Die Alpenkonvention
8 März 2019
Die politische Raumbildung in Europa lässt sich als Konzentrationsprozess beschreiben. Zu Beginn der Neuzeit gab es auf dem Kontinent etwa zweihundert unabhängige Staatsgebilde, kurz vor 1900 zählte man noch dreissig.
Der zunehmende Umfang der staatlichen Gebiete kommt in ihrer rückläufigen Zahl klar zum Ausdruck. Im Alpenraum können wir den Prozess anhand der Lexika verfolgen: Johann Heinrich Zedler zählte 1732 mehr als zwanzig politische Einheiten in den Alpen auf.
Die Lexika des ausgehenden 19. Jahrhunderts nannten dann nicht mehr diese kleinen Einheiten, sondern die ihnen übergeordneten Staaten, wie die österreichische Monarchie, das Königreich Italien, die französische Republik und die schweizerische Eidgenossenschaft.
Die Nationalisierung der Alpen war ein Öffnungsvorgang. Die kleinen Territorien öffneten sich damit grösseren staatlichen Räumen. Andererseits wurden die Grenzen zwischen den Nationalstaaten zu Barrieren, unterbaut mit Gemeinschaftsideologien und mit einer zunehmenden Militarisierung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Entwicklung in eine andere Richtung (ausser der EU). Der aufkommende Regionalismus trat im Alpenraum mit seiner hohen Grenzdichte deutlich hervor.
Er äusserte sich zuerst in der Gründung von länderübergreifenden Arbeitsgemeinschaften auf regionalstaatlicher Ebene und am 7. November 1991 in der Alpenkonvention.
So kam dieser Raum erstmals in der Geschichte zu Ansätzen einer gemeinsamen politischen Struktur. (J. Mathieu, Die Alpen. Raum, Kultur, Geschichte, Stuttgart 2015).