Ruth Dreifuss (1940), 1999, die erste Präsidentin/prima inter pares der Schweiz, Foto: wikipedia.

Das Bundespräsidium in der Schweiz

Die wichtigsten Bestimmungen über den Bundesrat stehen in den Artikeln 174-179 der Bundesverfassung. Sie beschreiben die Wahl und die Zahl der Regierungsmitglieder (sieben), die Amtsdauer (vier Jahre), das Kollegialprinzip, die Aufgaben der Bundeskanzlei und die Rolle und die Wahl des Bundespräsidiums.

Das Bundespräsidium

Dieser Artikel befasst sich mit dem Bundespräsidium, dem (Vize)präsidenten und/oder der (Vize) Präsidentin (la (vice) présidente/ le (vice) président, il (vice) presidente, la (vice) presidenta/il (vice) president).

Sie werden jährlich von der vereinigten Versammlung der beiden Kammern für ein Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich, jedoch nicht in aufeinanderfolgenden Jahren.

Seit 1890 erfolgt die Wahl nach dem Anciennitätsprinzip. Das dienstälteste Mitglied der Regierung wird zunächst für ein Jahr zum Vizepräsidenten/zur Vizepräsidentin  und im nächsten Jahr zum Präsidenten/zur Präsidentin gewählt (Rotationsprinzip).

Der Präsident steht der Regierung vor, aber nur als primus/prima inter pares: Die Person ist den übrigen Regierungsmitgliedern gleichgestellt. Er oder sie ist also weder Premierminister*in noch Ministerpräsident*in.

Die Aufgaben dieser Funktion sind die Koordinierung und Vorbereitung der Regierungssitzungen, die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen und mit den (sieben) Departementen und den beiden Kammern des Parlaments.

Der Präsident*in ist gleichzeitig der Minister eines der sieben Departemente. Er pflegt auch die Kontakte zu den Kantonen.

Darüber hinaus repräsentiert er/sie die Regierung und das Land auf nationaler und internationaler Ebene. Der/die Präsident*in ist protokollarisch gesehen der/die ranghöchste Beamte des Landes. Unterstützt wird er/sie bei diesen Aufgaben von dem Präsidial-Dienst der Bundeskanzlei.

Einfluss

Der/die Präsident*in kann dennoch Einfluss auf die Regierung und ihre Politik nehmen und seine/ihre Präferenzen für bestimmte Themen zeigen oder bestimmte Akzente in der Politik der Regierung setzen. Dies hängt von der Persönlichkeit und dem Interesse ab.

Auch in (inter-) nationalen Kontakten und zum Beispiel in der Rolle als Vermittlung in (inter-) nationalen Konflikten und Diskussionen kann sich ein*e Präsident*in  bewähren und Akzente setzen.

Schlussfolgerung

Die Abwesenheit de*s*r*selben Premierminister*s*in oder Staatsoberhauptes für vier, zehn oder manchmal sogar sechzehn Jahre gibt der Politik eine permanente Dynamik und führt nicht zur politischen Starrheit und zu (parlamentarischen) Klientel- und Patronage-Netzwerken. Ein Nachteil ist das Fehlen einer Institution mit präsidentieller Statur und internationalem Prestige.