Die Verfassung, die Kantone und das Volk

Es gibt zwei Gründer der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Confoederatio Helvetica): das Volk und die Kantone, gemäss der Präambel und Artikel 1 der Bundesverfassung (Constituziun federala, Constitution fédérale, Costituzione federale).

Die Gründer

Das Schweizer Volk und die Kantone (Il peuple svizzero et les cantons suisses, Il Popolo svizzero et l’Cantoni, Präambel, Präambel, Präambolo) bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft (furman la Confederaziun svizra, in erster Linie die Confédération suisse, costituiscono la Confederazione Svizzera, Art. 1 FZ).

Das Volk

Das Volk ist somit der Gründer der Verfassung, des Landes und des Bundes. Es hat immer das letzte Wort bei Ergänzungen oder Änderungen der Bundesverfassung durch die Volksinitiative (initiative populaire, initiativa popolare, iniziativa dal pievel) und das obligatorische Referendum (référendum obligatoire, referendum obbligatorio, Referendum obligatoric, Art. 138-140 und 193 BV).

Das Volk ist somit die oberste souveräne Macht und ein gesetzgebendes Organ. Art. 51 BV widerspiegelt auch die oberste souveräne Gewalt des Volkes.

Das Volk und die Kantone

Jeder Kanton hat eine demokratische Verfassung, die nur mit Zustimmung des Volkes in Kraft tritt. Die Verfassung kann jederzeit durch einen Mehrheitsbeschluss des Volkes geändert werden.

Die Verfassung eines Kantons muss sich an die Grundsätze der Bundesverfassung und der Menschenrechtsverträge halten.

So hat zum Beispiel das Bundesgericht in Lausanne (29. Juli 2019) entschieden, dass das Wahlsystem für die Regierung (der Grosse Rat) des Kantons Graubünden nicht den demokratischen Bedingungen der Bundesverfassung entspricht. Ein neues Wahlsystem ist derzeit in Vorbereitung.

Das Bürgerrecht

Doch wer oder was ist mit „das Volk“ gemeint? Es sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Bürgerrecht und das aktive und passive Wahlrecht in den Gemeinden, Kantonen und beim Bund haben (Art. 37 Abs. 1 BV). Dies ist eine untrennbare Dreifaltigkeit.

Die Verfassungen der Kantone haben die Gewährung des Bürgerrechts auf Grund der (Mindest-)Bedingungen des Bundes an die Gemeinden delegiert (Art. 38, 1-3 BV).

Das Verfahren und die Begründung müssen den Grundsätzen der Bundes- und Kantonsverfassungen folgen (d.h. nicht auf Verfahrensmängel, Willkür, Diskriminierung usw. beruhen).

Art. 39 und 136 BV gewähren das aktive und passive Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie das Niederlassungsrecht in allen Kantonen (Art. 24 BV).

Die Aufgaben werden hauptsächlich auf kantonaler und kommunaler Ebene festgelegt, mit Ausnahme der Wehrpflicht für Männer, mit der Möglichkeit des Ersatzwehrdienstes und des ausdrücklich erwähnten freiwilligen Militärdienstes für Frauen (Art. 59 BV).

Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz

Auf Bundesebene haben nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger das politische Stimmrecht. Die Kantone können Ausländerinnen und Ausländern politische Rechte gewähren.

In acht Kantonen haben Ausländerinnen und Ausländer das aktive und in einigen Fällen das passive Wahlrecht. Fünf (französischsprachige) Kantone (Jura, Neuenburg, Waadtland, Genève, Freiburg) gewähren Ausländerinnen und Ausländern das aktive und passive Wahlrecht in den Gemeinden.

Vier Kantone (Jura, Neuenburg, Waadt, Freiburg) gewähren Ausländern das Wahlrecht auf kantonaler Ebene.

Die Verfassungen von drei deutschsprachigen Kantonen (Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt) erlauben den Gemeinden, dieses System für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen.

Letztlich entscheiden die Gemeinden, d.h. das Volk über die Gewährung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts. Es kann also sein, dass diese Möglichkeit in einer Gemeinde besteht und in einer anderen Gemeinde desselben Kantons nicht.

Die wahre souveräne Macht

Die ausdrückliche Erwähnung des Volkes in der Schweizer Verfassung ist kein leeres Wort. Im Gegenteil, das Volk verfügt über umfassende und garantierte politische Rechte und nimmt sie oft auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene in Anspruch.

Zusammen mit den oft jahrhundertealten souveränen Kantonen hat das Volk (ohne die Frauen) mit der Verfassung von 1848 die Schweizerische Eidgenossenschaft und den Bund geschaffen. Die letzte grosse Verfassungsrevision wurde ebenfalls vom Volk (und von den Frauen) ratifiziert und trat am 1. Januar 2000 in Kraft.

Diese aussergewöhnliche politische Kontinuität, das gegenseitige Vertrauen und der Dialog zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Volk bilden die Grundlage für den (wirtschaftlichen, monetären, sozialen und kulturellen) Erfolg der Schweiz.

Das Volk war und ist die wahre souveräne Macht des Landes, welches es 1848 gegründet hat. Die nahe Zukunft wird die Nachhaltigkeit dieses demokratischen Kronjuwels in der Mitte Europas zeigen.

Der Sonderbundskrieg und General Dufour

Die Schweiz ist für ihre langsamen politischen Entscheidungen bekannt. Das Land war jedoch Vorreiter bei der Einführung der Demokratie und der Gründung der ersten dreisprachigen konföderalen demokratischen (Männer-)Republik Europas im Jahr 1848.

Die Kantone sind die Versuchsgärten für neue politische Konzepte, und letztlich entscheiden heute die Bürgerinnen und Bürger. So begannen auch in den Kantonen und  Gemeinden die politischen Diskussionen und Polarisierungen, die dem Sonderbundskrieg von 1847 vorausgingen. Die lange schwelende Zwietracht in der neuen Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1815 brach 1847 aus.

Die Schweiz im Jahr 1831. Bild: Marco Zanoli

Hintergrund

Die Verfassung der neuen Eidgenossenschaft von 1815 stellte das Ancien Régime in den (neuen) Kantonen wieder her. Überwiegend katholische oder protestantische Kantone, die französisch-, deutsch- oder italienischsprachig waren, arbeiteten ab 1815 in unterschiedlichen Koalitionen zusammen.

Die grosse Pfründe war die Revision der Verfassung von 11 Kantonen in den Jahren 1830/1831, die sogenannte Regeneration. Unter dem Eindruck der französischen und deutschen Revolutionen in den Jahren 1830/1831 führten 11 Kantone eine liberale Verfassung ein, die unter anderem das allgemeine Wahlrecht für männliche Bürger (mit einigen Einschränkungen) vorsah.

Diese liberale Verfassung der 11 Kantone konzentrierte sich vor allem auf die trias politica, die Liberalisierung von Wirtschaft und Handel, das allgemeine Wahlrecht (für Männer), die Gleichheit vor dem Gesetz und andere Grundfreiheiten sowie die Demokratisierung. Religiöse Motive spielten noch kaum eine Rolle.

Verteilung der Konfessionen in der Schweiz (1850). Landesmuseum Zürich

Nach 1831 gewannen die religiösen Konflikte jedoch an Bedeutung und ab 1841 eskalierte die Situation. Die Auflösung der Klöster im protestantischen und katholischen Kanton Aargau und die Rolle der Kirche und der Jesuiten in den katholischen Kantonen (insbesondere in Luzern) waren der unmittelbare Anlass.

Die Verfassung von 1815 garantierte Religionsfreiheit und gleiche Rechte für Protestanten und Katholiken (nicht aber für Juden!) in den Kantonen.

Doch eine neue Aargauer Kantonsverfassung (5. Januar 1841) setzte der Gleichberechtigung der Katholiken ein Ende. Diese revoltierten dann vergeblich. Die katholischen Kantone akzeptierten dies nicht, und im Kanton Luzern erlangten die Jesuiten sogar wieder eine bedeutende Rolle in Politik und Bildung. Dies wiederum führte zu bewaffneten Übergriffen aus den Nachbarkantonen.

Der tiefere Grund war jedoch die Uneinigkeit über das Konzept der Eidgenossenschaft. Die protestantischen und einige liberal-katholische Kantone wollten einen stärkeren Bund auf Kosten der kantonalen Kompetenzen. Die katholisch-konservativen Kantone lehnten dies ab.

Auch dieser Konflikt hatte, wie immer, wirtschaftliche Motive. Die Kantone der Zentralschweiz hatten traditionell eine andere geografische und wirtschaftlich-agrarische Ausrichtung, nämlich nach Süden, über den St. Gotthard hinweg. Die städtischen protestantischen Kantone waren stärker industrialisiert und auf Handelskontakte mit dem Norden und Westen ausgerichtet.

In den sogenannten Urkantonen Schwyz, Unterwalden (bestehend aus Obwalden und Nidwalden) und Uri herrschten ausserdem Armut und Hungersnot, was immer ein guter Nährboden für Rebellion ist. Jahrhundertelang hatten junge Männer als Söldner in fremden Armeen gedient. Nach 1815 war dieser „Handel“ zusammengebrochen.

Bild: Marco Zanoli

Der Sonderbund

Im Jahr 1845 gründeten die katholischen Kantone Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Uri, Luzern, Wallis und Freiburg den Sonderbund. Die protestantisch-liberalen Kantone, unterstützt von den drei mehrheitlich liberal-katholischen Kantonen Solothurn, Tessin und St. Gallen, lehnten ihn unter Berufung auf die Bundesverfassung ab.

Die protestantischen Kantone Basel-Stadt und Neuenburg sowie der katholische Kanton Appenzell Innerrhoden blieben neutral. Die Tagsatzung, die eidgenössische Vertretung  für die Kantonen, erklärte im Juli 1847 mit knapper Mehrheit den Sonderbund und die Anwesenheit von Jesuiten in Luzern für illegal.

Die Eskalation gipfelte trotz der vermittelnden Rolle des Kantons Basel-Stadt in der Mobilisierung einer 80 000 Mann starken Armee des Sonderbundes im Oktober 1847. In der Folge mobilisierte die Eidgenossenschaft eine Armee von 100 000 Mann.

Die Tagsatzung ernannte Guillaume Henri Dufour ((1787-1875) zum General der eidgenössischen Armee, der General des Sonderbundes war der Protestant (!) und Oberst der eidgenössischen Armee (!) Johann-Ulrich von Salis-Soglio (1790-1874) aus Graubünden (!).  Das zeigt, wie sehr die Kantone bereits miteinander verflochten waren.

Johann-Ulrich von Salis-Soglio, um 1850, unbekannte(r )Künstler(in). Foto: Wikipedia

Auch die Wahl Dufours war keine Selbstverständlichkeit. Er stammte aus dem neuen französischsprachigen Kanton Genf und war, obwohl er protestantisch war, gegen einen starken Bundesstaat.

Am 4. November eröffnete der Sonderbund vom Kanton Uri aus über den St. Gotthard den Angriff auf den Kanton Tessin, ein altes Untertanengebiet. Es war ein Misserfolg. Der weitere Verlauf ist bekannt. Am 23. November 1847 fand die Entscheidungsschlacht in der Nähe des Dorfes Gisikon (Kanton Luzern) statt, und nach einem kurzen Krieg von 25 Tagen, 93 Toten und 510 Verwundeten, kapitulierte der Kanton Wallis am 29. November.

Der europäische Kontext

Die Grossmächte Russland, Österreich und Preussen (die Heilige Allianz) und Frankreich dachten daran, zugunsten der katholisch-konservativen Kantone und gegen die liberalen, in ihren Augen radikal-demokratischen Kantone, militärisch zu intervenieren.

Die Monarchen hatten nach den Erfahrungen von 1789-1815 keinen Bedarf an einem zweiten revolutionären Experiment. Vor allem Klemens Wenzel von Metternich (1773-1859), der langjährige österreichische Aussenminister und Kanzler, wollte militärisch eingreifen. Zudem unterstützte der Papst den katholischen Kanton Luzern und die Jesuiten finanziell.

Thomas Lawrence (1769-1830), Prinz Klemens Wenzel von Metternich, um 1818. Sammlung Royal Collection of the United Kingdom. Foto: Wikipedia

Die Schweiz war den europäischen Monarchien wegen ihrer Aufnahme von politischen Flüchtlingen, Revolutionären und Anarchisten seit 1815 ohnehin ein Dorn im Auge. Das Problem war, dass dieselben Grossmächte 1815 auf dem Wiener Kongress (1814/1815) die Neutralität des Landes garantiert hatten.

Im Jahr 1847 fand keine Invasion statt, obwohl die katholischen Kantone dies beantragt hatten.  Nicht weil diese Monarchien die Neutralität respektierten, sondern weil England sein Veto einlegte und diese Länder selbst mit Revolutionen und Unruhen konfrontiert waren. Im Übrigen war der Konflikt in der Schweiz nur von kurzer Dauer und die Ordnung war bereits 1848 wiederhergestellt. Von einer neuen französischen Revolution war nicht die Rede.

1848

Was den Sonderbundskrieg besonders macht, ist die Zeit danach. Ein Bürgerkrieg zerrüttet Gesellschaften oft für viele Generationen, spaltet sie in unversöhnliche Lager. Nicht so in der Schweiz. Auch dieser Bürgerkrieg hat seine Spuren hinterlassen, aber die ehemaligen Feinde haben sich bald wieder „vertragen“, und es gab keinen dauerhaften Hass oder Rachegefühle.

Was macht die Schweiz auch in dieser Hinsicht anders? Die jahrhundertealte Solidarität ab dem 13. Jahrhundert in der überwiegend deutschsprachigen Eidgenossenschaft und die relativ milden Regime in den von dieser Eidgenossenschaft besetzten Gebieten (Untertanengebiete) hatten trotz aller Widersprüche eine Art nationale Identität entstehen lassen.

Die Kantone Aargau (1415), Thurgau (1460), Waadt (1536), Tessin (1512) waren von diesen Jahren an bis 1798 von der Eidgenossenschaft besetztes und verwaltetes Gebiet. Im Jahr 1803 erhielten sie den Status eines souveränen Kantons. Neuenburg war bis 1395 eine Grafschaft und danach ein deutsches, französisches und schliesslich preussisches Fürstentum, formell bis 1857, obwohl es seit 1815 als souveräner Kanton Mitglied der Eidgenossenschaft war. Genf und das Wallis waren seit dem 15. Jahrhundert souveräne Territorien und gehörten erst seit 1815 zu den Kantonen der Eidgenossenschaft.

Die Bürger von Genf, Neuenburg und Wallis entschieden sich 1815 für die Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Bürger des Tessins taten dies 1803, als Napoleon sie vor die Wahl stellte, sich der von ihm gegründeten italienischen Republica Cisalpina und später der Republica Italiana (1797-1805) anzuschliessen (Siamo Svizzeri italiani).

Der Geist des Kompromisses, die jahrhundertealte Erfahrung des Zusammenlebens, das Streben nach dem Erreichbaren, die Mentalität des „agree to disagree“, der Vorrang von Demokratie und Souveränität und die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen schufen „Einheit in Verschiedenheit“.

Der Krieg endete, wie er begonnen hatte: massvoll oder wie General Dufour am Vorabend des Sieges sagte:

Eidgenössische Wehrmänner, Ihr werdet in den Kanton Luzern einrücken. Zieht dem Feinde kühn entgegen, schlägt Euch tapfer und steht zu Eurer Fahne. Sobald aber der Sieg für uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachegefühl, betragt Euch wie grossmütige Krieger, verschont die Überwundenen, denn dadurch beweist Ihr Euren wahren Mut„.

Das erinnert an Winston Churchill (1874-1965): “In War: Resolution, In Defeat: Defiance, In Victory: Magnanimity, In Peace: Good Will.” (Winston Churchill, The Second World War, Volume I, The Gathering Storm, London 1948).

Eine Kombination aus Unnachgiebigkeit, Pflichtbewusstsein, Mitgefühl für den besiegten Feind, kurzum, die Grundlage für eine langfristige Koexistenz. Die versöhnliche Verfassung von 1848 ist noch immer das liberale, soziale, demokratische, föderale und dezentrale Fundament des Landes. Dabei ist die direkte Demokratie seit 1874 und 1891 ein unverzichtbarer Bestandteil.

C. Studer, Winterthur, Bundesverfassung 1848, Gedenkschrift, Sammlung BBibliothek Bern. Foto: Wikipedia

Schlussfolgerung

Religiöse Fragen spielen heute in der Politik keine grosse Rolle. Auch die Viersprachigkeit und insbesondere der “Röstigraben“ sind politisch von untergeordneter Bedeutung.

Die Kantone des Sonderbundes bewahrten ihre Identität und weitgehend ihre Souveränität und entwickelten sich auch wirtschaftlich innovativ und vielseitig.

Sie profitierten vom liberalen Geist der Verfassung, von der Modernisierung der Wirtschaft und von der Entwicklung der Industrie, vom Tourismus, vom Ausbau des Eisenbahn- und Strassennetzes, von der Gründung der besten Universitäten Europas (ETH Zürich und ETH Lausanne (EPFL) von der Sozialgesetzgebung und – auch dadurch – von einem immer grösser werdenden Wohlstand.

Konflikte und Interessenkonflikte gibt es immer noch, aber weniger zwischen den Kantonen, sondern innerhalb einzelner Kantone. „Stadt gegen Land“ und „Alt gegen Jung“ sind hier besonders zu erwähnen.

Die kürzlich erfolgte Wahl einer französischsprachigen Bundesrätin aus dem Kanton Jura anstelle einer deutschsprachigen Kandidatin aus dem Kanton Basel-Stadt oder einer französisch-italienischsprachigen Mehrheit im Bundesrat ist weniger wichtig als die Unterrepräsentation der großen Städte.

Der Sonderbundskrieg war ein Bürgerkrieg ohne die traumatischen Langzeitfolgen eines solchen Konflikts. Dies ist ein Verdienst und eine Besonderheit des Landes, seines politischen Systems, seiner Bewohner und Politiker, wobei der Kartograph, Humanist, Geograph, Politiker, Ingenieur und Militär Guillaume Henri Dufour eine führende Rolle spielte.

(Quelle und weitere Informationen: J. Jung, Einigkeit, Freiheit, Menschlichkeit. Guillaume Henri Dufour als General, Ingenieur, Kartograf und Politiker, Zürich, 2022; P. du Bois, La guerre du Sonderbund, (Neuchâtel 2018); Historisches Lexicon der Schweiz, Der Sonderbund).

Korrektorin: Eva Maria Fahrni

Die Demokratie der Schweiz

Das politische System der Schweiz ist nicht nur einzigartig in der Welt, es funktioniert auch relativ gut. Das Land ist der Weltmeister der direkten Demokratie.

Die Regierungen der Gemeinden und Kantone werden direkt vom Volk gewählt, und zwar nach dem System der absoluten Mehrheit pro Kandidat, nicht pro Partei (Majorzsystem, nur im Kanton Neuenburg gilt das Proporzsystem). Ausserdem ist die Zahl der Mitglieder eines Gemeinderats oder einer Kantonsregierung auf fünf oder sieben begrenzt. Dies ist in der Verfassung der Kantone verankert.

Der Wohlstand, die politische Stabilität und der Zusammenhalt in diesem kulturell, sprachlich, historisch, wirtschaftlich und religiös so vielfältigen Land sind jedoch nicht nur ein Ergebnis der direkten Demokratie. Die Grundlage bilden die föderale Organisation, die Dezentralisierung und die Funktionsweise der föderalen Regierung.

Die Kantone sind in vielen Bereichen souverän: Bildung, Gesundheitswesen, Sozialleistungen, Justiz und, zum Beispiel, Polizei fallen in ihre Zuständigkeit. Die Kantone können auf der Grundlage ihrer Verfassung Kompetenzen an die Gemeinden delegieren.

Kantone und Gemeinden müssen jedoch völkerrechtliche Verträge, das Bundesrecht und die Bundesverfassung respektieren. Das höchste Gericht, das Bundesgericht in Lausanne, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind die obersten Instanzen in diesen Fällen.

Befugnisse der Föderation

Die Befugnisse des Bundes sind auf die Bereiche beschränkt, die ihm ausdrücklich übertragen und in der Verfassung nach Zustimmung der Kantone und des Volkes festgelegt wurden. Seit der Gründung der modernen Confoederatio Helvetica im Jahr 1848 und insbesondere nach 1945 wurden dem Bund immer mehr Kompetenzen übertragen.

Die Ereignisse und Massnahmen im Zusammenhang mit der  Covid-19-Pandemie haben auch das Spannungsverhältnis bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen den 26 souveränen Kantonen und dem Bund offengelegt. Diese Diskussion wird schon seit langem geführt und ist noch nicht abgeschlossen, auch nicht in Bezug auf mögliche Reformen. Denn auch dieses System hat seine Schwächen und Lücken.

Die föderale Regierung (der Bundesrat) hat etwa 40’000 Beamte. Das Gremium der Regierung ist klein, es besteht aus sieben ‚Ministern‘ (in der Schweiz Bundesrat oder Bundesrätin genannt). Dies wurde bereits 1848 in der Verfassung verankert.

In der Schweiz geht es aber auch und vor allem um demokratische Kontrolle und Qualität, unter anderem bei der Zusammensetzung der Regierung (Kollegialitätsprinzip, Konkordanzprinzip, Zauberformel) und bei der Ernennung von ‚Ministern‘.

Die Regierung (der Bundesrat)

Die Arbeitsweise der Regierung, der Exekutive und das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung sowie die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments, der Legislative, werden in anderen Beiträgen behandelt.

Dieser Artikel befasst sich mit dem Ernennungsverfahren für die sieben Minister der Regierung. Dieses Verfahren symbolisiert die Qualität und das Fundament des politischen Systems.

Die sieben Minister werden einzeln vom Parlament (die 246 Mitglieder der beiden Kammern) gewählt und nach den allgemeinen nationalen Wahlen oder wenn Minister in der Zwischenzeit zurücktreten oder sterben ernannt

In der sogenannten Zauberformel wird die Verteilung auf der Grundlage der vier grössten Parteien festgelegt: 2-2-2-1. Die Regierung ist also immer eine Koalitionsregierung der vier grössten Parteien.

Die Minister werden jedoch vom gesamten Parlament wegen ihrer individuellen Eigenschaften  gewählt und nicht aufgrund von Koalitionsverhandlungen und einem Regierungsprogramm, bei dem die grösste Partei die Führung übernimmt.

Auch ein amtierender Premierminister hat keinen Einfluss, denn den gibt es im Schweizer System nicht. Ein „primus inter pares“ wird jährlich aus dem Kreis der sieben Minister zum Staatsoberhaupt gewählt, allerdings ohne den Status eines Premierministers. Es gilt das Prinzip der Kollegialität.

Nach der Ernennung der Minister durch das Parlament erfolgt nur noch die Verteilung auf die sieben Departemente (Departementalprinzip) auf der Grundlage von Erfahrung, nachgewiesener Kompetenz, Interesse und Qualitäten.

Die Minister werden für vier Jahre ernannt und können nicht gezwungen werden, während der Amtszeit zurückzutreten (ausser unter aussergewöhnlichen Umständen). Die Regierung kann das Parlament nicht mitten in der Legislaturperiode auflösen.

Das Ernennungsverfahren

Die Kandidaten für den Bundesrat müssen diverse verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen. Zudem sollen die Sprachregionen in der  Regierung angemessen vertreten sein..

Darüber hinaus stehen die individuellen Eigenschaften, die Persönlichkeit und die Karriere besonders im Mittelpunkt. Jeder Kandidat wird mit absolutem Mehr gewählt. Manchmal sind zwei oder drei Abstimmungsrunden im Parlament erforderlich.

Nach der Zauberformel ist die Wahl jedoch auf die Mitglieder einer der vier grössten Parteien beschränkt. Heute sind dies die Schweizerische Volkspartei (SVP, 2 Minister), die Sozialdemokratische Partei SP (2 Minister), die Freie Demokratische Partei, (FDP, 2 Minister) und die Mitte (1 Minister). Wenn ein Minister während der Amtszeit zurücktritt oder stirbt, wird ein Parteikollege zum neuen Minister ernannt.

Die Stärke des Verfahrens liegt jedoch in der Sorgfalt, mit der es durchgeführt wird. Innerhalb der Partei finden in den Abteilungen der Kantone und auf nationaler Ebene langwierige Verfahren und Abstimmungsrunden statt.

Aufgrund dieser Auswahl bleiben in der Regel zwei oder drei Kandidaten für die entscheidende Abstimmung im Parlament übrig. Der Kandidat der Fraktion im Parlament erhält nicht automatisch die Mehrheit. Manchmal, in 14% der Fälle, werden “Outsider” gegen den Willen der Parteifraktion gewählt!

Vielversprechende Kandidatinnen und Kandidaten verfügen oft über langjährige Erfahrung in der (kantonalen oder eidgenössischen) Politik, über Rückhalt in der Partei, über organisatorische Erfahrung und spezifische persönliche Eigenschaften, wobei die soziale Karriere und das Engagement für das Funktionieren des Landes wichtige Kriterien sind.

Seit mehreren Jahrzehnten spielt auch das Geschlecht eine Rolle. Bis 1999 war in der Verfassung festgelegt, dass es nur einen Minister pro Kanton geben durfte. Dieses Kriterium wurde zwar aufgegeben, spielt aber immer noch eine Rolle.

Die Wahl

Ein aktuelles Beispiel ist die Ernennung von zwei neuen Ministern aufgrund des zwischenzeitlichen Rücktritts von Bundesrat Ueli Mauer (SVP) und von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP). Für beide Bundesratssitze haben sich mehrere Kandidaten beworben.

Nach langwierigen Verfahren innerhalb der Kantone, der Parteien auf nationaler Ebene und in den Fraktionen bleiben für jede Partei zwei Kandidaten übrig. Die SP will unbedingt wieder eine Frauenvertretung. Das ist an sich heutzutage nicht mehr bemerkenswert. Wird eine der nominierten Kandidatinnen gewählt, könnte der neue Kanton Jura (seit 1979) zum ersten Mal einen Ministerposten erhalten oder der Kanton Basel-Stadt (erst) zum dritten Mal seit 1848!

Das Parlament hat am 7. Dezember wurden der Berner Albert Rösti (SVP) und die Jurassierin Elisabeth Baume-Schneider (SP) gewählt, eine Aussenseiterin! Damit ist der 1979 gegründete Kanton Jura zum ersten Mal im Bundesrat vertreten.

Mit der Wahl von Elisabeth Baume-Schneider aus dem französischsprachigen Jura bildet die Deutschschweiz zudem nicht mehr die Mehrheit im Bundesrat, da dieser nun aus vier Mitgliedern aus der lateinischen Schweiz (Tessin und Romandie) besteht.

Zudem hat der Nationalrat seit kurzem wieder einen rätoromanischen Präsidenten, Martin Candinas aus Ilanz (Surselva, Kanton Graubünden).

Schlussfolgerung

Wer die neuen Minister sind, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Das Ergebnis der entscheidenden Abstimmung(en) im Parlament am kommenden 7. Dezember ist in dieser Hinsicht irrelevant.

Die direkte Beteiligung der Bürger, die individuelle Prüfung der Kandidaten durch das Parlament, die Strukturen, Verfahren und das politische System sind von Bedeutung. Sie sind die Grundlage für Demokratie, Wohlstand, Stabilität, Zusammenhalt und (soziale) Sicherheit.

Dieses System ist in einem langen Prozess entstanden, der zum Teil der französischen Ära (1798-1813) zu verdanken ist, mit jahrhundertelanger Zusammenarbeit, (bewaffneten) Konflikten, unterschiedlichen wirtschaftlichen und geografischen Interessen, Erfahrungen, Pragmatismus und Kompromissbereitschaft.

Das politische System ist dank seines föderalen, dezentralen Aufbaus und der direkten Demokratie praktisch immun gegen den Wahn des Tages. Daher ist dieses System auch unvereinbar mit dem währungspolitischen, demokratischen und politischen System der Europäischen Union.

Die (zu) oft schleichende, undemokratische und oft sogar illegale Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Union und ihre Institutionen (z.B. die EZB) schliesst eine Mitgliedschaft der Schweiz schon aus diesem Grund aus.

Die Europäische Union sollte der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitreten und nicht umgekehrt. Die Schweiz zeigt das Maximum an Integration in einem Land mit vier Sprachen, Kulturen und Identitäten.

(Quelle: A. Vatter, Der Bundesrat, Basel 2020)

Korrektorin: Eva Maria Fahrni

Castellio, Basel und Toleranz

Als Zentrum des Buchdrucks, Wirkungsstätte von Desiderius Erasmus und durch seine religionspolitische Vermittlerrolle wurde Basel in der Mitte des 16. Jahrhunderts ein Ort, an dem religiöse Dissidenten und Vertreter der radikalen Reformation Zuflucht fanden.

Sie führten untereinander und mit Basler Bürgern eine vielstimmige und vielsprachige Diskussion. Als 1553 der Spanier Michael Servet (1511-1553) im Genf Calvins wegen Ketzerei auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde, wurde Basel zum Zentrum der Proteste.

Die Reformation 1545–1620. Bild: Universitätsbibliothek Basel

Der Savoyardische Humanist Sebastian Castellio (1515-1563) verlieh mit seinen mutigen Schriften, die mystische Frömmigkeit mit aufklärerischer Argumentation verbanden, diesem Milieu eine Stimme, die durch die folgenden Jahrhunderte weithin in Europa vernommen wurde, überall, wo Menschen für Religionsfreiheit, Menschenrechte und Toleranz kämpften.

Gedenkschrift von Markus Böhmer, Sebastian Castellio, St. Albankirche, Basel.

Gedenkschrift Genf

Die Ausstellung (Laboratorien der Toleranz. Sebastian Castellio und sein Erbe) präsentiert anhand der in der Universitätsbibliothek Basel vorhandenen Dokumente Castellios Leben und Werk. Die historischen Umbrüche und Konflikte, die Netzwerke und Medien, die Diskurse und Gedankenwelt werden vorgeführt, die sein Wirken zu einem Wendepunkt in der Geschichte des Toleranzdenkens in Europa gemacht haben.

(Quelle und weitere Informationen: Universitätsbibliothek Basel)

Eine Strasse ohne Grenzen

Die Römerstrasse Neckar-Alb-Aare verbindet die wichtigsten Orte der ehemaligen römischen Provinz Germania Superior.

Die rund 400 Kilometer lange Strasse folgt dem Verlauf der alten Via Romana, die das römische Legionslager Vindonissa (heute Windisch im Kanton Aargau in der Schweiz) mit der Siedlung Grinario (heute Köngen bei Stuttgart) verband. Diese Strasse ist auch in der Tabula Peutingeriana, einer römischen Strassenkarte, enthalten.

Das Original ist verloren gegangen, aber eine mittelalterliche Kopie ist erhalten geblieben und zeigt diese Strasse.

Der Weg besteht aus drei Teilen: Neckar-Alb, Neckar-Aare und Neckar-Hochrhein. Zahlreiche Museen, Ruinen und andere (archäologische) Zeugnisse der römischen (keltischen und späteren alamannischen) Geschichte können besucht werden.

Diese Strasse verbindet die heutige Schweiz mit dem Südwesten Deutschlands. Eine Strasse ohne Grenzen.

Auf der Strecke Necker-Alb (Deutschland) können die folgenden Orte und deren Museen besucht werden:

Köngen, Nürtingen-Oberensingen, Pliezhausen, Kirchentellinsfurt, Rottenburg am Neckar, Bad Niedernau, Obernau, Eutingen im Gäu, Hirrlingen/Rangendingen, Hechingen-Stein, Burladingen, Geislingen-Häsenbühl, Rosenfeld, Sulz am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil und Niedereschach-Fischbach.

Strecke Neckar-Aare:

Schleitheim, Hüfingen, Bad Zurzach, Brugg und Windisch.

Neckar-Hochrhein:

Wurmlingen, Engen, Tengen, Stein am Rhein, Eschenz, Pfyn und Frauenfeld.

(Quelle und weitere Informationen: www.roemerstrasse.net).

Die Schöllenenschlucht, die Teufelsbrücke und der russische General Suworow

Die Schöllenenschlucht und der Fluss Reuss nahe Andermatt (Kanton Uri) waren bis zum 13. Jahrhundert eine grosse Barriere für Reisende auf der Gotthard-Route.

Um das Jahr 1230 haben die Einwohner des Urserentals die erste Brücke über die Reuss gebaut. Heute ist dort die Konstruktion der zweiten (1830) und dritten Teufelsbrücke (1958) zu bewundern.

Dieser ehemalige, beschwerliche Saumweg am Gotthard füllt ein wichtiges Kapitel der schweizerischen Geschichte, denn er war eine der wichtigsten Handelsrouten in den Schweizer Alpen.

Die Fahrstrassen und die Gotthard-Eisenbahn mit ihren Brücken, Galerien und Lawinenverbauungen gehören zu den technischen Höchstleistungen ihrer jeweiligen Entstehungszeit, und sie zeugen vom Pioniergeist der jeweiligen Ingenieure.

Der Name Teufelsbrücke stammt aus einer alten Sage aus dem 13. Jahrhundert. Demnach hatten die Urner des Öfteren versucht, eine Brücke über den Fluss zu schlagen. Als sie wieder einmal keine Lösung fanden, soll man ausgerufen haben: „Soll doch der Teufel hier eine Brücke bauen!“

Der Teufel versprach, eine Brücke zu bauen, wenn die Urner im Gegenzug die erste Seele, die die Brücke überschreiten würde, ihm überlassen würden. Sie sagten zu, und schon nach kurzer Zeit stand eine Brücke über die Reuss.

Ein Bauer jagte seinen Ziegenbock auf die andere Seite der Brücke. Der Teufel raste  vor Wut und wollte sein Werk mit einem grossen Felsblock wieder zerstören. Ein altes Weib ritzte jedoch ein Kreuz in den Fels und der Teufel verfehlte sein Ziel. Der Stein krachte bei Göschenen auf den Boden und liegt noch immer dort. Die Brücke erhielt den Namen Teufelsbrücke.

Carl Blechen (1798-1840), 1829. Der Bau der Teufelsbrücke. Sammlung Kunstmuseum Winterhur/Stiftung Oskar Reinhart

Die erste Teufelsbrücke bestand aus Holz. Im Jahr 1595 ersetzte man sie durch eine Steinbrücke, die aber nach 1830 wegen der Errichtung der zweiten Teufelsbrücke nicht mehr benutzt wurde. 1888 stürzte sie endgültig ein.

Die zweite Brücke genügte den Anforderungen des wachsenden Verkehrs schon bald nicht mehr. Im Jahr 1958 wurde die dritte Teufelsbrücke samt Tunnel gebaut.

Von den Kriegen gegen die französischen Truppen zeugt in der Gegenwart noch das 1899 in den Fels gemeisselte Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht. Der russische General Alexander Suworow  (1739-1800) hatte sich hier 1799 Gefechte mit den französischen Truppen geliefert.

Quelle: Denkmalpfege Schweiz

Korrektorin: Petra Ehrismann

General Graf Suworow in Lindau

La place de la France/Franzosenplatz. Bild bei der Teufelsbrücke

Das Benediktinenkloster Allerheiligen

Die romanische Kirche des Benediktinenklosters Allerheiligen in Schaffhausen wurde eingeweiht in den Jahren 1103/1104. Sie ersetzte die 1064 eingeweihte Kirche der ersten Anlage des Klosters, das von Graf Eberhard III. von Nellenburg (1015-1078) gegründet war.

Das Platten (um 1120) von Ita, Eberhard und ihrem Sohn Burkhard waren im Mittelgang des Münsters als Tischgrab über ihren Grablegen aufgestellt.

Die Kirche ist eine dreischiffige Basilika mit Querschiff im Stile der Hirsauer Bauschule. Die Kirche ist in ihrer Struktur stilmässig bis heute nicht verändert. Seit 1524 ist sie Pfarrkirche, während das Kloster in einer Propstei umgewandelt wird. 1529 kam die Reformation.

Die Vorhalle datiert von 1857, sie ersetzte die bis zu den noch erhaltenen Wandpfeilern reichende Halle des 12. Jahrhunderts. Die letzte Grosse Renovation der Kirche war im Jahr 1950.

Der gut erhaltene romanische Turm ist durch Rundbogenfriese, Gurten und Bogenfenster reich gegliedert. Zum ehemaligen Klosterkomplex gehören der Kreuzgang, der Kräuter garten, die Alte Abtei, de Neue Abtei, die Bibliothek und Musikschule. Die Alte Abtei mit den Klosterkapellen und das gotische Refektorium beherbergen das Museum zu Allerheiligen.

Korrektorin: Melinda Fechner

Romanische Mauer des ersten Klosters, 1049-1064. Sammlung Museum zu Allerheiligen

1496 liess Abt Heinrich  Wittenhan (im Amt 1489-1501) das Refektorium bauen.

Die Schillerglocke

Der botanische Garten

Die Bibliothek

Der Lai da Marmorera

Der Lai da Marmorera (Murmarera im rätoromanischen, surmirischen Idiom) oder der Marmorerasee ist ein Stausee. Er wurde 1954 nach dem Bau des Staudamms angelegt. Der Stausee liegt zwischen den Dörfern Mulegns und Bivio an der Julierpassstrasse (Pass digl Gelgia) auf 1680 m Höhe.

Der Stausee wird hauptsächlich von der Julia, der Namensgeberin des Julierpasses, gefüllt. Der Stausee, der vom Elektrizitätswerk Zürich (EWZ) betrieben wird, ist rund 1,4 km lang und bis zu 700 m breit.

Das EWZ besitzt 16 Wasserkraftwerke in Graubünden und drei an der Limmat (in den Kantonen Zürich und Aargau). Im Gegensatz zu Staudämmen und deren Anlagen in Flüssen, die kontinuierlich Strom liefern, können Speicherkraftwerke flexibel eingesetzt werden.

Marmorera

Sie halten das Wasser zurück und ermöglichen die Nutzung der Turbinen nach Bedarf. Das bedeutet, dass die Wasserkraft auch dann zur Verfügung steht, wenn die Sonne weniger scheint oder die Windturbinen nicht in Betrieb sind.

Auf der Ostseite des Stausees führt die Strasse zum Julierpass. Etwa auf halber Strecke zum See liegt das Dorf Marmorera, das 1960 wieder aufgebaut wurde. Das alte Dorf wurde 1954 von dem Stausee verschluckt. Der See ist bei Tauchern beliebt, denn die Überreste des alten Dorfes Marmorera und seiner Kirche von 1522 sind ein Mekka für archäologische Forschungen.

Eine mehr als tausendjährige Geschichte des Dorfes ging 1954 zu Ende. Die erste Erwähnung erfolgte im Jahr 831 unter dem Namen „Marmoraria“. Bis zum 16. Jahrhundert waren seine Besitzer die Herren von Marmels.

Heute bildet das neue Marmorera zusammen mit anderen Dörfern, darunter Bivio (Beiva), die Gemeinde Surses.

Korrektorin: Petra Ehrismann

Die Schweizerischen Wasserkraftwerke

 Die Schweiz hat keine Rohstoffe oder fossilen Brennstoffe, aber Wasser im Überfluss. Das Land hat Wasser, sehr viel Wasser. Das Gotthardmassiv wird sogar das Wasserschloss Europas genannt, weil hier die vier grossen Flüsse Rhein, Tessin, Reuss und Rhone entspringen.

Whylen-Augst

Energie

In der Schweiz gibt es rund 680 kleinere und grössere Wasserkraftwerke zur Stromerzeugung. Sie decken fast 60 % des Strombedarfs des Landes. Kernkraftwerke produzieren etwa 33 % dieses Bedarfs. Windkraftanlagen, Solarenergie und konventionelle Wärmequellen decken den restlichen Bedarf. Bei der Stromversorgung ist die Schweiz nahezu autark.

Der Anteil der Elektrizität am Gesamtenergiebedarf beträgt jedoch nur 25 %. Fossile Brennstoffe sind mit 50 % immer noch die wichtigste Energiequelle. Gas deckt etwa 15 % des Energiebedarfs, Holz und andere fast 10 %.

Die Stromerzeugung

Die Stromerzeugung aus diesen Stauseen hat in den letzten Jahrzehnten und insbesondere in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. 2017 hat der Bundesrat Volk und Kantonen die Energiestrategie bis zum Jahr 2050 vorgelegt.

Diese stimmten zu, und seither liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem Bau weiterer Staudämme und der Stromerzeugung aus Wasserkraft. Die Regierung hat das Gesetz zur zusätzlichen Stromversorgung durch Windkraftanlagen, Solarenergie und Wasserkraft im Jahr 2021 verabschiedet.

Die Stromversorgung aus den zahlreichen Wasserkraftwerken des Landes ist zwar zuverlässig, reicht aber nicht aus, um den gesamten Energiebedarf zu decken. Das Abkommen mit der Europäischen Union über den Import und Export von Strom und die Verringerung der Abhängigkeit von Gas und Öl spielen eine wichtige Rolle in der Strategie der Regierung.

Angesichts der aktuellen Situation will die Regierung auch die zahlreichen Gerichtsverfahren von Umweltorganisationen und anderen Interessengruppen eindämmen. Manchmal dauert es 20 Jahre, bis mit Grossprojekten wie dem Bau von Staudämmen oder Windparks begonnen werden kann.

Wasserkraftwerke

Wasserkraftwerke bestehen aus Dämmen in Flüssen oder Tälern, Stauseen und Maschinen zur Stromerzeugung. Die ersten Wasserkraftwerke wurden landesweit zwischen 1885 und 1900 gebaut.

Staudämme und ihre Kraftwerke in Flüssen liefern kontinuierlich Strom und können kaum abgeschaltet werden. Schließlich ist der Fluss immer in Bewegung. Wasserkraftwerke an einem Stausee können jedoch flexibel genutzt werden. Sie halten das Wasser zurück und ermöglichen eine bedarfsgerechte Nutzung der Turbinen.

Die Aufgabe von Dämmen besteht darin, einen Fluss oder ein Tal abzusperren, um ein Reservoir für die Stromerzeugung durch Wasserkraftwerke zu bilden.

In einigen Gebieten gibt es jedoch auch Dämme zum Hochwasserschutz. Schliesslich gibt es im Wallis mehrere Stauseen, die der Bewässerung und Wasserversorgung dienen.

Das Grimsel- und Sustengebiet

Die Grande Dixence ist der grösste Staudamm des Landes und mit einer Höhe von 285 Metern der grösste der Welt. Es wurde 1961 gebaut. Ein Rest des Betons wurde einige Jahre später für die „Betonkirche“ in Hérémence verwendet.

Eines der innovativsten Projekte findet derzeit in der Grimselregion statt. Diese Region liegt in den Kantonen Bern und Wallis und umfasst das Quellgebiet der Aare, des grössten Wasserlieferanten des Rheins, grösser als der Main, der Neckar oder der Mosel.

Koblenz, der Rhein und die Aare

Die Aare mündet in der Nähe der schweizerischen Stadt Koblenz (nicht zu verwechseln mit der deutschen Stadt Koblenz, wo Mosel und Rhein zusammenfliessen) in den Rhein. Mehrere Viertausender und ihre Gletscher, darunter der Aaregletscher, sind das Wahrzeichen der Region.

Die grosse Wassermasse der Aare war auch ausschlaggebend für dieNotwendigkeit des Grossprojekts des neunzehnten Jahrhunderts, der Juragewässerkorrektion (Correction des eaux du Jura).

Diese Meisterleistung der Schweizer Ingenieurskunst regelte die Wasserwirtschaft des Juras mit einer Fortsetzung in den 1960er und 1970er Jahren.

Grimselpass

Die Route über den Grimselpass war früher eine wichtige Verbindung für die Bewohner aus dem Haslital, dem Wallis, der Lombardei und Deutschland. Händler aus Genua, Florenz oder Mailand transportierten Reis, Wein, Getreide, Gewürze und andere mediterrane Produkte. Aus dem Norden kamen vor allem Milch- und Fleischprodukte, Wolle, Häute, Salz und Vieh.

In seiner Blütezeit im 18. Jahrhundert überquerten wöchentlich viele Händler und Hunderte von Maultieren den Pass, bis zwischen 1891 und 1894 die erste Strasse gebaut wurde. Kutschen, dann Autotransporte und das Postauto ersetzten die Säumer und ihre Maultiere.

Reisende fanden Unterschlupf im Hospiz. Doch auch dieses Hospiz wurde nach 1925 vom Stausee verschluckt. Seit 1960 hat das neue Hospiz-Hotel diese Funktion übernommen, wenn auch mit einer eher touristischen Ausrichtung.

Kraftwerke Oberhasli AG (KWO)

Seit der Fertigstellung des ersten Staudamms im Jahr 1925 haben sich die Zeiten in dieser Region geändert. Der Staudammbauer und Kraftwerksbetreiber, die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), hat ihren Sitz in Innertkirchen im Oberhasli (Kanton Bern) und ist in der Bergregion Grimsel und Susten tätig.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1925 produziert die KWO Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Mit 13 Wasserkraftwerken und acht Stauseen produziert die KWO Grimselstrom jährlich zwischen 2.100 und 2.300 Gigawattstunden elektrische Energie. Der Grimselsee ist der grösste und wichtigste Speichersee im Kraftwerksystem der KWO.

Bilder: Informationszentrum KWO

Die KWO macht die Grimselwelt, ihre schöne Natur und ihre hohen Berge auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie betreibt touristische Bahnen und Hotels, bietet Besichtigungen von Kraftwerken an und verfügt über ein Besucher- und Informationszentrum.

Der Spitallamm ist eine von zwei Staumauern am Grimselsee. Der Damm ist mehr als 90 Jahre alt. Statt die alte Mauer zu sanieren, baut die KWO seit Juni 2019 direkt davor eine neue Mauer, die bis 2025 fertiggestellt werden soll (abhängig von Gerichtsverfahren von Umweltorganisationen).

Die Bauarbeiten im Hochgebirge auf fast 1.900 m. ü. M. sind anspruchsvoll. Die Bauarbeiten finden nur von Mai bis Oktober statt. Die Höhe des Dammes wird 113 Meter betragen, seine Länge 212 Meter.

Bild: Informationszentrum KWO

Zwei Riesenkräne sind die wichtigsten Werkzeuge. Trotz des strengen Frosts in dieser Höhe werden die Kräne während der Wintermonate an ihrem Platz bleiben.

Die Arbeiten ruhen von Oktober bis April. Um zu verhindern, dass die Kräne erfrieren und Schaden nehmen, führen sie im Winter mehrmals täglich einen bezaubernden Tanz auf, Schwanensee in den Alpen! Das hätte sich die Fundaziun Origen mit ihrem Julierturm für Theater- und Musikaufführungen auf über 2.200 Metern nicht träumen lassen.

Eine weitere Besonderheit ist das kolossale Mélisande-Fresko auf der Staumauer Räterichsboden, der zweiten Staumauer der Grimsel. Der Künstler Pierre Mettraux vollendete dieses Fresko dieser Frauengestalt im Jahr 2007.

Eine weitere Attraktion ist die Kristallkunst. Seit Jahrhunderten werden exklusive Trinkgläser, Kelche, Kronleuchter, Dekorationen, Tier- und Menschenfiguren und zahlreiche andere (Luxus-)Gegenstände aus Kristall hergestellt. Der „Alpen Tower“ beherbergt beispielsweise den größten Adler aus Kristall.

(Quelle und weitere Informationen: Stiftung UNESCO-Welterbe Swiss Alps Jungfrau-Aletsch, Handel und Wandel an der Grimsel, Biel, 2021; www.grimselstrom.ch; www.grimselwelt.ch; www.swissdams.ch).

Korrektorin: Petra Ehrismann