Genève, la cathédrale Saint-Pierre. Foto/Photo: TES

Genf, Frankreich und die Schweiz 1798-1815

In der Nacht vom 21. auf den 22. September 1792 fielen die französischen Revolutionstruppen in das Herzogtum Savoyen ein und drohten, die Republik Genf zu annektieren. Die Unabhängigkeit konnte gerettet werden, aber das Ancien Régime leistete dem revolutionären Vormarsch keinen Widerstand.

Ein provisorisches Sicherheitskomitee setzte die bestehende Regierung ausser Kraft und verkündete die politische Gleichheit aller Kategorien der Bevölkerung.

Mit der neuen Verfassung vom 5. Februar 1794 wurde eine direkte Demokratie eingeführt. Die Grundsätze der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung wurden strikt befolgt. Dennoch wurde Genf besetzt und 1798 an Frankreich angegliedert.

Die Helvetische Republik war der offizielle Name, den die Schweizer Kantone am 12. April 1798 als Reaktion auf das von Frankreich auferlegte neue politische Regime bestätigten. Am 25. August 1798 wurde Genf zur Hauptstadt des Departements Genf, das in drei Bezirke unterteilt war: Genf, Bonneville und Thonon.

Nach der Niederlage von Napoleon Bonaparte wurde Genf am 30. Dezember 1813 befreit. Die Genfer Republik wurde am 31. Dezember 1813 und am 30. Mai 1814 wiederhergestellt.

Der Kanton Genf war nicht Teil der Eidgenossenschaft und hatte damit auch keine Verbindung zum Land. Um in die Eidgenossenschaft aufgenommen zu werden, wurde das Gebiet mit französischen Gemeinden an die Schweiz angegliedert.

Mit dem Vertrag von Paris vom 30. Mai 1814, der auf die erste Pariser Friedenskonferenz Ende April 1814 folgte, erreichte der Genfer Abgeordnete Charles Pictet de Rochemont (1755-1824) die Bestätigung der Unabhängigkeit Genfs und den Beitritt des Kantons Genf zur Eidgenossenschaft.

Bild: Marco Zanoli, 2006. Foto: Wikipedia

Am 12. September 1814 stimmte die Konföderation dem Beitritt von Genf, Neuenburg und Wallis zu. Am 19. Mai 1815 wurde der endgültige Vertrag unterzeichnet, mit dem Genf als 22. Schweizer Kanton in die Eidgenossenschaft aufgenommen wurde.

Die europäischen Mächte (Russland, Österreich, Preussen und das Vereinigte Königreich) und Besieger von Napoleon  wollten die Souveränität und Integrität der Eidgenossenschaft sicherstellen.

Das Wallis (wegen seiner Gebirgspässe) sowie Genf und Neuenburg als Grenzregionen zu Frankreich mussten daher Mitglieder der Eidgenossenschaft werden. Die Eidgenossenschaft erhielt zudem einen neutralen Status.

Diese Beschlüsse wurden in der Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 festgehalten. Die Tagsatzung tagte vom 6. April 1814 bis zum 31. August 1815 in Zürich und erarbeitete den Bundesvertrag, der am 7. August 1815 bestätigt wurde und die Mediationsakte von 1803 ersetzte.

Frédéric Dufaux (1852-1943), L’arrivée des Suisses au Port-Noir, 1880. Musée d’art et d’histoire, Genf. Foto: Wikipedia.

In diesem Vertrag wurden die Organisation und die Funktionsweise der neuen Eidgenossenschaft sowie die Beziehungen zwischen den zweiundzwanzig Kantonen festgelegt. Die Kantone erhielten eine fast vollständige Autonomie und waren gleichberechtigt.

Die Verfassung von 1848 ersetzte diesen Vertrag  und legte den Grundstein für die moderne Schweiz.

(Bronnen: CHA, Genève, son histoire et ses institutions, Genève 2004: J.-P. Felber, De l’Helvétie romaine à la Suisse romande, Genève 2006; www.GE200.ch).

Korrektorin: Petra Ehrismann