Der Bund und die Kantone
Während die Kantone ohne den Bund immerhin auf eine historisch belegbare Existenz zurückblicken können und auch heute noch für sich allein zumindest denkbar sind, trifft für den Bund ohne die Kantone weder das eine noch das andere zu. Es gab ihn nie ohne sie, und dass es ihn einmal geben könnte, ist im wahren Sinne des Wortes unvorstellbar. (A. Auer, Staatsrecht der schweizerischen Kantone, Vorwort V, Bern, 2016).
Der Puzzle
Die Schweiz entstand aus einem sich langsam ausbreitenden Puzzle. Die Teile des Puzzles sind die 26 Kantone. Die ersten drei Teile des Puzzles – Uri, Schwyz und Unterwalden (Obwalden und Nidwalden) – schlossen 1291 zu einem Pakt. Die Emporkömmlinge wurden – zunächst abfällig – als “ Schwyzer” bezeichnet, genannt nach dem gleichnamigen Kanton, und nannten sich mit der Zeit selbst so. Auch wenn es noch 500 Jahre dauern sollte, bis wir die heutige Schweiz kennen, es war ein neuer Zusammenschluss geboren, der auf drei Säulen steht: Handel, Solidarität und Selbstbestimmung. C. O´Dea, Die wahre Schweiz, Basel, 2018.
150 Jahre Basel-Stadt
Die 150 Jahre (vom 26. August 1833) dauerende politische Geschichte des Kantons Basel-Stadt zerfällt in zwei Epochen. In den ersten 75 Jahren stritten die Basler um institutionelle Fragen: Freiheit des Individuums und Mitbestimmung des Volkes durch Referendum und Initiative. Im Jahr 1905 war das Ende dieser Entwicklung zur Demokratie erreicht, sie hatte dem Bürger ein Höchstmass an Mittbestimmung in politischen Fragen gebracht. Jetzt wird um die Frage gerungen, wie die Staat das Leben des einzelnen Bürgers erleichtern, verschönern, sorgenfreier zu gestalten habe. In dieser Epoche ist das Staatswesen zum modernen Sozialstaat ausgebaut worden. (R. Teuteberg, Basler Geschichte, Basel 1986).
Basel und die Eidgenossenschaft
Im Zeitalter der beiden Welkriege sind sich Basel und die Eidgenossenschaft noch näher gerückt. Aus dem blossen Zweckbündnis wurde eine richtige Schicksalsgemeinschaft. Nur das Bundesglied, das sich in seiner Wesensart echt erhält, bedeutet Wert und Gehalt für das Ganze. Als Confoederation trat die Schweiz in die Geschichte ein, in den einzeln Ortsstaaten lagen von jeher die Lebenszentren der Eidgenossenschaft. Es hat Zeiten gegeben, wo man sich von dem gliedstaatlichen Ursprungsprinzip entfernen wollte. Man weiss heute, dass die Vernichtung kantonaler Eigenstaatlichkeit einer Schweizer Selbstaufhebung gleichhkäme. (E. Bonjour, A. Bruckner, Basel und die Eidgenossen, Basel 1951).
Kleinstaat Schweiz
Die EU ist nicht dafür bekannt, dass sie direktdemokratische Mechanismen positiv bewertet. Sie hat Probleme mit der Gewaltenteilung und Demokratie und wird als zentralistisch, maximalistisch und bürgernfern wahrgenommen und ihr Führungspersonal ist nicht selten anmassend. Eliten kümmern sich nicht um das einfache Volk. Es passt ins Bild, dass Kritiker hier wie dort mit dem diffamierenden Etikett Populismus verstehen werden. Wohin solcher Elitismus führen kann, hat der Ausgang der amerikanischen Präsidentswahl gezeigt. Und das obwohl die EU auch von Europafreunden kritisiert wird. (K. Hummler, F. Jaeger, Kleinstaat Schweiz. Auslauf oder Erfolgsmodell ?, Zürich 2017).
Die Bundesverfassung
Die Bundesverfassung hält in Artikel 1: “ Das Schweizervolk und die Kantone bilden die Eidgenossenschaft” und in Artikel 3 “ Die Kantone sind Souverän, soweit ihe Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind”. Was scheinbar beiläufig daherkommt, ist hochbedeutend und prägt die Politik der Schweiz entscheidend. Nicht der Bundesstaat oder die Eidgenossenschaft wird als souverän erklärt, sondern deren Mitglieder sind es. Diese zentrale Konstituante unserer Verfassung und politisches Systems prägt die Politik der Schweiz entscheidend. (K. Messmer, Die Kunst des Möglichen. Zur Entstehung der Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert, Baden, 2018.
Die Tagsatzung
Der begriff Tagsatzung wurde gegen Ende des 15. Jahrhunderts erstmals verwendet. Die gemeinsam regierten Herrschaften, vorerst Baden und die freien Ämter, nachher die Thurgau, der Raum Walenstadt, Blenio, die Leventina, das Sarganserland, das Rheintal und alle Tessiner Täler erforderten gemeinsames Handeln der beteiligten Orte. Die Gemeinen Herrschaften wurden so zu einem Katalysator der noch ungefestigten Eidgenossenschaft. Diese Tagsatzungen wurden zum Symbol des Regierungssystems der Alten Eidgenossenschaft. (Peter Niederhäuser (Hg.), Krise, Krieg und Koexistenz. 1415 und die Folder für Habsburg und die Eidgenossenschaft, Baden,2018).
Der Rheingraben
Zu einem tiefen Riss sollte der Talrhein erst mit dem Zusammenbruch des alten Europa werden. Hatten sich im 18. Jahrhundert Rheinnachbarn gemäss dem Sprachprinzip als Deutsche verstanden, begann der Fluss im frühen 19. Jahrhundert Deutsche im Sinne des Deutschen Bundes sowie Schweizer im Sinne der Eidgenossenschaft zu scheiden, was im Gefolge des Zerfalls des Deutschen Bundes weitere Differenzierungen nach sich sog. Der Rheingraben war 1919/1920 so tief geworden, dass die Schweiz sich weigerte, dem von Vorarlberg erbetenen Anschluss als Kanton zuzustimmen. (B. Marquardt, Die alte Eidgenossenschaft und das Heilige Römische Reich, Zürich, 2007).
Das römische Wegennetz
Mir der Eroberung des Alpenraums und der Ausdehnung des römischen Weltreiches nach Norden, über die Alpen hinweg, entstand die Notwendigkeit, die neugewonnenen Provinzen verkehrstechnisch zu erschließen und mit dem Mutterland durch öffentliche Straßen zu verbinden. Die Sicherung der politischen Ziele und die Aufrechterhaltung der Verwaltung, der Nachschub von Menschen (vor allem Soldaten) und der Warentransport sowie eine schnelle Nachrichtenverbindung Mußten gewahrleistet werden. Ein gut funktionierendes Straßen- und Wegennetz war unerläßlich. (G. Bodini (Hrsg), Pässe, Übergänge, Hospize. Südtirol am Schnittpunkt der Alpentransveralen in Geschichte und Gegenwart, Lana 1999)
Das politische System der Schweiz
Das politische System der Schweiz gilt als Sonderfall unter den modernen Demokratien. Die Ursprünge dafür liegen in einer Pluralität unterschiedlicher Sprachen, Konfessionen und Gesellschaftsstrukturen sowie einer kontinuierlichen historischen Entwicklung. Diese Rahmenbedingungen haben zur Herausbildung eines Systems geführt, das sich durch eine Kombination von ausgebauten Föderalismus, direkter Demokratie und ausgeprägter Konkordanz auszeichnet mit stark ausgebauten Elementen der Machtteilung in horizontaler wie vertikaler Dimension. (A. Vatter, Das politische System der Schweiz, Baden-Baden, 2016).