Haus der Kantone
26 Mai 2023
Die Eröffnung des Hauses der Kantone im Jahr 2008 war ein Meilenstein in der interkantonalen Zusammenarbeit. Als gemeinsames Dach von 13 Regierungs- und Direktorenkonferenzen und 16 assoziierter Organisationen ist es das Kompetenzzentrum der Kantone.
Es vereint das Know-how an einem Ort und stellt eine zentral gelegene Sitzungs- und Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung. Das vereinfacht auch die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen mit dem Bund. Das Haus fördert die (konkrete) Zusammenarbeit, den Dialog, die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den 26 Kantonen und dem Bund.
Konferenz der Kantonsregierungen
Die Regierungen der 26 Kantone koordinieren sich über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), um die (verschiedenen) kantonalen Interessen auf Bundesebene vertreten zu können.
Die KdK befasst sich hauptsächlich mit der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus, der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der Willensbildung im Bund, dem Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone und mit der (frühzeitigen) Kommunikation über die Aussen- und Europapolitik.
Direktorenkonferenzen
Die Direktorenkonferenzen beschäftigen sich mit den verschiedenen Fachgebieten der kantonalen Behörden (Finanz, Bildung und Kultur, Dokumentation, Erziehung, Gesundheit, Justiz und Polizei, Sozialpolitik, Wald, Wildtiere, Landschaft und Klima, Bau, Planung und Umwelt, öffentlicher Verkehr, Volkswirtschaft, Energie und Landwirtschaft).
Subsidiarität
Dem Bund wurden 1848 nur minimale Kompetenzen zugewiesen. Das Prinzip drückt insbesondere Art. 3 der Bundesverfassung aus: Die Subsidiarität fordert, dass alle staatlichen Aufgaben, die nicht dem Bund zugeordnet sein, in die Kompetenz der Kantone fallen.
Die Kantone sind zusätzlich in den meisten Fällen auch für den Vollzug von Bundespolitik zuständig. Nur auf dem Gebiet der internationalen europäischen Beziehungen, der Verteidigung, Finanzen und Steuern hält der Bund auch heutzutage alle oder die meisten Aufgaben.
Aber eben dann kann der Ständerat (das heisst die parlamentarische Vertretung der Kantone auf Bundesebene) und das Kantonsreferendum föderale Entscheidungen beeinflussen.
Daseinsberechtigung
Auf vielen anderen Gebieten ist die Situation diffus, aber die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (und Gemeinden) hat sich seit 1848 geändert und beträchtliche Kompetenzen wurden dem Bund übertragen.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) zwischen Bund und Kantonen ist deshalb 2008 in Kraft getreten. Die Kantone haben sich seit 1848 aber auch in vielerlei Hinsicht geändert: wirtschaftlich, religiös, sozial und in Bezug auf die Bevölkerungsdichte und urbane/ländliche Entwicklung.
Das Haus der Kantone findet seine Daseinsberechtigung in dieser aktuellen Situation.
(Quelle und weitere Informationen: Haus der Kantone; A. Vatter, Das politische System der Schweiz, Baden-Baden, 2016).