Woche der Romanischen Sprache
21 Februar 2021
Auf der Grundlage des Sprachengesetzes (SpG, Art. 22) und der Sprachenverordnung (SpV, Art. 18 und 25) unterstützt der Bund die Kantone Graubünden und Tessin bei der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.
Im Jahr 2018 hat der Bund eine externe Evaluation in Auftrag gegeben, um die Wirkung der Finanzhilfe des Bundes an den Kanton Graubünden zur Erhaltung und Förderung der romanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton zu prüfen.
Die Evaluation dient zusätzlich als Grundlage für die Antwort auf das Postulat Semadeni (15.4117) «Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!», (angenommen vom Nationalrat am 28. September 2017).
Gegenstand dieser vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) in Jahr 2019 durchgeführten Evaluation (Studienberichte des Zentrums für Demokratie Aarau, Nr. 16 31. März 2019) sind die Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden und die Beantwortung des Postulats.
Der Regierung (Regenza) des Kantons hat zur Implementierung der Evaluation das Projekt „Stärke in der Vielfalt“ (Fermezza en la diversitad) 2021-2024 zur Stärkung der Mehrsprachigkeit verabschiedet.
Es gibt 80 konkrete Massnahmen auf kantonaler Ebene und Massnahmen, welche den einzelnen Sprachorganisationen Lia Rumantscha (LR), Pro Grigioni Italiano (PGI) und la Fundaziun Medias Rumantschas (FMR) sowie weiteren verwaltungsexternen Institutionen zugeordnet sind.
(Quelle und weitere Informationen: www.gr.ch/ www.bak.admin.ch).