Flugblatt der Autogegner, 1925. Sammlung Automobilklub Schweiz

Das Autoverbot in Graubünden

Der Kanton Graubünden zählte im Dezember 1925 rund 135 Personenwagen, 24 000 Personenwagen im Jahr 1967 und 115 000 Personenwagen im Jahr 2020 (Der Kanton hat heute rund 200 000 Einwohner).

Die geringe Anzahl im Jahr 1925 war auf das Autoverbot 1900-1925 zurückzuführen. Der motorisierte Verkehr, der „monster luxurius“ oder der „dubius vehichels“ war verboten.

Die Touristen kamen entweder mit dem Zug oder mussten an den Kantonsgrenzen ihr Auto stehen lassen und mit der Pferdekutsche weiterfahren. Es kam sogar vor, dass der Wagen von Pferden gezogen wurde.

Das war nicht gut für den Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung. Bei den zehn Volksabstimmungen, die in dieser Zeit (1900-1925)  stattfanden, kochten die Emotionen hoch.

Die Gegner sahen das Automobil als Bedrohung der traditionellen Pferdekutsche, des Pferdehandels, des Gütertransports mit Lasttieren und als Konkurrenz zu den neu gebauten Eisenbahnen. Die Befürworter sahen vor allem die wirtschaftlichen Vorteile.

In jedem Fall hatten die Gegner in fünf Volksabstimmungen bis 1918 die Oberhand. Zwischen 1918 und 1925 folgten fünf weitere Volksabstimmungen.

Am 13. März 1921 wurde die Verwendung für medizinische Zwecke, die Brandbekämpfung oder bestimmte andere Berufe per Volksentscheid erlaubt.

Am 21. Juni 1925 sprach sich schliesslich eine Mehrheit dafür aus, den motorisierten Verkehr zuzulassen. Umweltaspekte, Verkehrssicherheit oder Beschränkungen des (internationalen) Güterverkehrs spielten dabei keine Rolle.

Hundert Jahre später steht wiederum die Reduktion des Auto- und Transitverkehrs im Mittelpunkt des Interesses.

(Quelle: Felici Maissen, Der Kampf ums Automobil in Graubünden, Automobilclub der Schweiz, Sektion Graubünden, 1968).