 2020; www.admin.ch).

Korrektorin: Melinda Fechner

Suchard, der erste multinationale Schokoladeproduzent

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelten sich die Verfahren zur Herstellung von Schokolade rasant.

Rudolf Lindt erfindet 1879 die Conchiermaschine, mit der ein homogenes und schmelzendes Resultat möglich ist. Auch die Milchschokolade und Pralinen sind Erfindungen dieser Zeit.

Chocolat Suchard und die Thermen, Serrières, 1908

Philippe Suchard (1797-1884) realisiert dies schnell und trägt wesentlich zum Aufschwung des Familienbetriebs in Neuchâtel bei. Der Schwiegersohn Carl Russ macht daraus 1826 ein multinationales Unternehmen in Serrières (Gemeinde Neuenburg). Die erste Chocolaterie in Neuenburg wurde 1825 gegründet.

Suchard ist heute eine hundertfünfzig Jahre alte  Schokoladenfabrik. Seit 1989 wird in Serrières jedoch keine Schokolade mehr hergestellt. 1996 verliess Suchard den Standort und hinterliess einen Namen, eine Marke und ein reiches industrielles Erbe.

Phillipe Suchard, Serrières 

Korrektorin: Melinda Fechner

Die Cité Suchard, Serrières

(Quelle und weitere Informationen: (Claire Piquet, Un parfum de chocolat, sur les traces de Suchard à Neuchâtel, Neuchâtel, 2022; www.neuchatelville.ch)

Boudry. Geburtshaus Suchard

Die schönen und für die damalige Zeit bemerkenswerten Werbeplakate von Suchard können im Museum für Kunst und Geschichte in Neuenburg (Musée d’art et d’histoire de Neuchâtel) bewundert werden.