150 Jahre Bundesgericht der Schweiz
27 Oktober 2025
Das Bundesgericht feiert im Jahr 2025 sein 150-jähriges Bestehen. In der Verfassung von 1848 gab es bereits ein höchstes Gericht, dessen Kompetenzen jedoch bescheiden waren.
Erst mit der Verfassung von 1874, die 1875 in Kraft trat, wurde das Bundesgericht zum ständigen Gericht, das als oberste rechtsprechende Behörde der Konföderation die Freiheits- und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die einheitliche Anwendung des Bundesrechts sicherzustellen hatte.
Der Sitz des Bundesgerichts wurde an Lausanne vergeben, ein Kompromiss: Bern ist die deutschsprachige politische Hauptstadt, Lausanne die französischsprachige rechtsprechende Hauptstadt des Landes. Das Bundesgericht hat seinen Sitz im neoklassizistischen Gebäude (1922 erbaut) im Mon-Repos-Park.

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Ob Zivilrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht – jede Bürgerin und jeder Bürger kann ans Bundesgericht gelangen.
Dabei richtet sich die Beschwerde gegen Urteile der höchsten kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. Das Bundesgericht hat Standorte in Lausanne, Bellinzona (Bundesstrafgericht), Luzern (Bundesverwaltungsgericht) und St. Gallen (Bundespatentgericht).
Gerügt werden kann eine Verletzung des Bundesrechts, des Völkerrechts und des interkantonalen Rechts. Das Bundesgericht beurteilt insbesondere auch Rügen wegen Verletzung der Grundrechte, wie man sie in der Bundesverfassung oder in der Europäischen Menschenrechtskonvention findet. Bundesgesetze, die vom Parlament erlassen wurden, müssen vom Bundesgericht angewendet werden. Es kann einzig die Unvereinbarkeit mit der Verfassung feststellen.
(Quelle und weitere Informationen: Bundesgericht)
Korrektorin: Giuanna Egger-Maissen


Le Parc de Mon-Repos
