Die Verfassung der Kantone

Die 26 Kantone haben eine (politisch) mächtige und besondere Stellung im Schweizer Staatssystem. Aus europäischer Sicht sind sie sogar einzigartige jahrhundertealte  Konstruktionen. Dieser Artikel befasst sich mit der Verfassung der Kantone.

Der Politiker und Unternehmer Alfred Escher (1819-1882) formulierte 1848, was noch heute die Grundlage des föderalen und demokratischen Systems ist:

„Der schöne Baum unseres neuen Bundes, der seine schützenden Zweige über das ganze Vaterland ausbreitet, hat zu seinen Wurzeln die Kantone. Würden wir diese Wurzeln verkümmern und absterben lassen, so wäre damit auch dem Baum der sichere Untergang bereitet. Die Kantone sind die Säulen, auf denen das ganze Bundesgebäude ruht“ (J. Jung, Alfred Eschers Thronreden, Zürich 2021).

Einführung

Die Kantone und die (stimmberechtigten) Bürger*innen (das Schweizervolk, le peuple suisse) sind die Stifter der Eidgenossenschaft/la Confédération und der Bundesverfassung (BV). Diese Verfassung gibt dem Bund und den Kantonen (und Gemeinden) ihren eigenen Platz.

Das Verhältnis Bund-Kantone wird in der BV ausführlich besprochen. Der Grundsatz ist in Artikel 3 BV stipuliert: Die Kantone sind souverän, soweit nicht Befugnisse auf den Bund übertragen wurden. Diese Souveränität bezieht sich nur auf das Verhältnis zum Bund. Es gibt keine Souveränität im Sinne des Völkerrechts.

Das BV hat viele Artikel, die sich mit dem Verhältnis von Bund und Kantonen befassen, u.a. mit dem Vorrang der Bundesgesetze, sowie  der Implementierung durch die Kantone, der Kooperation und der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, den Kantonen als Organen (z.B. Ständerat) des Bundes, der territorialen Unverletzlichkeit der Kantone und der Rolle des Volkes und anderen Themen.

Art. 51 BV verlangt, dass jeder Kanton eine demokratische Verfassung hat, die dem BV (und den internationalen Verträgen) entspricht.

Die kantonale Verfassung

Alle Kantone haben eine Verfassung. Jede Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesparlaments und der Bürger*innen der betroffenen Kantone (obligatorisches Referendum).

Darüber hinaus kann das Bundesgericht in bestimmten Fällen über die kantonale Verfassung entscheiden (z.B. über die kantonale Wahlsysteme für das Parlament und das Majorzsystem).

Im Übrigen sind die Kantone frei in der Fassung (Verfassungsautonomie) und in der Organisation der Regierung, der richterlichen, gesetzgebenden und exekutiven Gewalt, des Staatsbürgerrechts und des Stimmrechts sowie in der Schaffung und Organisation von Gemeinden, Bezirken und anderen öffentlich-rechtlichen Organisationen. Dies ist ein zentrales Element des Schweizer Föderalismus.

Darüber hinaus sind die Kantone souverän in der Festlegung und Finanzierung ihrer Haushalte (Finanzautonomie).

Die Kantone erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben und Befugnisse direkte und indirekte Steuern (soweit sie nicht auf die Bundesebene übertragen werden). Auch dies ist ein wichtiger Aspekt des Föderalismus.

Diese Souveränität hindert den Bund nicht daran, die Kantone finanziell zu unterstützen. Es gibt Kantone, die Nettozahler und Kantone, die Nettoempfänger sind.

Republik, Staat, Kanton

Der besondere verfassungsrechtliche und politische Charakter der Kantone zeigt sich auch in den ersten Artikeln ihrer Verfassungen. Die meisten Kantone fixieren die Doppelfunktion von (souveränem) Staat und Mitglied, souveräner Republik und Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Der Wortlaut variiert. Die groben Umrisse lauten jedoch: „ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat“, „ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft“, „Une République et l’un des Etats de la Confédération suisse“, „ein souveräner Stand“, „ein souveränes Bundesmitglied“, „eine demokratische Republik“ oder zum Beispiel „un canton souverain de la Confédération suisse“.

Die Texte betonen die vielfältigen Funktionen der Kantone: Als autonome oder selbständige Mitglieder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in vielen Bereichen kooperierend oder in anderen Bereichen ein Organ (z.B. der Ständerat) des Bundes.

Die Bürger*innen

Die (stimmberechtigten) Bürger*innen, (das Volk), sind das wichtigste Organ jeder Verfassung. Durch die direkte Demokratie haben die Bürger*innen immer das letzte Wort im obligatorischen  Referendum oder auf eigene Initiative (verschiedene Arten des fakultativen Referendums).

Ausserdem kann die Verfassung auch auf kantonaler Ebene durch eine Volksinitiative geändert werden. Die Kantone regeln das Stimm- und Bürgerrecht in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht.

Die Gewaltenteilung

Die Organe des Kantons müssen die Trias Politica oder Gewaltenteilung einhalten. Dies ist in den meisten Verfassungen explizit und in anderen implizit stipuliert. Auch die BV stellt diese Anforderung (implizit).

Das Parlament

Die Legislative, das Parlament, wird direkt von den Bürger*innen gewählt. Die Kantone sind in der Regel in Wahlkreise eingeteilt.

Es gibt zwei Wahlsysteme: das Proporzsystem, mit der Anzahl von  Sitzen aufgrund der für eine Partei abgegebenen Stimmen, und das Majorzsystem, mit der absoluten Mehrheit pro Kandidat.

Die Wahlsysteme und die Rolle des Bundesgerichts werden im nächsten Artikel behandelt.

Das Milizsystem

Offiziell hat das Parlament nur (unbezahlte) Teilzeitpolitiker*innen (Milizsystem). Seit 1990  gibt es jedoch mehr und mehr Berufspolitiker. Die Anzahl der Sitze ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Funktionsweise und die Befugnisse sind in der Verfassung geregelt.

Die Regierung

Die Exekutive, die Regierung, wird ebenfalls direkt von den Bürger*innen gewählt. Dies ist einzigartig in Europa. Der Kanton ist ein Wahlkreis. Dort wird mit absoluter Mehrheit pro Kandidat gewählt. Nur das Tessin hat ein Proporzsystem.

Die Regierung pro Kanton besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Die Kantonsregierung basiert wie die Bundesregierung auf dem Kollegialprinzip.

Die Mitglieder sprechen nach aussen hin mit einer Stimme. Im Allgemeinen spiegelt die Regierung in der Praxis die Verteilung der Sitze im Parlament wider.

Das System der absoluten Mehrheit pro Kandidat*in schafft eine direkte Verbindung zwischen Wähler*innen  und Regierung. Individuen und nicht (ihre) Parteien haben die wichtigste Rolle.

Diese Dichotomie von Proporzsystem im Parlament und Majorzsystem in der Regierung wird manchmal nicht ganz zu Unrecht als „Schweizer Wunderwaffe“ bezeichnet.

Die Judikative

Die Verfassung regelt auch die Judikative, die aufgrund der Bundesverfassung unabhängig sein muss.

Die Kantone organisieren ihre Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte in zwei Instanzen (erste Instanz und Berufung). Die Gemeinden haben keine Gerichte. Die BV regelt jedoch die Verfahren und Bedingungen ganz detailliert.

Die Richter*innen werden vom Volk und in einigen Fällen vom Parlament und den Berufungsgerichten für eine feste Amtszeit (4, 6 oder 10 Jahre) gewählt. Sie sind Mitglied einer politischen Partei.

Das Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, Bellinzona und St. Gallen ist manchmal der höchste Richter für die kantonalen Gerichte. In einigen Fällen prüft das Bundesgericht auch die kantonale Verfassung gegen die Bundesverfassung.

Doppeltes Ja

Die Vertretung der Kantone im Ständerat ist übrigens ein Organ des Bundes (siehe oben) und nicht des Kantons. Die Bürger*innen eines Kantons wählen ihre Delegation in diesem Mitgesetzgeber. Dies ist ein weiterer grundlegender Aspekt des Föderalismus.

Bei einem obligatorischen Referendum oder einer Volksinitiative auf nationaler Ebene ist für ein positives Ergebnis ein „doppeltes Ja“ erforderlich. Es muss eine absolute Mehrheit auf nationaler Ebene und eine Mehrheit der Kantone im Referendum auf der Grundlage des Abstimmungsergebnisses pro Kanton vorhanden sein.

Die historische Entwicklung und Schlussfolgerung

Die wichtige Rolle der Kantonsverfassung zeigt sich auch in ihrer historischen Entwicklung, insbesondere nach 1815, und ihrem Einfluss auf die Bundesverfassung von 1848, 1874 und 1891 und die Einführung der direkten Demokratie.

Diese Periode umfasst die Restauration (1815-1830), eine Rückkehr zu den alten Verfassungen und Kantonen von vor 1798, die Periode der Regeneration (1830-1845) und die demokratische Bewegung in den Kantonen für die direkte Demokratie nach 1848.

Die Kantone nahmen verschiedene Anwendungen der direkten Demokratie in ihre Verfassungen auf, 1874 und 1891 folgte die BV. Lediglich das obligatorische Referendum zur Änderung der BV war bereits 1848 auf nationaler Ebene eingeführt worden.

Die Kantonsverfassung verlor vor allem nach 1945 an Bedeutung, weil immer mehr Kompetenzen an den Bund übertragen wurden.

Das Haus der Kantone in Bern, die interkantonale Zusammenarbeit, die interkantonalen Verträge und das interkantonale Recht und sogar internationale Verträge der Kantone zeigen jedoch, dass die Kantone noch sehr lebendig sind.

So wurden in jüngster Zeit Volksentscheide auf nationaler Ebene zwar von einer Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen, aber aufgrund fehlender kantonaler Mehrheiten dennoch abgelehnt (Doppeltes Ja).

(Source: A. Auer, Staatsrecht der Schweizerischen Kantone, Bern, 2016).

Korrektur: Melinda Fechner

Foto: Les 26 Cantons Suisses (jeretiens.net)

Die römischen Strassen und Brücken in der Schweiz

Die römischen Strassenbauer waren Fachleute und Alleskönner. Der Bau der Strassen und Brücken war gut durchdacht und den örtlichen Gegebenheiten optimal angepasst.

Die Straßen wurden oft schnurgerade angelegt und verliefen an sonnigen Hängen, an den Rändern der Täler, an den Kanten der Hochufer. Die Strassen überquerten Flüsse mit erstaunlichen und oft noch immer sichtbaren Brücken.

Auch die Alpenquerung war für die Römer kein grosses Problem. Wo die Flüsse nach Norden oder Süden den Alpenriegel durchbrechen, boten sich die günstigsten Zugänge und Durchlässe an. Zudem ermöglichten Seen, Flüsse und relativ flache Regionen deren Verbindung.

Die Schweiz und Südtirol waren für die Römer keine Hindernisse, aber unentbehrliche Achsen. Dort konnten sich die wichtigsten und frequentiertesten Übergänge entwickeln, wie im Südtirol über den Brenner und den Reschen und in der Schweiz über den Grossen und Kleinen St. Bernhard, über die Bündner Pässe Julier, Septimer, Maloja oder über den Ofenpass, der die Verbindungen der Via Claudia Augusta (die in die Provinzhauptstadt Augusta Vindelicum, Augsburg der Raetiens führte) mit den Bündner Pässen herstellte.

Diese Wege, Strassen und Pässe bestehen oft noch immer, zwar modernisiert, aber nach dem Plan der Römer.

Die Von-Wattenwyl-Gespräche

Die ersten diesjährigen Von-Wattenwyl-Gespräche zwischen den Spitzen der Bundesratsparteien und der Landesregierung finden am Freitag, 3. Februar 2023, statt.

Im Zentrum der Gespräche werden aussen- und sicherheitspolitische Themen stehen, namentlich die Lage in der Ukraine, im Iran sowie im Kosovo. Zur Sprache kommen zudem die Wirtschaftslage, die Energiepolitik, die Europapolitik, die Migration und die Bundesfinanzen.

Viermal pro Jahr kommen Mitglieder des Bundesrates mit den Spitzen der Bundesratsparteien zusammen im Beatrice-Von-Wattenwyl-Haus in Bern, um aktuelle Themen zu besprechen. Diese Gespräche wurden lanciert, um die Suche nach Konsenslösungen im Konkordanz-System zu erleichtern.

Ziel ist es, mit den vier Bundesratsparteien tragfähige Konsenslösungen zu erarbeiten, seit sich 1959 die «Zauberformel» etabliert hat. Der Begriff «Von-Wattenwyl-Gespräche» bürgerte sich ab Mitte der 1970er Jahre ein.

Das Beatrice von Wattenwyl-Haus in der Berner Altstadt geht auf das Jahr 1446 zurück. 1934 vermachte Emanuel von Wattenwyl (1863-1934) das Patrizierhaus im Namen seiner 1929 verstorbenen Gattin Beatrice der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

(Quelle und weitere Informationen: www.admin.ch)

Bourbaki, Les Verrières und Luzern

In den letzten Januartagen und den ersten Tagen des Februar 1871 bewältigte die Schweiz die größte Flüchtlingsaufnahme ihrer Geschichte. Bis heute erzählt das Rundbild Bourbaki Panorama in Luzern dieses einschneidende Grossereignis in beeindruckender Weise.

Am 1. Februar 1871 einigten sich der französische General Justin Clinchard (1820-1881) und sein Schweizer Kollege Hans Herzog (1819-1894) in Les Verrières (Kanton Neuenburg) auf den Grenzübertritt der erschöpften und besiegten französischen Armee von 90 000 Mann (Siehe auch das Bourbaki Panorama in Luzern).

Informationsstelle in Les Verrières

Die neutrale Schweiz erklärte sich bereit, die Armee unter der Bedingung der Entwaffnung und Rückführung nach Frankreich aufzunehmen.

Kaiser Napoleon III. (1808-1873) war bereits am 2. September 1870 in Sedan gefangen genommen worden, nachdem er Preussen am 19. Juni 1870 den Krieg erklärt hatte.

Die französische Armee von General Charles-Denis Bourbaki (1816-1897) war jedoch nicht Teil des Kapitulationsabkommens, sondern musste in der Kälte und im Schnee in die Schweiz fliehen.

Der Schweizer Bankier Henry Dunant (1827-1910) hatte 1863 in Genf das Rote Kreuz gegründet. Der Empfang der französischen Armee und der Tausenden von verwundeten und unterernährten Soldaten war seine erste grosse Aktion.

Auf dem Bourbaki-Panorama in Luzern von Édouard Castres (1838–1902) ist das Rote Kreuz zum ersten Mal in Aktion zu sehen. Henri Dunant war auch dabei, im Panorama und in Les Verrières.

Das Bourbaki Panorama, ein europäisches Kulturdenkmal, erinnert an diese Internierung von 87’000 französischen Soldaten. Eine Geschichte, die der Maler Edouard Castres 1881 auf dem 112 × 10 Meter grossen Rundbild erzählt. Das Medium Panorama gilt heute nicht nur als Vorläufer der Kinos, sondern auch als Inspiration für 360-Grad-Filmerei und Virtual Reality.

Die Solidarität in der Schweiz war gross. Fast alle Kantone beherbergten die Zehntausenden von Soldaten und Offizieren.

Bourbaki Panorama, Luzern

Diese riesige logistische Operation (Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, Unterkünfte) war sehr effizient, und innerhalb weniger Monate begann die Rückführung der Soldaten und Offiziere.

Für ein kleines Grenzdorf und die junge Schweizerische Eidgenossenschaft (seit 1848) war es die erste humanitäre Aktion für den französischen Nachbarn.

Basel hatte den Einwohnern Strassburgs bereits im September und Oktober 1870 während der Belagerung durch die preussische Armee enorme Hilfe geleistet. Das Denkmal auf dem Platz vor dem Bahnhof SBB erinnert daran.

Basel, Strassburg Monument beim SBB Bahnhof

Die drei Generäle Herzog, Clinchard und Bourbaki sind in Les Verrières zusammen mit dem Roten Kreuz, der Genfer Konvention und den schweizerischen „Tugenden“ Neutralität, Humanität und Hospitalität dargestellt.

Der Bourbaki-Pfad in Les Verrières zeigt diese Geschichte und den Weg der französischen Armee.

(weitere Informationen:Bourbaki Panorama Luzern, www.bourbaki-verrieres.ch).

Korrektorin: Melinda Fechner

Der letzte Habsburger in Basel

Eugen Ferdinand Pius Bernhard Felix Maria, der Erzherzog von Habsburg (1863-1954), wohnte von 1919 bis zum 23. Mai 1934 in einer Suite des Hotels “Les Trois Rois“ in Basel.

Er war ein Neffe von Karl von Habsburg (1887-1922), dem letzten Kaiser des Habsburgerreiches. Beide mussten nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg (1914-1918) die neue österreichische Republik 1919 verlassen und zogen in die neutrale Schweiz.

Wilhelm II. (1859-1941), Kaiser des im November 1918 untergegangenen Deutschen Reiches, suchte und fand Zuflucht in den Niederlanden, die während des Ersten Weltkriegs ebenfalls neutral waren.

Der deutsche Kaiser wohnte bis zu seinem Tod in Huis Doorn und lebte zurückgezogen. Der letzte Habsburger-Kaiser unternahm jedoch zwei erfolglose Versuche, wieder König von Ungarn zu werden.

Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn war 1918 aufgelöst worden. Der abgesetzte Kaiser war jedoch formell immer noch König von Ungarn. Die Alliierten, die den Krieg gewonnen hatten, verbannten ihn und seine Frau nach dem zweiten Putschversuch nach Madeira, wo er 1922 starb.

Eugen, im Basler Volksmund „der Erzi“ genannt, wählte einen anderen Weg als diese beiden Kaiser. Er war politisch nicht aktiv und in Basel eine beliebte Figur. Er war ein prominentes Mitglied des streng katholischen Deutschritter-Ordens und daher Junggeselle.

Hotel Les Trois Rois

Die Wahl Basels ergab sich zum einen aus persönlichen Kontakten, zum anderen aus dem neutralen Status der Stadt und aufgrund der deutschen Sprache. Ausserdem lag Basel in der Mitte Europas und war für die habsburgischen Exilanten ein idealer Ort für Familientreffen.

Erzherzog oder nicht, er meldete sich bei der Fremdenpolizei des Kantons Basel-Stadt:

Dass er sich speziell in Basel aufhält, erklärt sich daraus, dass er ein grosser Freund der Wissenschaften, namentlich der Geschichte und auch der Musik ist, also von zwei Gebieten, auf welchen Basel viel zu bieten vermag. Er verbringt dann auch einen guten Teil seiner Zeit im Basler Staatsarchiv.

(Erzherzog Eugen von Habsburg-Lothringen, Begleiterin Zoe Schildenfeld, Kammerdienaar Richard Schönwalder, Aufenthaltsort: Hotel Drei Könige. Grund der Aufenthaltsbewilligung: wissenschaftliche und historische Studien (Fremdenpolizei des Kantons Basel-Stadt, 1920, Staatsarchiv Basel-Stadt, Sig. PD-REG 3a 27649)

“Les Trois Rois” war daher Schauplatz zahlreicher Familientreffen, an denen auch Otto von Habsburg (1912-2011), der Sohn des letzten Kaiserpaares, und Maria Christina von Österreich (1858-1929), Eugens Schwester und Königin von Spanien, teilnahmen. Das jahrhundertealte Hotel (sein ursprünglicher Name war “Drei Könige”) erhielt einen Hauch von Royalty zurück.

Wie ein wahrer Monarch bewegte sich Eugen nicht nur in der Basler High Society, dem „Daig“ (im Volksmund benannt nach dem Stadtteil St. Alban), sondern hatte Umgang mit allen Einwohnern. So war der sicher für die damalige Zeit und für die Schweiz sehr lange Eugen nicht zu übersehen.

Er war mit dem Tram unterwegs,  sprach mit  Passanten, Marktverkäufern oder Arbeitern, ass regelmässig ausserhalb seines Hotels und war ein treuer Besucher der Fasnacht und des “Morgestraichs” am Montagmorgen um 04.00 Uhr.

Im Calvinistischen Basel fand der gläubige Katholik viele Freunde und führte ein reiches kulturelles und gesellschaftliches Leben.

In dieser Zeit hatte der Zölibatär auch eine treue Gefährtin, die Schriftstellerin Zoe von Schildenfeld (1890-1981). Ihrem Buch „Erzherzog Eugen, 1863-1954: ein Gedenkbuch„, 1963 in Innsbruck erschienen, verdanken wir die Informationen und Details über seine Zeit in Basel.

Doch dann kam das Jahr 1933. In Deutschland kamen die Nationalsozialisten an die Macht. Die Lage in Österreich wurde immer instabiler. Im Jahr 1934 ergriff Engelbert Dollfuss (1892-1934) die Macht und errichtete ein autoritär-katholisches Regime.

Eugen erhielt die Erlaubnis, nach Österreich zurückzukehren. Am 23. Mai 1934 fuhr sein Zug (er reiste zweiter Klasse!) nach Wien. Die Abfahrt des Zuges wurde begleitet von einer berühmten Fasnachtsclique mit Piccolos und Trommeln, eine hohe Ehre für einen Ausländer.

Einer der Gründe für seinen Weggang war seine Sorge über den aufkommenden Nationalsozialismus. Er war ein entschiedener Gegner dieses Regimes in Deutschland und fürchtete um die Zukunft Österreichs. Als prominenter österreichischer Bürger wollte  er seinen Einfluss nutzen, um das Blatt zu wenden, was ihm leider nicht gelang.

Nach dem Anschluss (März 1938) verhaftete ihn die Gestapo und stellte ihn unter Hausarrest. Sein Status bewahrte ihn vor Schlimmerem. Nach dem Krieg liess er sich in Meran (Italien, bis 1919 österreichisches Südtirol) nieder.

In dieser Region befehligte er als Feldmarschall kaiserliche Truppen während des Ersten Weltkrieges. Basel besuchte er nachher noch regelmässig. Das Hotel “Les Trois Rois”, der „Daig“ und alle anderen Basler und Baslerinnen empfingen ihren “Erzi” immer herzlich.

Der Kreis war also fast geschlossen. Im 13. Jahrhundert wollten die aufstrebenden Habsburger Basel zur Hauptresidenz ihres Reiches machen. Die Bürger waren jedoch anderer Meinung und wollten die (finanzielle) Belastung und die militärische Präsenz einer kaiserlichen Residenz nicht auf sich nehmen.

Tatsächlich war die Stadt rückblickend bereits auf dem Weg zu einem republikanischen Kanton, und auch in anderen Teilen der späteren Eidgenossenschaft gab es Widerstand gegen die habsburgischen Herrscher. Die Folgen, darunter die Niederlagen der Habsburger in den Jahren 1315, 1386, 1415, 1460 und 1499, sind bekannt. Basel wurde 1501 Mitglied der Eidgenossenschaft. Die Reformation vertrieb den Fürstbischof und sein adeliges Gefolge ab 1527.

Die Habsburger und ihre Herrscher spielten ab 1500 keine politische Rolle mehr in Basel und besuchten die Stadt erst wieder im Juni 1919.

Quelle: Zoe von Schildenfeld (1890-1981), Erzherzog Eugen, 1863-1954: ein Gedenkbuch, Innsbruck, 1963

Korrektorin: Eva Maria Fahrni

Der Bundesrat

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Bundesrat der Schweiz. Die nachfolgenden Beiträge befassen sich mit seiner Arbeitsweise und dem Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess.

Organisation (Art. 174-179 Bundesverfassung)

Der Bundesrat (Conseil fédéral, Consiglio fédéral, Cussegl federal) besteht aus sieben Mitgliedern (Bundesräten/Bundesrätinnen), wie die Verfassung von 1848 festlegt.

Die Bundeskanzlei (Chancellerie fédérale, Cancelleria federale, Chanzlia federala) unterstützt den Rat und wird von einer Bundeskanzlerin oder einem Bundeskanzler geleitet.

Die Bundesräte/Bundesrätinnen und der/die Bundeskanzler(in) werden von der Vereinigten Bundesversammlung nach den Parlamentswahlen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Bislang unterscheidet sich der Rat nicht grundlegend von anderen Demokratien.

Das System

Der Schein trügt jedoch. In vielerlei Hinsicht unterscheidet sich der Rat von anderen traditionellen parlamentarischen oder präsidialen Systemen.

Erstens ist die Zahl der Bundesräte/Bundesrätinnen und Departemente in der Verfassung festgelegt. Diese Zahl ist seit 1848 unverändert geblieben. Allerdings hat die Zahl der Aufgaben enorm zugenommen, insbesondere seit 1945.

Die sieben Bundesräte/Bundesrätinnen leiten jeweils ein Departement: Departement für auswärtige Angelegenheiten; Departement des  Innern; Justiz- und Polizeidepartement; Finanzdepartement; Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport; Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und letztlich das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Kompetenzen

Die Kantone und Gemeinden haben übrigens weitgehende Kompetenzen, wie z.B. soziale Sicherheit, Bildung, Gesundheit und Steuern.

Die Verfassung hält ausdrücklich fest, dass der Bund nur Aufgaben hat, die den Kantonen und Gemeinden nicht zustehen.

Ausserdem sind die Kantone oft auch für den Vollzug der Bundespolitik zuständig. Die zentrale Bundesverwaltung verfügt bei einer Bevölkerung von mehr als acht Millionen Einwohnern über nur 38 000 Beamte.

Arbeitsweise

Ein zweiter Aspekt ist, dass der Bundesrat oder einzelne Bundesräte/Bundesrätinnen vom Parlament nicht entlassen werden können. Andererseits kann der Rat das Parlament nicht auflösen.

Die klassische Unterscheidung zwischen Regierung und Opposition gibt es also nicht. Zudem erlaubt die direkte Demokratie Mitgliedern der Regierungsparteien, sich der Opposition anzuschliessen.

Es gilt der Grundsatz, dass jedes Bundesgesetz oder jeder Bundesbeschluss die Zustimmung beider Kammern des Parlaments und gegebenenfalls des Volkes haben muss (die direkte Demokratie).

Kollegialität

Ein weiteres Merkmal ist die Kollegialität. Der Bundesrat spricht theoretisch mit einer Stimme. Differenzen gibt es zwar, aber sie kommen nicht zum Ausdruck (Kollegialprinzip). In der Regel dauern Konsultationen so lange, bis eine Einigung zwischen den Ratsmitgliedern zustande kommt. Aus diesem Grund ist der Konsens ein weiteres wesentliches Merkmal.

Auch das Fehlen eines ständigen Premierministers oder Staatsoberhauptes spiegelt die Gleichheit aller Ratsmitglieder wider. Der/die Bundespräsident(in)wird jährlich von beiden Kammern des Parlaments aus den sieben Bundesräten/Bundesrätinnen für eine Amtszeit von maximal einem Jahr gewählt, primus/prima inter pares.

Die einzige Ungleichheit ergibt sich aus dem (ungeschriebenen) Protokoll. Im Regierungssaal oder bei offiziellen Treffen/Fotos sitzt/steht der/die Präsident(in) in der Mitte, rechts flankiert vom/von der Vizepräsidenten(in) und dann in der Reihenfolge des Dienstalters.

Konkordanzsystem und Zauberformel

Auch die Zusammensetzung des Rates ist bemerkenswert, und es gibt sogar einen Weltrekord. Seit 1848 ist die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) ununterbrochen Mitglied des Rates, bis 1891 sogar die einzige Partei.

Aufgrund des Systems der absoluten Mehrheit im Wahlkreis (Majorzsystem) verfügte diese Partei lange Zeit über die Mehrheit im Parlament, das auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts für Männer gewählt wurde.

Zudem gab es bis 1880 keine anderen modernen Parteien. Nach 1880-1890 entwickelten sich die Katholisch-Konservative Partei (CVP), die Sozialdemokratische Partei (heute SP) und die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB, heute SVP).

Die direkte Demokratie und die Einführung des fakultativen Referendums 1874 und der Volksinitiative 1891 zwangen jedoch die FDP, die Macht an die CVP zu delegieren und einen CVP-Bundesrat zu ernennen.

Die Volksinitiative führte 1919 auch zum Proporzsystem für das Parlament (nur für Männer).  Danach wurden ein zweiter CVP-Bundesrat (1919), ein BGB-Bundesrat (1929) und zwei SP-Bundesräte (1943 und 1951) zu den Mitgliedern des Rates gewählt.

Dies führte zur Entwicklung des sogenannten Konkordanzsystems und der Zauberformel.

Die Regierung besteht aus dieser Verteilung von Mitgliedern der vier grössten Parteien. Nach 2003 änderte sich dies in zwei Sitze für die SVP und einen Sitz für die CVP.

Grosse Wahlsiege und Volksabstimmungen der SVP waren die Ursache für diesen Wandel. Neuankömmlinge mit grossem Erfolg, wie die Grünen Parteien, treten nicht sofort in den Bundesrat ein. Es bedarf mehrerer aufeinanderfolgender Wahlerfolge.

Weitere Kriterien in der mehrsprachigen und multikulturellen Schweiz sind Sprache, Kanton und heute auch das Geschlecht. Gegenwärtig gibt es vier deutschsprachige und zwei französischsprachige Mitglieder und ein italienischsprachiges Mitglied des Rates.

Schlussfolgerung

Das System hat seine Nachteile und Lücken, wie in anderen Beiträgen diskutiert wird. Dennoch garantiert es Stabilität, verhindert den Aufstieg des starken Mannes oder der starken Frau und der extremistischen Parteien und bildet vor allem die Grundlage für die ständige Suche nach Kompromissen und Konsens und den Kontakt mit der Gesellschaft und ihren Bürgern.

(Quelle und weitere Informationen: A. Vattel, der Bundesrat, Zürich, 2020; www.admin.ch).

Celerina, Rhätische Bahn und Cresta Palace Hotel

Als „Ad Slatannum“ taucht Celerina/Schlagrina auf Romanisch (Kanton Graubünden) zum ersten Mal in einer Urkunde von 1139 auf und verweist praktischerweise auf ihren Standort: „beim Bach Schlattain“. Schlattain ist der Bach aus dem Val Saluver.

1139 erwarb Konrad der I. von Bibberig, Bischof von Chur von 1123 bis 1144, das Gebiet von Zuoz bis Silvaplana. Der Bischof liess auf dem heutigen Celeriner Gemeindegebiet einen Keller (cellarium auf Lateinisch, schler auf Rätoromanisch was zum heutigen rätoromanischen Schlarigna und deutschen Celerina führte) anlegen. Die Kirche San Gian wurde um 1300 errichtet.

1538 wurden die Gemeinden Samedan, Bever, Celerina und Pontresina gegründet. Von diesem Zeitpunkt an gab es die „Gemeinde Celerina/Schlarigna“.

1631 fielen zahlreiche Häuser den Flammen zum Opfer. Die Inschrift „erbaut 1631“ (oder später) gibt es an vielen mit Sgraffito verzierten Fassaden, weil man gleich mit dem Neubau anfing.

Um 1900 begann die Arbeit für die Eisenbahnstrecke von Thusis bis zur Endstation Celerina. 39 Tunnels mussten gebohrt und 55 Brücken und Viadukte über wilde Schluchten und reissende Flüsse geschlagen werden.

Die Albulalinie fuhr erstmals im Jahr 1903, aber nicht ins mondäne St. Moritz, sondern ins beschauliche Celerina. Erst ein Jahr später wurde auch St. Moritz mit der Bahn erschlossen.

1906 wurde mit dem Bau einer weiteren Bahnstrecke begonnen, diesmal nicht durch, sondern über die Alpen: Die Berninalinie führt von St. Moritz via Celerina bis hinauf zum Berninapass und hinunter nach Tirano in Italien.

Celerina teilt mit St. Moritz nicht nur das Skigebiet, sondern auch den berühmten Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina und den Cresta Run (Skeleton-Bahn). Das Ziel beider Eiskanäle, die in St. Moritz starten, liegt seit über Jahren in Celerina.

Die Olympische Bob-Bahn St. Moritz-Celerina und der Cresta Run (Skeleton-Bahn)

Das Cresta Palace Hotel wurde 1906 eröffnet. Weil viele Engländer ihre Ferien im Engadin verbrachten, waren Anlagen für Pferderennen, Tennis und Golf ein Muss. Englische Meisterschaften wurden ausgetragen, im Winter auch Rennen auf der Bobbahn und auf dem Cresta Run, Wintersportarten wie Skifahren, Schitteln, Eislauf und Curling wurden immer beliebter.

Im Jahre 1912 wurde bereits ein Neubau mit weiteren 100 Betten eingeweiht. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges (1914-1918) gab es eine dramatische Wende. Der Börsenkrach 1929, die nachfolgende Wirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg (1939-1945)  stoppten den Aufschwung des Fremdenverkehrs bis 1960.

1966 wurde im Cresta Palace Hotel eine neue Halle mit einem Schwimmbecken eingeweiht, 1990 wurde die Küche erneuert, im Jahre 1998 folgte eine Renovierung der Jugendstilhalle und 2006 wurde die neue Wellnessanlage eröffnet.

2022 schreibt das Cresta Palace erneut Geschichte und setzt einen wichtigen Meilenstein in der Historie dieser Hotellegende. Im ersten Bauabschnitt wurden rund 40 Zimmer liebevoll kernsaniert und in Hommage an die Ästhetik und Eleganz des Jugendstils neu gestaltet.

Bei der Neugestaltung der Zimmer und Suiten achtete man besonders auf Details und eine warme Atmosphäre und übersetzte charakteristische Elemente des Jugendstils in die Neuzeit – gepaart mit den Vorzügen eines modernen Zimmerproduktes, das keine Wünsche offen lässt.

Nicht alles hat sich geändert. Die authentische Atmosphäre der Belle Époque ist noch immer spürbar, Qualität ist die Norm, und die Natur um das Hotel herum ist immer noch genauso bezaubernd wie vor 100 Jahren.

Quelle: www.engadin.ch; das Cresta Palace Hotel

Korrektorin: Petra Ehrismann

Galerie Turo Pedretti

Samedan, Politik, Tourismus und Golf

Das Dorf Samedan (Kanton Graubünden, Oberengadin) wurde 1139 erstmals anlässlich des Verkaufs Oberengadiner Ländereien der Grafen von Gammertingen an den Bischof von Chur erwähnt. Die Grafen von Gammertingen, deren Heimat nördlich der Donau in Schwaben lag, hatten eine Adelsherrschaft im rätischen Raum inne.

St.Peter Kirche und Friedhof

Samedan wurde 1538 zu einer selbständigen Gemeinde. Von da an gewann sie auch immer mehr an politischer Bedeutung, sah sich dabei aber stets in scharfer Konkurrenz zu Zuoz

Im 19. Jahrhundert wurde Samedan als Hauptort (die sog. Kapitale) des Oberengadins anerkannt. Gesellschaftlich wie politisch spielten die Familienzweige der von Salis und der von Planta eine wichtige Rolle.

Nicht nur die Bündner, auch die Schweizer Geschichte des 18./19. Jahrhunderts prägten sie und deren Reichtum und Macht sich heute noch in prächtigen Patrizierhäusern.

 

Grand Hotel Bernina

Die Herz-Jesu-Kirche

Die Dorfkirche. Ursprünglich eine Romanische Kirche aus dem 13. Jahrhundert. Wiederaufgebaute und umgebaute spätbarocke Kirche um 1700

 

Der Turm. 12. Jahrhundert

Geschichte schrieb auch die Hoteliersfamilie Badrutt, die in St. Moritz u. a. das weltweit legendäre Badrutt’s Palace Hotel baute. Durch sie erlangte Samedan touristische Bedeutung, und 1893 wurde in Samedan der älteste Golfplatz der Schweiz eröffnet. 1903 fuhr der erste Zug von Chur in Samedan ein.

 

(Quelle und weitere Informationen: www.engadin.ch)

 

Korrektorin: Petra Ehrismann

 

Paracelsus (1493-1541), Fresko in Samedan

Karl der Grosse und Samedan

Karl der Grosse ist der bedeutendste Herrscher aus dem Geschlecht der Karolinger. Er wurde 747 oder 748 geboren, erlangte Ende des Jahres 800 die Kaiserwürde in Rom und starb am 28. Januar 814 in Aachen.

Unter seiner Führung kam es zu einem grossen kulturellen Aufschwung. In und um die Kirche San Peter in Samedan sind über 30 Nachkommen von Karl dem Grossen bestattet, so viele wie kaum anderswo.

Mehr als die Hälfte der Grabplatten in und um die Kirche San Pietro sind Angehörigen der Von Planta-Familien.

Quelle: Kirche San Peter Samedan

Der bischöfliche Hof und der Totentanz von Chur

Der erste durch Quellen bestätigte Bischof in der Schweiz ist der heilige Theodor von Martigny (Kanton Wallis). Er nahm am Konzil von Aquileia im Jahr 381 und an einer Synode in Mailand im Jahr 393 teil. Genf war bereits Ende des vierten Jahrhunderts ein Bistum mit Isaak als erstem bekannten Bischof im Jahr 400.

Der erste bekannte Bischof von Chur (lateinisch Curia, Hauptstadt der römischen Provinz Raetia Prima) war Asinio, der im Jahre 451 erwähnt wurde. Die Diözese Chur gehörte bis 843 zum Erzbistum Mailand. Durch den Vertrag von Verdun (die Aufteilung des Karolingerreiches in drei unabhängige Königreiche) gehörte das Bistum ab 843 zum Erzbistum Mainz.

Die Grösse des Bistums entsprach etwa der römischen Provinz Raetia prima und erstreckte sich auf den heutigen Kanton Graubünden, Liechtenstein, Österreich (Vorarlberg und Tirol) und Italien (Südtirol oder Vinschgau). Das Gebiet der Diözese wurde im Mittelalter Churrätien oder Rätien genannt.

Der Obere Spaniöl. 

Die bischöfliche Anlage besteht aus dem Schloss, der Kathedrale St. Mariä Himmelfahrt und den Residenzen des Domkapitels, der Domherren. Ein Teil des Bischofssitzes wird für das Domschatz-Museum genutzt. Der andere Teil wird renoviert und einzelne Räume davon sollen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der von mittelalterlichen Mauern umgebene Komplex liegt auf einem Felsen etwa 20 Meter über der Altstadt.

Der bischöfliche Palast. Foto: Alice das Neves Photography

1.600 Jahre Kirchengeschichte

Chur ist eine der ältesten Bischofsstädte nördlich der Alpen. Der liturgische Kunstschatz blieb trotz der Reformation in Chur 1527 und der ständigen Spannungen zwischen dem protestantischen Stadtrat und der Bürgerschaft und der katholischen Enklave des bischöflichen Hofes fast unversehrt erhalten.

Diese Situation ist vergleichbar mit St. Gallen. Auch diese Stadt wechselte in den Jahren 1524 und 1525 den Glauben. Der jahrhundertealten Abtei erging es jedoch nicht so gut wie der Kathedrale in Chur. Viele liturgische Gegenstände wurden verkauft, zerstört oder geraubt.

St. Gallen besass sogar eine der ersten politischen Mauern Europas: Eine Mauer trennte das Territorium der Abtei in der Mitte der Stadt vom Rest der protestantischen Stadt.

Zurück nach Chur. Der erste Vorgängerbau der Churer Kathedrale wurde im fünften Jahrhundert errichtet, vielleicht unter Bischof Asinio. Archäologische Forschungen haben die Existenz eines weiteren Vorgängerbaus aus dem achten Jahrhundert ans Licht gebracht, die sogenannte Tellokirche aus der Zeit von 750-760. Bischof Tello war der letzte Nachkomme der rätischen Herrscherfamilie der Zacconen oder Viktoriden.

Die heutige spätromanische Kirche wurde nach 120-jähriger Bauzeit am 19. Juni 1272 geweiht. Die intakten romanischen Schnitzereien, Verzierungen und Kapitelle, die in späteren Jahrhunderten durch gotische und barocke Elemente ergänzt wurden, gehören zu den am besten erhaltenen in Europa. Die gotischen Fresken sind wahrscheinlich das Werk des Waltensburger Meisters.

Die intakten romanischen Schnitzereien an Teilen des Chorgestühls, Verzierungen und Kapitelle, die in späteren Jahrhunderten durch gotische und barocke Elemente ergänzt wurden, gehören zu den am besten erhaltenen in Europa.

Hier könnte man allenfalls noch den 1492 vollendeten Hochaltar von Jakob Russ von Ravensburg (1455-1525) erwähnen mit seinem überaus reichen, ikonographischen Programm. Interessant ist ja eigentlich, dass dieser gotische Altar hier in der „Provinz“ zu einer Zeit vollendet wurde, als Menschen in anderen Teilen von Europa bereits Amerika entdeckt hatten…

Das Prämonstratenserkloster St. Luzius wurde im Jahr 1149 gegründet. St. Luzius und St. Florinus sind die Schutzheiligen der Diözese. Der erste Bau des Komplexes stammt jedoch aus dem achten Jahrhundert und war eine karolingische Kirche.

Grabtafeln von Mitgliedern der Zacconen (oder Viktoriden) Dynastie erhalten geblieben. Diese rätische Dynastie starb 765 aus, woraufhin Karl der Grosse (748-814) die fränkischen Äbte und ab 806 die Grafen zu weltlichen Herrschern ernannte.

Die nahe gelegene Pfarrkirche St. Martin ist evangelisch-reformiert seit 1527 und wird bereits um 800 erwähnt. Sie weist auf die isolierte Lage des nur wenige hundert Meter entfernten Bischofskomplexes nach der Reformation hin.

Die St. Martinskirche und der heilige Martinus

Das Domschatzmuseum im ehemaligen barocken Bischofspalast ist nicht nur ein Museum, sondern auch ein Ort für liturgische Gegenstände, die noch in Gebrauch sind. Das ausgestellte Triumphkreuz aus dem 13. Jahrhundert ist beispielsweise ein fester Bestandteil der Liturgie zu Ostern.

Foto: Ralph Feiner

Ausserdem sind seit 2020 die weltberühmten 25 unversehrten Bilder des Totentanzes von 1543 im Weinkeller des Schlosses zu sehen. Sie stehen in der Tradition der mittelalterlichen Totentänze. Diese Todesbilder sind der älteste erhaltene Zyklus. Diese Bilder sind Kopien von Holzschnitten nach Hans Holbein dem Jüngeren (1498-1543). Diese einzigartige Serie hing bis 1882 im Palast. Nach einem Aufenthalt im Rätischen Museum sind sie nun wieder hier ausgestellt.

Foto: Ralph Feiner

Diese Serie besteht aus Grisaillen (der unbekannte Maler verwendete nur graue, schwarze und weisse Farben) in einem dreireihigen Gitterwerk mit einer Länge von 15 Metern und einer Höhe von 3,40 Metern.

(Quelle und weitere Informationen: Domschatzmuseum Chur)

Die St. Luzius und St. Florinus Fenster